Hintergrund Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU findet das so genannte Abzugsverfahren (Reverse-Charge – Verfahren) Anwendung. In erster Linie soll durch die Reverse-Charge-Regelung dem "Verschwinden von Umsatzsteuer" durch falsch oder nicht deklarierte grenzüberschreitende Geschäfte vorgebeugt werden. Umsätze zwischen Unternehmen in zwei EU-Mitgliedsstaaten müssen in beiden Ländern angezeigt werden. In Deutschland dienen dazu bestimmte Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der jährlichen Umsatzsteuererklärung sowie der Zusammenfassenden Meldung. Die Hauptlast liegt hier beim Käufer, der ja durch Angabe seiner UST-IdNr. Innergemeinschaftliche Lieferung, Voraussetzungen | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. das Reverse Charge-Verfahren anstößt. Er muss in der Umsatzsteuer-Voranmeldung seine Einkäufe im Bereich "Innergemeinschaftliche Erwerbe" bzw. "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" anzeigen, sowie den sofortigen Wieder-Abzug der Vorsteuer unter den "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" aufführen. Der Verkäufer muss regelmäßig in seinem EU-Land eine Zusammenfassende Meldung abliefern, die alle innergemeinschaftliche Lieferungen umfassen, die er im Meldungszeitraum an Unternehmen in der EU geleistet hat.
Keine Sorge: So kompliziert das alles klingen mag, Kontolino! macht das alles ganz einfach! Was fällt darunter? Von einer Innergemeinschaftliche Lieferung spricht man, wenn Ihr Unternehmen als Verkäufer von Waren ins EU-Ausland auftritt. Werden statt Waren Dienstleistungen in einem anderen EU-Land von Ihnen erbracht, spricht man davon, dass der Leistungsempfänger als Steuerschuldner auftritt. Steuersatz Die innergemeinschaftliche Lieferung ist für den Verkäufer grundsätzlich steuerfrei. Kennziffer in der UStVA Die innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung ist in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Kennziffer 41 anzugeben. Pflichtangaben auf einer Rechnung bei innergemeinschaftlicher Lieferung Ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (VAT-ID) Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (VAT-ID) des Käufers im Ausland Hinweis auf die Steuerbefreiung: "steuerfrei nach §4 Nr. 1b UStG" Fehlt die VAT-ID Ihres Käufers auf der Rechnung, liegt die Umsatzsteuerschuld bei Ihnen als Verkäufer! Hier drohen hohe Nachzahlungen ans heimische Finanzamt.
Das Bundessteuerblatt (BStBl. ) empfiehlt jedoch die Nutzung einer Gelangensbestätigung oder einer Spediteurbescheinigung, um Auseinandersetzungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Buchnachweis durch Aufzeichnung der ausländischen USt-IdNr. des Kunden Laut § 17c UStDV muss der Lieferant die Voraussetzungen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch buchmäßig nachweisen. Unter anderem sollte der Buchnachweis folgende Angaben enthalten: die ausländische USt-IdNr. des Kunden den Gewerbezweig oder Beruf des Kunden eine Bestätigung vom Bundeszentralamt für Steuern über die Gültigkeit der USt-IdNr. Achtung: Die Nachweispflicht sollte unbedingt berücksichtigt werden, andernfalls kann es auch noch Jahre später zu Umsatzsteuernachzahlungen kommen. Wie wird die innergemeinschaftliche Lieferung verbucht? Um die Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung korrekt zu verbuchen, sollte der Lieferant zusätzlich zu den Pflichtangaben weitere Infos mitaufführen. Welche das sind, erfahren Sie hier: Die deutsche USt-IdNr.