#2 Hallo JayM, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In § 13b (2) 4 UStG steht geschrieben: "Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandhaltung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. " Bei dem Begriff "Bauleistung" handelt es sich lediglich um die umgangssprachliche Bezeichnung. Da der Solateur lediglich auf einem Bauwerk eine Betriebsvorrichtung erstellt, fällt er nach meiner Meinung nicht unter diese Vorschrift. § 48 EStG ist ähnlich derfiniert. Gruß dancer #3 Hallo dancer, danke für die schnelle Reaktion. Ich hab durchaus mal in den Gesetzestext geschaut, fand den aber ziemlich undurchsichtig Es liegt also am Unterschied zwischen 'Bauwerk' und 'Betriebsvorrichtung'. 13b Rechnung Muster. Das wäre eine für mich schlüssige Erklärung. Mal sehen was meine Steuerberaterin davon hält. Ich höre gerne auch noch mehr Kommentare.... Gruß Jochen #5 Hallo forstarbeiter, hab gerade noch diesen Link gefunden, der Deine Auffassung bestätigen würde.
Für den Subunternehmer ist seine Rechnung, mit der er seine erbrachte Leistung abrechnet, existenziell. Denn seine Rechnungen sichern ihm seine Einkünfte. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass bei der Rechnungserstellung möglichst keine Fehler geschehen. In diesem Text lesen Sie deshalb, was Sie als Subunternehmer zum Thema Rechnung wissen müssen. Sie erfahren insbesondere, welche inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum deren Einhaltung so wichtig ist. Funktion der Rechnung des Subunternehmers Die Rechnung des Subunternehmers hat zweierlei Funktionen. Zum einen ist sie wichtig, um die Forderungen des Subunternehmers geltend zu machen und auf diese Weise für sein Einkommen zu sorgen. Deshalb sollte die Abrechnung auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Rechnung subunternehmer 13b muster list. Spätestens sechs Monate nach Erbringung der Leistung muss der Subunternehmer seine Rechnung erstellen. Auf der anderen Seite dient die Rechnung auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Denn mit einer Rechnung belegt der Subunternehmer seine Einnahmen und umgekehrt der Rechnungsempfänger seine Ausgaben.