Ein Geländer schützt vor Absturz oder ist ein Personenführungselement. Lastannahmen für geländer. Ob und wann zur Absturzsicherung Geländer benötigt werden, findet man in einschlägigen Normen und Landesbauverordnungen. Hier eine Auswahl von Normen: DIN EN 18065 Gebäudetreppen Nach Eurocode DIN EN 1993 Eigen- und Nutzlasten bei Geländern DIN 1055-3 Eigen- und Nutzlasten bei Geländern Technische Richtlinien absturzsicherer Verglasungen (TRAV) Landesbauverordnungen Bei den 16 Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer gilt zu beachten, das diese sich durchaus in Ihren Regeln erheblich unterscheiden können. ) Für die öffentliche Nutzung von Gebäuden sind weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstätten, Schulbaurichtlinien. Wenn unsere Geländersysteme und Handläufe nicht zum Zweck der Absturzsicherung eingesetzt werden, sondern zur Personenführung und Beleuchtung, gilt jedoch auch hier, die Geländer und Handläufe so sicher und standfest zu bauen, dass dadurch keine Unfall- und Verletzungsgefahren entstehen können.
Hallo, ja, so ist es. Im Merkblatt Nr 355 "Entwurfshilfen für Stahltreppen" werden die Pfosten-Abstände horizontal gemessen. Vielen Dank. Die Angaben im Merkblatt 355 sind eindeutig. Für die Diskussion mit Baubehörde / Prüfingenieur wäre eine normative Festlegung sinnvoll. Richtlinien Geländerbau - Der LED Handlauf – beleuchtete Treppengeländer & Handläufe | Dresden, Nürnberg & Hamburg.. GustavGans Beiträge: 1936 Hallo Extremwertbetrachtung: 90° - also Senkrecht (quasi Leiter) dann wär die Holmlast bei Ansatz je lfdm Grundriss =0) Und siehe da... eine Leiter hat kein Geländer 45° - (nicht weil praktisch, sondern weil gut zu rechnen) Holmhöhe 1, 00m über Belag (senkrecht gemessen) Holmhöhe 1, 00x0, 707 = 0, 70m über Belag (senkrecht zum Lauf gemessen) Ob ihr jetzt 1, 00kN/m horizontal mit der senkrechten Pfostenhöhe rechnet.... Oder 1, 00kN/m in schräg in Lauflinie rechnet.... (mit geringeren Hebelarm).... Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni! Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
statikmachtspass Autor Offline Beiträge: 32 An Geländern ist eine Horizontallast anzusetzen, i. d. R. 0, 5 oder 1, 0 kN/m in 1m Höhe. Beim Treppengeländer ist es für die Bemessung der Pfosten wesentlich, ob diese Holmlast je lfdm. Grundrißprojektion (was mir logisch erschiene) oder je lfdm. Lauflänge anzusetzen ist. In den Normen habe ich dazu bisher keine klare Aussage gefunden. Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. Normen: Lastannahmen | Glas | Nachweise und Normen | Baunetz_Wissen. taw Beiträge: 162 Hallo Eckhard! Da die Last auf Höhe des Handlaufs (aber nicht höher als 1, 20 m) anzusetzen ist, würde ich das auch interpretieren mit "wahrer Länge des Handlaufs". Das hieße: der ungünstigere Wert ist anzusetzen. Gruß prostab Beiträge: 904 Bei normalen Treppen kann eigentlich nur die Grundrissprojektion maßgebend sein. Denn schließlich beziehen sich die vertikalen Verkehrslasten auch auf die Grundrissprojektion und H ist letztlich an V gekoppelt. E. S. galapeter97 Beiträge: 1298 prostab schrieb: Bei normalen Treppen kann eigentlich nur die Grundrissprojektion maßgebend sein.
Der Durchmesser bzw. die Breite sollte zur guten Umgreifbarkeit zwischen 2, 5 und 5 cm liegen. Hohlprofile müssen am Ende verschlossen werden. Bitte beachten Sie: Die örtlichen Gegebenheiten können sehr unterschiedlich sein, was sich auf Pfostenaufteilung und Wahl des geeigneten Befestigungssystems (Dübels) auswirken kann. Der Montagebetrieb vor Ort hat eigenverantwortlich hierzu die richtige Auswahl des Dübels und Pfostenabstand zu treffen. DIN 1055-3, Ausgabe 2006-03. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
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B_INg | 24. Oktober 2018 - 11:52 @Hanns: Ich würde Dir empfehlen, einen Statiker zu beauftragen, der sich das Ganze vor Ort, live und in Farbe ansieht und eine Empfehlung zur Holzlagerung ausspricht. Sicherlich, das kostet etwas, aber wenn ein Statiker sein jahrelang angeeignetes Wissen zur Verfügung stellt, dann sollte man die Leistung vergüten, statt in einem Forum, die Antwort für umsonst zu erwarten. Die Mentalität gegenüber den Bauingenieuren - Geiz ist Geil, sollte nun endlich einmal vorüber sein. Hanns | 16. Oktober 2018 - 19:28 Nach dem Lesen Eurer Kommunikation bin ich erst Mal in mich gegangen, habe Fakten (auch Fotos) zusammengetragen und hoffe, jemand kann mir einfach und schnell die ganz unten gestellte Frage beantworten. Im Prinzip geht es mir darum, dass ich 700 kg Holz auf meinem Balkon lagern möchte, hier aber noch Bedenken habe. Freitagender Balkon Innenfläche 4, 20 m x 2, 20 m = 9, 24 m2, das heißt < 10 m2 dann greift DIN 1055 und eine Verkehrslast von 500 kg/m2, dass bedeutet 4, 6 t Das hoffe ich inzwischen verstanden zu haben.