Derzeit entsteht im ehemaligen Regierungspräsidium und dem benachbarten Gelände der "Wohnpark Paulusviertel". Dafür haben das städtische Unternehmen Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) und das Bauunternehmen Papenburg eine gemeinsame Gesellschaft gegründet, die HGWS – die Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung. Doch nun übt der Landesrechnungshof heftig Kritik an dem gemeinsamen Projekt. Zweck der Gesellschaft sei es, die Immobilie zu erwerben, hochwertig zu sanieren und hochpreisig zu vermarkten. Dies sei eine "unzulässige wirtschaftliche Betätigung" der Stadt. Damit sei die Beteiligung der HWG an dem Projekt rechtswidrig. Eine mittelbare Beteilgiung der Stadt stehe nicht im Einklang mit kommunalrechtlichen Regelungen. Zudem werde der Unternehmenszweck, nämlich die Sicherung von Wohnungsbestand, nicht erfüllt. Außerdem weichen der Entwurf des Gesellschaftervertrags, der dem Landesverwaltungsamt vorgelegt wurde, und der tatsächliche Entwurf voneinander ab. Wohnpark paulusviertel hg.free.fr. So fehlt die Auskunftspflicht der Geschäftsführer der HGWS an den Beirat.
Das einstige Regierungspräsidium, 1901 in der damaligen "Kaiserstraße" im Auftrag der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen erbaut, wird seit dem saniert. Und nebenan entstehen Neubauten. Am... Richtfest für den Wohnpark Paulusviertel am Freitag Am Freitagmittag ist Richtfest für den neuen Wohnpark Paulusviertel. Daran wird auch Oberbürgermeister Dr. Halle: Stadt genehmigt umstrittenen Paulusviertel-Wohnpark. Bernd Wiegand teilnehmen. Bauherren für das 25-Millionen-Euro-Projekt "Wohnpark Paulusviertel" mit dem alten Regierungspräsidium ist ein Gemeinschaftsunternehmen von HWG und Papenburg....
Halle (sc). Bei den anderen (nichtstädtischen) Wohnungsunternehmen hätte es wohl keine Frage gegeben. Erst ein Immobilien-Filetstück aufwändig sanieren und mit attraktiven Neubauten ergänzen und dann mit einem ordentlichen Gewinn an einen Investor verkaufen. Richtfest für den Wohnpark Paulusviertel am Freitag – Du bist Halle. Der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) bleibt das in Bezug auf den Wohnpark im Paulusviertel verwehrt. Denkbar knapp sprach sich der Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsfirma gegen dieses Ansinnen am vergangenen Freitag aus. Stimmengleichheit lautete das Abstimmungsergebnis zu dieser Frage, die im Vorfeld für erheblichen Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt hatte. Laut HWG-Satzung gelten Anträge bei Stimmengleichheit als ab-gelehnt. Eine 99-prozentige Vermietungsquote der hochwertigen Wohnanlage in at-traktiver Lage hatte im Frühjahr dieses Jahres zu einer, wie die HWG mitteilte, "attraktiven Kaufanfrage" geführt. Der Aufsichtsrat, der letztendlich das Votum dagegen abgab, hatte damals eine generelle Zustimmung zu weiterführenden Verhandlungen gegeben.
Der neue Wohnpark im Paulusviertel ist ein ungewöhnliches gemeinsames Bauprojekt der kommunalen Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) und des halleschen Bauunternehmens Papenburg. Bis Sommer sollen die Mieter in die 113 Wohnungen des Alt- und Neubaus einziehen. Praktisch kurz vor der Fertigstellung der Wohnanlage ist nun Kritik vom Landesrechnungshof bekanntgeworden: Die öffentlichen Kassenprüfer halten die Beteiligung der stadteigenen HWG an dem Projekt in dieser Form für rechtswidrig. Wohnpark paulusviertel hwg halle. Prüfer geben Hinweise Eine mittelbare Beteiligung der Stadt stehe nicht im Einklang mit kommunalrechtlichen Regelungen, befinden die Prüfer. Hintergrund ist laut einem Papier des Landesrechnungshofes vor allem, dass die kommunale HWG nur an einem Unternehmen beteiligt sein dürfe, wenn "unter anderem ein öffentlicher Zweck diese Betätigung rechtfertigt". Eine solche Tätigkeit wäre etwa gegeben, wenn die Art der Bebauung beziehungsweise Sanierung Zwecken der sogenannten Daseinsvorsorge dienen würde, wie etwa ein Umbau zu Sozialwohnungen.
Der Zweck der gemeinsamen und eigens für das Paulusparkprojekt gegründeten HGWS, an der HWG und Papenburg jeweils die Hälfte der Anteile halten, besteht nach Auffassung des Rechnungshofs aber einzig darin, eine bestimmte Immobilie zu erwerben, hochwertig zu sanieren und dann wieder hochpreisig zu vermarkten. Darin sehe man eine unzulässige wirtschaftliche Betätigung der Stadt Halle. Die Behörde weist auch darauf hin, dass die HWG einen größeren, angemessenen Einfluss als Aufsicht der HWGS erhalten müsse sowie Prüfrechte dem Landesrechnungshof einräumen sollte. Völlig unklar ist aber, welche Auswirkungen diese Einschätzung hat. Wohnpark paulusviertel hwg gedern. Stadt verweist auf Genehmigung Die Stadt Halle beruft sich auf die verbindliche Prüfung vor einigen Jahren. "Das Landesverwaltungsamt hat die Gründung der HGWS umfangreich rechtlich geprüft und am 21. März 2012 bestätigt, letztmalig auf Nachfrage des Oberbürgermeisters Ende Februar vergangenen Jahres", sagt Stadtsprecher Drago Bock. Die beanstandungsfreie Prüfung der Kommunalaufsicht sei für die Stadt die Grundvoraussetzung gewesen, das Vorhaben anzugehen.