Wäre bekannt, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, würden Gläubiger wohl oftmals auf den Aufwand, ein Gericht einzuschalten, verzichten. Doch wie können andere Gläubiger eine Abschrift vom Vermögensverzeichnis anfordern? Sind Muster für den Antrag vorhanden? Grundsätzlich muss hierzu Folgendes klargestellt werden: Einen solchen Antrag, der auf die Übermittlung einer Abschrift zielt, gibt es nicht. Als Begründung dafür wird § 802d Abs. 1 ZPO angeführt. Gerichtskosten für abschrift vermögensverzeichnis amtlicher vordruck. Diesem ist Folgendes zu entnehmen: Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu; […] Liegt also bereits eine Vermögensauskunft vor, die weniger als zwei Jahre alt ist, so stellt der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger automatisch das Vermögensverzeichnis zu.
500, 00 € betragen, auch die oben genannten Auskunftsrechte beantragen. Nach Vorlage der neuen Vermögensauskunft wird geprüft, ob sich Veränderungen ergeben haben, die zu positiven Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führen könnten.
Eintragungsdatum lässt Rückschlüsse zu Sollen die Einträge angeschaut werden, ergibt sich hieraus zunächst der Eintragungsgrund. Hierüber haben wir in FoVo 2014, 207 berichtet. Darüber hinaus lässt das Eintragungsdatum jedenfalls bei dem Eintragungsgrund darauf schließen, dass die Abnahme der Vermögensauskunft kurz zuvor erfolgt ist. Im Fall des § 882c Abs. 1 Nr. Gerichtskosten für abschrift vermögensverzeichnis anfordern. 3 ZPO liegt dies jedenfalls nahe, wenn auch nicht ausgeschlossen ist, dass eine zwischenzeitliche gütliche Einigung mit Ratenzahlung bis zu deren Abbruch die Eintragung hinausgezögert hat. Hinweis In beiden Fällen gilt allerdings, dass ein Verfahren nach § 802c, d ZPO zur Erlangung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses wenig Sinn macht, wenn die Eintragung länger als drei bis sechs Monate zurückliegt. Zum einen können sich in einer solchen Zeitspanne die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, zum anderen lehrt die Praxis, dass im Vermögensverzeichnis genanntes zugriffsfähiges Vermögen dann meist anderweitig von Gläubigern gepfändet wurde (Konto, Arbeitgeber) oder sonst nicht mehr vorhanden ist (Veräußerung bzw. rein tatsächlich nicht auffindbar).
Mit diesen Erfüllungshandlungen hätte der Schuldner nämlich nach § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO seine Eintragung im Schuldnerverzeichnis vermeiden können. Wem das genügt … Wem das als Auskunft genügt, kann nach der Kostenauskunft die Abfrage kostenfrei abbrechen. Dabei ist zu sehen, dass die weitere Einsichtnahme unmittelbar weder erkennen lässt, wann die Vermögensauskunft abgegeben wurde, noch einen Einblick in das Vermögensverzeichnis erlaubt. Gerichtskosten für abschrift vermögensverzeichnis muster. Letzteres ist erst möglich, wenn die Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO beantragt wird, wegen der Sperrfrist des § 802d ZPO aber nur zu der mit erheblichen Kosten verbundenen Übersendung des Vermögensverzeichnisses führt. Hinweis Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit ein Reformgesetz zur Reform der Sachaufklärung vor. Es wird abzuwarten bleiben, ob dies so weit geht, dass die Informationen im Schuldnerverzeichnis um das Datum der Vermögensauskunft ergänzt werden und es – wie früher – möglich ist, dem Aufwand entsprechend kostengünstiger eine Abschrift der Vermögensauskunft zu erlangen.
Der Gerichtsvollzieher lädt den Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft, nach fruchtloser Sachpfändung oder auf Antrag des Gläubigers ohne vorherige Sachpfändung, mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, sind die erforderlichen Unterlagen zu dem Termin mitzubringen. KV 2115 GKG - Abschrift des Vermögensverzeichnisses - Seite 2 - FoReNo.de. In dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bekundet der Schuldner, dass seine Ausführungen der Wahrheit entsprechen. Die vorsätzliche Abgabe einer unrichtigen Vermögensauskunft ist strafbar. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft oder verweigert die Auskunft, so darf der Gerichtsvollzieher, wenn die vollstreckbaren Ansprüche mind. 500, 00 € betragen, auf Antrag des Gläubigers: bei der Rentenversicherung den Arbeitgeber des Schuldners ermitteln beim Bundeszentralamt für Steuern Kontoinformationen des Schuldners abrufen beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten des Schuldners ermitteln beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellen Aufbewahrt werden die Vermögensauskünfte des Schuldners ab dem 01.