Das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen bietet hier die Grundlage. Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Akteneinsicht und Beratung bei Mord und Totschlag Strafrecht Anwalt. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einen Hartz 4 Antrag ausfüllen müssen, dies kann jedem alleine zugemutet und getraut werden! Eine Anspruch auf Beratungshilfe haben Sie also dann, wenn es um rechtliche Probleme mit dem Jobcenter geht. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden. Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung, durch die in bestimmten Rechtsangelegenheiten außergerichtliche Rechtsanwaltskosten einmalig (bis auf eine Selbstbeteiligung von 15 Euro – dies müssen Sie beim Anwalt bezahlen, nicht beim Gericht) übernommen werden können.
Nr. 7002 VV oder gem. Nr. 7001 VV in tatsächlich angefallener Höhe unter Einschluss der übrigen zu beziffernden Post- und Telekommunikationskosten geltend gemacht werden kann. Nach der – allerdings im Kern eine andere, nämlich die Frage der Gebührenschuldnerschaft für derartige Aktenübersendungskosten und die Frage betreffend, ob derartige Kosten umsatzsteuerpflichtig sind oder nur einen umsatzsteuerfreien durchlaufenden Posten beim Rechtsanwalt darstellen, falls nämlich die Aktenübersendungskosten als beim Mandanten, dieser vertreten durch den Rechtsanwalt, angefallen angesehen werden müssten – Entscheidung des BGH vom 6. Keine Akteneinsicht bei Beratungshilfe in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts: | LINDEMANN ▣ MÜLLER. 4. 2011 (IV ZR 232/08) sind allerdings die Kosten für die ermittlungsbehördliche Aktenübersendungen, welche die behördlichen Auslagen an Transport- und Verpackungskosten abdecken (Nr. 9003 GKG-KostVerz. ), weder durch die allgemeinen Geschäftskosten noch die Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV abgedeckt. Hinsichtlich Nr. 7001 VV verhält sich die Entscheidung nicht; allerdings kann insofern nichts anderes gelten.
Das ganz praktische Problem – was aber jahrelang kein Richter gestört hatte – ist offensichtlich: wie soll man eine Stellungnahme zu etwas abgeben, wovon man keine Kenntnis hat. Das Sozialgericht insistierte dennoch; soviel zum "nicht verwenden" – rechtliches Gehör, nie gehört. Beitrags-Navigation
Jedenfalls ist eine sachgemäße "Strafverteidigung" die dieses Wortes würdig ist im Rahmen einer Beratungshilfe nicht denkbar. Keine Akteneinsicht bei Beratungshilfe im Strafrecht Dabei stellt es sich in der Praxis durchaus als Problem dar, dass manche Rechtspfleger auf dem Beratungshilfeschein sogar ausdrücklich die Akteneinsicht vermerken. Das hilft nach unserer Erfahrung aber nicht: Denn das Gesetz sieht es nicht vor und es gibt keine Möglichkeit das abzurechnen. Wir haben es tatsächlich mehrmals versucht: Es funktioniert nicht, auf Kopierkosten und Aktenversendungspauschale blieb ich jedes Mal sitzen. Gleichwohl lassen wir die Menschen nicht alleine und versuchen jedes Mal irgendwie zu helfen, ärgerlicherweise gibt dafür nie dankbarkeit sondern immer nur Mandats internen Ärger, was die Lust hier zu helfen nicht gerade erhöht. Die Beratungshilfe im Strafrecht entpuppt sich bei näherem Hinsehen mehr als Falle denn als Hilfe. Auch wir sind gerne behilflich, doch muss man offen sagen, dass ein Anwalt nicht sehenden Auges Fehler begehen darf.