Jein. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX legt fest, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen muss, um über Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu beraten. Sie haben also ein Beteiligungsrecht. Bei der Gestaltung des BEMs dürfen Sie als Betriebsrat aber mitbestimmen. BEM und Betriebsvereinbarung Die Einzelheiten des Verfahrens bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sind nicht geregelt. Sie sollten daher in einer Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert werden. Eine Mustervorlage für eine Betriebsvereinbarung zum BEM finden Sie hier. Ein möglicher Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements: 1. Der Arbeitgeber leitet das BEM-Verfahren mit schriftlicher Einladung ein 2. Bem abgelehnt wann wieder einladen na. Zustimmung/Ablehnung des Betroffenen zum BEM-Gespräch 3. BEM-Gespräch, in dem der Betroffene ausführlich über die Ziele und Möglichkeiten des BEM-Verfahrens informiert wird, eventuell werden bereits erste Maßnahmen besprochen 4. Analyse der Ist-Situation am Arbeitsplatz 5.
Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Krankheitsbedingte Kündigung: Wie oft muss Arbeitgeber betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten? » Anwaltskanzlei Flämig. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Geregelt ist dies im § 167 SGB IX Abs. 2. Der Arbeitgeber ist dabei in der Bringschuld. Die Wiedereingliederung ist meist ein längerer Prozess. Dazu gehört auch ein sogenanntes "BEM"-Gespräch, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einladen muss. Arbeitsplatzerhalt durch BEM-Maßnahmen | Betriebsrat. Hier wird der Betroffene ausführlich über die Ziele und Möglichkeiten des BEM-Verfahrens informiert. Eventuell werden bereits denkbare Maßnahmen angesprochen. Das Ziel von BEM-Maßnahmen: Arbeitsplatzerhalt "Was soll schon dabei herauskommen? " denkt Herr Paul. Er will nicht in der Firma über seine Krankheit sprechen. Doch sein Betriebsrat klärt ihn auf, was das BEM-Gespräch bedeutet. Betriebliches Eingliederungsmanagement im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist ein Instrument, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den Wiedereinstieg in die Arbeit zu ermöglichen.
Das Thema Brennpunkt betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Aktuelle Entscheidungen konkretisieren die Informationspflichten des Arbeitgebers und zeigen etwa, das die Gestaltung des Einladungsschreibens für ein BEM nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist und mit großer Sorgfalt erfolgen muss. Zum Hintergrund: 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für den Fall, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt ist. Ziel der Regelung ist es, durch betriebliche Prävention krankheitsbedingte Kündigungen nach dem Grundsatz "Rehabilitation statt Entlassung" zu verhindern. Bem abgelehnt wann wieder einladen. Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Durchführung eines BEM – nach Ansicht des BAG bewusst – nur sehr unvollkommen geregelt, um einen "offenen Suchprozess" zu ermöglichen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen hat das BAG zwar zwischenzeitlich durch mehrere Entscheidungen vorgegeben, insbesondere bei der Frage, welche Personen oder Stellen wann beteiligt werden müssen, besteht jedoch nach wie vor Unsicherheit.
Dies alles ist zu dokumentieren. Betriebliches Eingliederungsmanagement: Mindeststandards der Informationspflichten des Arbeitgebers konkretisiert – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR). Dann ist ein Gespräch durchzuführen, in dem im Beisein von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung das Ganze nochmals erörtert wird. Dafür ist ein Termin zu stetzen. Wenn der Arbeitnehmer dazu nicht erscheint, muss ihm eine angemessene Frist zur Äußerung gegeben werden, ob er an einem bEM interessiert ist oder nicht. Wenn das alles durchgeführt wurde, dürfte einer anschließenden krankheitsbedingten Kündigung ohne bEM zumindest das nicht durchgeführte bEM nicht mehr im Wege stehen.
4. Nr. 11 DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie § 26 Abs. 2 BDSG handelt, sondern tatsächlich um eine Zustimmung. Ferner kann der Mitarbeiter gefragt werden, ob bestimmte Personen bei der Umsetzung des BEM in seinem Fall zu beteiligen sind. Gesetzlich vorgegeben ist – bei Zustimmung des Betroffenen – lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollten der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist. Andere Gruppen/Beteiligte können u. a. auch die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt sein. Sofern Gesundheitsdaten im Rahmen des Eingliederungsmanagements erhoben werden, ist eine zusätzliche schriftliche Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters nach Maßgabe des § 26 Abs. 2 und 3 BDSG erforderlich. Ein nachträgliches Einverständnis genügt nicht.