Das Versorgungswerk ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Für den in unserer Satzung festgelegten Personenkreis besteht grundsätzlich eine Pflichtzugehörigkeit zum Versorgungswerk. Bitte übersenden Sie uns die folgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte beachten Sie dabei, dass wir den Überleitungsantrag und das SEPA-Lastschriftmandat im Original zurück benötigen. Personalbogen (PDF-Dokument) Die Personalangaben müssen von allen Kammergehörigen abgegeben werden, unabhängig davon, ob eine Pflichtzugehörigkeit, eine Ausnahme oder eine Befreiung von der Zugehörigkeit zum Versorgungswerk festzustellen ist. Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung nur für Angestelltentätigkeiten ggf. Überleitungsantrag (bitte im Original zurücksenden! ) Sofern Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet und an Ihr bisheriges Versorgungswerk noch nicht mehr als 96 Beitragsmonate entrichtet haben, besteht die Möglichkeit, diese Beiträge an das nunmehr zuständige Versorgungswerk überleiten zu lassen ggf.
Was qualifiziert diese Tierarztpraxen? Diese von der Kammer zugelassenen "Tierärztlichen Praxen für …" bzw. "Tierärztlichen Kliniken für …" erfüllen besondere, in der Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe festgelegte Anforderungen. Diese besonderen Anforderungen beziehen sich auf drei Bereiche: a) Personelle Voraussetzungen (wie z. B. eine Fachtierarzt-Qualifikation oder langjährige Berufserfahrung bzw. eine Mindestanzahl an approbierten Tierärzten, erhöhte Fortbildungsverpflichtungen), b) räumliche Voraussetzungen und c) medizinisch-technische, apparative oder sonstige Voraussetzungen. Die Anforderungen an eine "Tierärztliche Klinik für …" sind dabei noch höher als eine "Tierärztliche Praxis für…". So sind Tierärztliche Kliniken beispielsweise verpflichtet, an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr einen tierärztlichen Notdienst anzubieten. Daher benötigen die Tierärztlichen Kliniken eine entsprechend hohe Anzahl fachlich versierter Tierärztinnen und Tierärzte. Viele von diesen Tierärztinnen und Tierärzten haben in diesen Kliniken auch bereits eine mehrjährige Fachtierarzt-Weiterbildung durchlaufen.
Nach Vorlage der Ernennungsurkunde zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe/Widerruf oder Dauer werden Sie von der Pflichtmitgliedschaft zum Versorgungswerk befreit, sofern Sie in unserem Kammerbereich keine weitere Tätigkeit ausüben oder Anspruch auf Leistungen Dritter haben. Bitte teilen Sie uns Ihre Beamtentätigkeit auf dem Fragebogen "Art der Tätigkeit" (siehe Rubrik "Formulare") schriftlich mit. Waren Sie bereits zuvor Mitglied unserer Versorgungseinrichtung, so haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu entrichten: Befreiung von der Beitragszahlung zum Versorgungswerk Westfalen-Lippe. Sie werden als ruhendes, beitragsfreies Mitglied geführt. Eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung von der Beitragszahlung lassen wir Ihnen zukommen. Ihre bis zu dem Zeitpunkt erreichten Anwartschaften bleiben in unserer Versorgungseinrichtung stehen. Zahlung freiwilliger Beiträge in einer selbst zu bestimmenden Höhe (bis zum aktuellen Höchstbeitrag; siehe Rubrik "Aktuelles").