Alle Kinder in Deutschland unterliegen der Schulpflicht. Gerade der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist eine besondere Zeit. Und oft eine Herausforderung. Das gilt besonders für Eltern von Kindern mit Behinderung. Schule und Schulbegleitung – Fragen und Antworten Schon im Vorfeld müssen Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung viele Fragen klären: Soll unser Kind auf eine Förder- oder eine Regelschule? Wer entscheidet das? Wer bezahlt schulbegleiter in french. Braucht unser Kind in der Schule Assistenz durch eine Schulbegleiter*in? An wen muss ich mich dafür wenden? Und wer finanziert das? Wir möchten Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. © Lebenshilfe/David Maurer Weitere Informationen zum Thema Schulbegleitung
Das Kind besuchte im Schuljahr 2012/2013 mit Billigung des zuständigen Schulamts die erste Grundschulklasse einer Regelschule. In der Schule wurde das Kind gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unter Einschaltung einer Kooperationslehrerin sowie eines Schulbegleiters unterrichtet. Die Schulbehörde selbst wollte die Kosten nicht übernehmen. Den zuvor gestellten Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schulbegleitung des Kindes hat der Landkreis als Sozialhilfeträger abgelehnt. Allerdings wurde er im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig zur Übernahme der angefallenen Kosten (18. 236, 30 Euro) verpflichtet. Wer bezahlt schulbegleiter in english. Auch war die Klage im Hauptverfahren in beiden Instanzen erfolgreich. Das Landessozialgericht argumentierte, dass die Schulbehörde für den Kernbereich der pädagogischen Tätigkeit verantwortlich sei. Dieser sei hier aber nicht berührt. Daher sei der Landkreis zur Übernahme der Kosten für die Arbeit der Schulbegleitung für das Kind verpflichtet.
In einem uns vorliegenden Fall wurde den Eltern die Übernahme der Kosten für die Nachmittagsbetreuung ihres schulpflichtigen Kindes zunächst verweigert. Der schwerbehinderte Junge besuchte in Begleitung eines Integrationshelfers vormittags den regulären Schulunterricht einer Grundschule. Die Betreuungskosten dafür wurden übernommen, da es sich nach SGB XII um die "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" handelt. Welche Stellen finanzieren einen Schulbegleiter? - Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH. Die Teilnahme an der Nachmittagsbeschäftigung der Offenen Ganztagsschule ( OGS) sollten die Eltern aber aus eigener Tasche zahlen. Auch hier wurde der Integrationshelfer gebraucht, die Kosten für seinen Einsatz wollte der Sozialhilfeträger nicht übernehmen. Er argumentierte, dass keine schulrechtliche Pflicht zur Teilnahme an der OGS bestehe. Zudem handle es sich bei der nachmittäglichen Betreuung durch den Integrationshelfer um eine "Hilfe zum Leben in der Gemeinschaft".
Den Antrag auf Übernahme der Kosten eines (zusätzlichen) Schulbegleiters lehnte der beklagte Landkreis mit der Begründung ab, der Kernbereich pädagogischer Arbeit sei nach Maßgabe des jeweiligen Landesschulrechts zu bestimmen. Die rechtliche Verpflichtung, behinderte Kinder zu fördern, bestehe nach dem Landesschulrecht auch in Regelschulen. Deren Förderung in Regelschulen stehe unter dem Vorbehalt, dass sie dem Unterricht folgen könnten. Sei dies nicht der Fall, habe ihre Beschulung in Förderschulen zu erfolgen. Zum Begriff des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit Die Zurverfügungstellung einer Schulbegleitung/Integrationshilfe fällt unter den in § 12 Nr. 1 EinglHVO genannten Begriff der »sonstigen Maßnahmen« zugunsten behinderter Kinder. Inklusion: Warum Schulbegleiter wichtig und lästig zugleich sind | BR24. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe als Hilfe für eine angemessene Schulbildung besteht ein Rechtsanspruch zumindest gegenüber dem zuständigen Träger der Sozialhilfe. § 12 EinglHVO spricht von »Hilfen« zu einer angemessenen Schulbildung und umfasst in seinen Regelbeispielen nur die Schulbildung begleitende Maßnahmen.
Schulbegleiter*innen zeigen ihnen Wege, um mit Stress umzugehen und erhöhen so die Frusttoleranz der Schüler*innen. Schüler*innen, die zum Beispiel bei der Arbeit mit Werkzeugen oder Chemikalien im Chemieunterricht Hilfe und Beaufsichtigung brauchen Schulbegleiter*innen sind keine Zweitlehrer*innen. Sie unterrichten also nicht. Die Rollenverteilung im Klassenzimmer ist klar geregelt. Schulbegleiter*innen sorgen dafür, dass Kinder lernen und dem Unterricht folgen können. Im Idealfall ergänzen sich Lehrkräfte und Schulbegleiter*innen. Das ist unterschiedlich geregelt. Häufig gibt es eine 1:1-Betreuung. Jedem Kind mit Förderbedarf wird also eine eigene Betreuerin zugewiesen. Wer bezahlt schulbegleiter in online. Kritiker*innne sehen in diesem Konzept die Gefahr, dass ein Schüler*innen durch die exklusive Begleitung stigmatisiert wird und schlechter in die Klassengemeinschaft hineinfindet. Gibt es mehrere Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse, sind außerdem gleich mehrere Erwachsene mit im Raum. Bei der Betreuung im Verhältnis 1:2 oder 1:3 kümmert sich ein Schulbegleiter*innen um mehrere Schüler*innen.