Landeshauptstadt Hannover Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover. Ein "B-Schein" dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen. Wohnberechtigungsschein als student program. Nicht alle geförderten Wohnungen werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten. Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer oder für Alleinerziehende) dient der Wohnberechtigungsschein als Nachweis, dass Sie zu dieser Personengruppe gehören. Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können. Gesetzlich geregelt ist dabei: 1 Person: 50 qm 2 Personen: 60 qm 3 Personen: 75 qm jede weitere Person: + 10 qm Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.
Aber der Wohnungsmarkt ist hier in Leipzig auch mehr als mieterfreundlich. #9 Nochmal als Tipp: Wenn du gerne ins Studentenwohnheim willst, ruf da einfach mal an. Bei uns in Münster gibts es auch ziemlich große Wartezeiten aber wenn mann da einfach anruft und die genug nervt bekommt man auch so ne Wohnung. Haben bei uns viele gemacht und hat eigentlich immer geklappt. Gerade am Monatsende sind die Chancen da groß da Leute kündigen die Wohnungen aber erst zum übernächsten Monat wieder vergeben werden können da die Zeit nicht ausreicht um Leute von der Warteliste anzuschreiben #10 Bezüglich WBS oder §5 Schein kann ich von meiner Seite nur positives berichten. Eine zu meiner Wohnung vergleichbare (70qm, NEUBAU, Erstbezug)) würde auf dem "Freien Markt" gute 200€/Monat mehr kosten. Ich bin top zufrieden und "friste" mein Studentendasein bis zum Abschluss in dieser Baracke #11 Zweitwohnsitzsteuer.. da hab ich keine Ahnung. Wohnberechtigungsschein Student. - edaktik.de. Wenn ich ne Wohnung anmiete muss ich da ja nicht gleich wohnen... das kann man beim FA bestimmt regeln.
Hallo, ich habe eine Frage zum Wohnberechtigungsschein. Laut den Einträgen im Internet und hier im Forum, sollte es als Student ja kein großes Problem sein einen Wohnberechtigungschein zu bekommen, so lange man unterhalb der max. Einkommensgrenze liegt. Jetzt habe ich aber gerade mal bei dem zuständigen Amt hier in Würzburg angerufen und mir wurde gesagt, dass man keinen Schein bekommt, wenn der Großteil des Lebensunterhalts von den Eltern gezahlt wird. Hatte vielleicht jemand den gleichen Fall? Im Internet und im entsprechenden Gesetztesabschnitt steht ja nur, dass man beweisen muss, dass man einen eigenen Haushalt führt und nicht noch bei den Eltern wohnt, was ja mit einem Hauptwohnsitz in der Studienstadt bewiesen wäre oder? Wohnberechtigungsschein als student in google. Die Frau beim Amt sagte jedoch deutlich, dass man keinen WBS bekommt, wenn man ohne die Unterstützung der Eltern keine Miete bezahlen kann. Weiß hier vielleicht jemand mehr zu diesem Fall? Vielen Dank! Viele Grüße, Carina
#1 Hallo Leute, da hier auch eine Menge Studenten sind, dachte ich mir, ich frage hier mal nach. Ich fahre in einer Woche nach Oldenburg, um mir da eine Woche lang Wohnungen etc. anzuschaun, da ich dort studieren werde. Nun würde ich, bevor ich mir Gedanken um eine WG mache (hat persönliche Gründe), gerne versuchen eine eigene Wohnung zu bekommen. Viele Angebote die ich bis jetzt so im Netz gesehen habe, sind allerdings zu teuer (teilweise auch zu groß) und da bin ich dann auf das Thema Wohnungsberechtigungsschein gekommen. Nach den Voraussetzungen müsste ich als Student locker einen bekommen, da ich maximal 400€ pro Monat verdienen will (Rückwirkend habe ich ca 650€ Zivi Sold je Monat bekommen) und ansonsten höchstens Unterhalt angerechnet wird (was ich eigentlich nicht bekommen will, da ich meinen Vater und meine Mutter nicht zu sehr belasten möchte). Wohnberechtigungsschein als student video. Wisst ihr, ob es sich lohnt einen Schein zu holen? Sind die Wohnungen im Durchschnitt günstiger/besser als adequate Wohnungen im "freien" Markt?
Das gilt beispielsweise für: Unterhaltsverpflichtungen Schwerbehindertenpauschalbetrag Pauschale für pflegebedürftige Haushaltsangehörige Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren Achtung: Sämtliche genannten Leistungen und Zahlungen müssen Sie nachweisen können. Nehmen Sie also möglichst Ihren letzen Steuerbescheid und gegebenenfalls weitere Belege mit zu ihrem Termin bei der zuständigen Stelle. Die Arten des Wohnberechtigungsscheins Es gibt zwei Varianten des Wohnberechtigungsscheins. Typ A gewährt die örtliche Behörde entsprechend der jeweiligen Einkommensgrenze. WBS für Studenten - so beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Dabei erfolgt die Zuteilung der Wohnung direkt durch das Amt. Bei Typ B läuft das anders. Er ist gedacht für Menschen mit einem bis zu 60 Prozent höheren Einkommen als bei Typ A. Die Wohnungen für Typ B sind deshalb teurer als Sozialwohnungen und werden in der Regel nicht vom Wohnungsamt vermittelt. In diesen Fällen wenden Sie sich direkt an den Vermieter einer Wohnung. Kommt seine Bleibe infrage, dann melden Sie sich bei Ihrem Wohnungsamt mit dem konkreten Angebot des Vermieters und stellen dort einen Antrag auf Bezugsgenehmigung.
Die Lohnabrechnung bietet einen ersten Anhaltspunkt, doch auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Welche Einnahmen berücksichtigt werden müssen, sollten Sie ebenfalls bei der zuständigen Stelle vor Ort erfragen. Denn auch hier gibt es keine einheitliche Regelung. Wohnberechtigungsschein Als Student geht das? (Studium, Wohnung). Allgemein sind zur Berechnung der Einkommensgrenze heranzuziehen: Bruttoeinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (einschließlich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) Berufsausbildungsbeihilfe (auch BAföG) Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld steuerfreie Arbeitnehmersparzulage Diese Posten werden für sämtliche Haushaltsangehörige ermittelt und addiert. Nicht angerechnet werden Kindergeld, Unterhaltszahlungen sowie Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch Wohngeld wird bei der Berechnung des Haushaltseinkommens nicht berücksichtigt Von dem errechneten Bruttoeinkommen aller Personen können bestimmte Pauschalen und Freibeträge abgezogen werden, sodass sich das anzusetzende Haushaltseinkommen möglicherweise noch weiter verringert.