Nähere Informationen finden Sie hier. Für die Ausbildung und Lizenzierung von Segelflugpiloten gilt seit 08. 2020 die Verordnung EU-VO 2018/1976, Teil SFCL. Für Ballonfahrer ebenfalls ab 08. 2020 EU-VO 2018/395, Teil BFCL. Bisher ausgestellte EU-Lizenzen nach Teil FCL (EU-VO 1178/2011) gelten gemäß den neuen Verordnungen als erteilt, d. h. sie können ohne Umschreibung weiter genutzt werden. Privatpilotenlizenz PPL(A). Entsprechende Verfahren für SFCL. 315(a)(7), SFCL. 360(a)(2) und BFCL. 315(a)(4)(ii) sind festgelegt. Dazugehörige Protokolle finden Sie unter Service/Formulare. Bisherige nationale Fluglizenzen mussten bis spätestens 2015 umgewandelt werden. Wer das Datum verpasst hat und noch eine Lizenz aufgrund nationaler Bestimmungen (LuftPersV) besitzt, kann hier die Voraussetzungen zur Erneuerung einsehen: Erneuerung nationaler Lizenzen Die Europäische Union bzw. das Parlament bringt regelmäßig neue Vorschriften (Verordnungen) heraus. Piloten und Flugschulbetreiber müssen sich mit diesen Vorschriften vertraut machen.
Die Privatpilotenlizenz, abgekürzt PPL(A) = "Private Pilot License (Aeroplane)", ist der klassische und, hinsichtlich der Ausbildungsqualität, auch solide Einstieg in den Motorflug. Diese Lizenz, häufig auch Pilotenschein oder Flugschein genannt, berechtigt zum Fliegen von einmotorigen, sog. kolbengetriebenen Flugzeugen unter Sichtflugbedingungen im nicht-gewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Pilot. Sie kann durch den späteren Erwerb von Zusatzberechtigungen bspw. Privatpiloten Lizenz (Kosten)? (Technik, Hobby, Flugzeug). auf zweimotorige Flugzeuge oder auch um die Nachtflug- oder die Instrumentenflugberechtigung erweitert werden. Die Ausbildung erfolgt gemäß der Regelungen EASA-FCL (European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing). Sofern Sie noch von nationalen Lizenzen oder von der PPL(A) gem. JAR FCL lesen, handelt es sich um überholte Angaben. Mittlerweile wird nahezu EU-weit nach Vorgaben der EASA ausgebildet. Die Voraussetzungen für die Ausbildung Die theoretische Ausbildung Die praktische Ausbildung Die Prüfung
Der Erwerb der Nachtflugqualifikation ist frühestens beim Nachweis von 100 Hubschrauberstunden nach Erwerb der Lizenz möglich. Im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Hubschrauberführer auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, beschränkt auf die Ausbildung von Privathubschrauberführern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ausübung dieses Rechtes muss die Lehrberechtigung eingetragen sein. Die Gültigkeit beträgt: 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Privatpiloten | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Lebensjahres, 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑
© LBM Der LBM ist zuständig für Piloten von Motorflugzeugen, Reisemotorseglern, Segelflugzeugen, Ballonen und Hubschraubern kurz PPL, SPL, BPL, oder entsprechende Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen LAPL. Auch schreibt der LBM militärische Luftfahrtscheine und ausländische Lizenzen um. Für Lizenzen von Berufspiloten CPL und Verkehrsflugzeugführern ATPL (MPL) sowie Instrumentenberechtigungen IR ist das Luftfahrt-Bundesamt LBA in Braunschweig zuständig. Anders als bei Erstprüfungen zum Erwerb der Lizenz können Sie bei Befähigungsüberprüfungen, mit denen Klassenberechtigungen verlängert und gültig gehalten werden, den Prüfer frei wählen. Privat piloten lizenz deutschland e.v. Eine aktuelle Liste der Prüfer finden Sie auf der Homepage des LBA. EU - Lizenzwesen, Teil FCL: Bereits seit 2013 gelten die europäischen Bestimmungen zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt, EU-VO 1178/2011. Hierdurch werden die Anforderungen an die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal europaweit einheitlich geregelt.