2. Es besteht Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Vertragsleistungen entsprechend der Regelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld I (Alg I) und Alg II (Hartz IV) werden gewährt. 3. Der Antrag über die ( nicht widerrufbare) Befreiung muss im Rahmen von drei Monaten bei der Krankenkasse gestellt & immer dann neu eingereicht werden, wenn Arbeitslosigkeit eintritt. 4. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit entfaltet die Befreiung ihre Wirkung mit dem Start der Krankenversicherungspflicht; wenn seither folgendes zutrifft: Nichtanspruchnahme von Leistungen durch den Betroffenen oder Familienangehörige, die mitversichert sind (ansonsten: zum Anfang des auf den Befreiungsantrag folgenden Kalendermonats). 5. Die Wirksamkeit der Befreiung bezieht sich auch auf die soziale Pflegeversicherung. Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit Wird eine privat versicherte Person arbeitslos und bezieht staatliche Unterstützung (Alg I), ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auf Antrag möglich, aber nicht zwingend.
Diese Lücke mussten die Betroffenen bis Anfang 2011 aus eigener Tasche zahlen. Wer dies nicht konnte, häufte Schulden an. Vereinzelt kam es schon 2009 und 2010 zu Gerichtsurteilen, wonach die vollen Beiträge für Hartz IV-Empfänger übernommen werden, doch dabei handelte es sich um Einzelfallentscheidungen ohne allgemein verbindlichen Charakter. Eine Grundsatzentscheidung fehlte lange Zeit. Dies folgte Anfang 2011 durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (AZ: B 4 AS 108/10 R). Info: Urteil Bundessozialgericht zu Hartz IV in der privaten Krankenversicherung Das Bundessozialgericht hat im Januar 2011 im Grundsatzurteil alle Leistungsträger angewiesen, die private Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger vollständig zu tragen. Allerdings gibt es eine Deckelung: Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Basistarifbeitrags. Wer in einem anderen Tarif mehr zahlt, kann in den Basistarif wechseln. Das Urteil ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Allerdings lehnte die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für Beiträge ab, die vor dem Grundsatzurteil angefallen sind.
Damit eine Befreiung möglich ist, muss du jedoch vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre konstant in der PKV versichert gewesen sein. Bist du bei Beginn der Arbeitslosigkeit über 55 Jahre alt, kannst du nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. Dir bleibt nur die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Private Krankenversicherung bei Bezug von Hartz 4 Bei Bezug von Hartz 4 kannst du hingegen nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit in der PKV Falls du bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 zurück in die GKV wechselst, zahlt die Agentur für Arbeit die kompletten Beiträge. Wenn du jedoch in der PKV bleiben musst oder bleiben möchtest, musst du die Beiträge selbst zahlen. Du kannst jedoch einen Zuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen, welcher nach §258 SGB V maximal so hoch wie der Beitrag für eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV sein darf (2022: 615, 33 Euro pro Monat). Falls dein PKV Beitrag höher ist, musst du die Differenz selbst zahlen.
für die Beitragsberechnung im Zusammenhang mit dem Kurzarbeiterentgelt wird in der GKV und bei anderen Sozialversicherungen das sogenannte Fiktiventgelt zugrunde gelegt. Es entspricht 80 Prozent der Differenz aus dem (fiktiven) Bruttoarbeitsentgelt ohne Kurzarbeit und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Ein hieraus berechneter GKV-Beitrag wird zu 100 Prozent vom Arbeitgeber getragen. Für PKV-Beiträge gilt folgende Regelung (Grundlagen: §§ 249 Abs. 2 und 257 Abs. 2 SGB V): der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, den er bei gesetzlicher Versicherungspflicht zu zahlen hätte, maximal jedoch 100 Prozent des PKV-Beitrags. Durch diese Regelung können sich die Arbeitgeberzuschüsse zur PKV im Vergleich zur Vollbeschäftigung unter Umständen deutlich erhöhen. Was tun, wenn die PKV-Beiträge zur Last werden? Bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit reduziert sich das verfügbare Einkommen spürbar. Die Beiträge zu einer fortgeführten PKV sind dagegen unverändert weiter zu leisten. Dies bedeutet eine finanzielle Belastung.
Bei Versicherungsfreiheit können sie sofort wieder in die PKV wechseln oder aber freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Bei einer möglichen Familienversicherung in der GKV können sie diese nutzen oder aber wieder in die PKV wechseln.