Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Für Menschen, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind, stellt die Charta mit ihren 5 Leitsätzen ein umfangreiches und zielführendes Rahmenkonzept dar, um ein Sterben in Würde für jeden Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Die Charta beschreibt Notwendigkeiten, damit jeder eine bedarfsgerechte, würdevolle und nach seinen Wünschen gestaltete Begleitung während seiner letzten Lebensphase erhält. Hospiz und palliativgesetz 2015 pdf. Die Trägerschaft für die Charta bildet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Bundesärztekammer. Zusammen mit den Trägern haben zahlreichen Expertinnen und Experten aus über 50 Organisationen und Institutionen aus Gesellschaft und Gesundheitssystem die Charta-Leitsätze erarbeitet. Dabei handelt es sich um grundlegend verschiedene Organisationen, die sich alle auf ein Ziel geeinigt haben: Die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung voranzutreiben und die vorhandenen Ressourcen zu bündeln, um den Bedürfnissen der Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Zugehörigen gerecht zu werden.
Die Verankerung der Palliativversorgung als Teil der Regelversorgung in der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege und die flächendeckende Verbreitung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Die Verbesserung der finanziellen Förderung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize sowie ambulanter Hospizdienste. Hospiz und palliativgesetz 2015 free. Die Stärkung der Palliativversorgung und Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Die gezielte Informierung Versicherter über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung und die Ermöglichung einer individuellen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase für Pflegeheimbewohner Den Gesetzesentwurf finden Sie hier. Zum Gesetzestext.
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Außerdem sollen die Menschen, die Palliativpflege benötigen, umfassender darüber informiert werden, welche Möglichkeiten und welche Hilfe ihnen offen stehen. Eingliederung der Palliativversorgung in die Krankenversicherung Mit dem PHG ist die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Dies bezweckt nicht nur, dass die Palliativversorgung selbst qualitativer wird, sondern auch, dass Haus und Fachärzte sich zusätzlich für die Palliativmedizin qualifizieren können und dass die Netzwerkarbeit leichter gefördert werden kann. Abgesehen davon erhält die Palliativpflege auch im Rahmen der Hauskrankenpflege bzw. der ambulanten Intensivpflege eine gewichtigere Rolle. Zusammenfassung der Bundestagsdebatte über das Gesetz Mehr finanzielle Unterstützung für Hospize Krankenkassen mussten nach dem Gesetz ihre Mindestzuschüsse zu Kinder- und Erwachsenenhospizen um 25% erhöhen. Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) | Gesetze | Hintergrund | AOK-Bundesverband. Diese Zahl bezieht sich auf Tagessätze pro betreutem Versicherten. Von 2015 nach 2016 bedeutete das eine Erhöhung von 198 Euro auf 261 Euro pro Tag pro Versichertem.
2015 BT Nachbesserung beim Hospizgesetz verlangt 21. 2015 BT Experten: Mehr Personal für Palliativversorgung 09. 10. 2015 BT Verbesserte Hospizversorgung angestrebt 28. 2015 BT Hospiz- und Palliativversorgung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages) 28. 2015 BT Reform der Hospiz- und Palliativversorgung 28. 2015 BT Abstimmung über die Sterbebegleitung 04. 11. 2015 BT Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz 05. 2015 BT Bundestag billigt das Hospizgesetz 05. 2015 BT Hospiz- und Palliativversorgung (in: Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. November) 27. BGBl. I 2015 S. 2114 - Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz... - dejure.org. 2015 BR Hospiz- und Palliativgesetz - Hospiz- und Palliativgesetz passiert den Bundesrat 27. 2015 BReg Hospiz- und Palliativgesetz - Im Sterben gut versorgt 21. 2015 BT Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015 29. 03. 2017 BT Bessere Versorgung todkranker Patienten nach Datum nach Relevanz Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick. Wird zitiert von... (5) BVerfG, 26.
18/5170 S. 18, 33). Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Ein gesetzliches Schiedsverfahren soll dabei auch kontroverse Vertragsverhandlungen erleichtern und Lösungen bieten. Außerdem wird die Möglichkeit einer gemeinsamen Regelung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung und allgemein ambulanter Palliativversorgung in Selektivverträgen klargestellt. 4. Stärkung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit Durch Erhöhung der zur Verfügung stehenden Gelder sollen stationäre Hospize stärker gefördert werden. So tragen Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung. Bisher waren es 90 Prozent. Des Weiteren wird der kalendertägliche Mindestzuschuss der Krankenkassen zur stationären Hospizversorgung auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gesteigert. Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) – Bayerischer Hospiz- und Palliativverband. Zuvor lag dieser bei sieben Prozent. Darüber hinaus sollen im Bereich der ambulanten Hospizarbeit zusätzlich zu den Personalkosten nun auch die Sachkosten bei der Förderung durch die Krankenkassen berücksichtigt werden.