Das Gericht hat im Übrigen aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der bestehenden Geheimhaltungspflichten sowohl im Betriebsratsamt, als auch im Amt der Vertrauensperson solche Konflikte kaum auftreten dürften. Eine Wahlmöglichkeit ob ein Mitglied in seiner Funktion als Betriebsrat oder als Vertrauensperson der Schwerbehinderten an der Sitzung teilnimmt, besteht jedenfalls nicht. In einem solchen Falle nimmt das Mitglied immer beide Funktionen wahr.
Wenn sie sich zur Wahl aufstellen lässt, entscheidet die Mehrheit der Wähler ob sie in den BR gewählt wird oder nicht. So ist das in einer Demokratie. Erstellt am 08. 2006 um 00:31 Uhr von Mischu Hallo, das gleiche Problem hatten wir vor vier Jahren. Da hat sich unser Personalchef aufstellen lassen. Wenn sie leitende Angestellte ist, d. h. über Einstellungen bzw. Entlassungen selbst frei entscheiden kann, dann ist sie nicht wählbar. Unser Personalchef hat sich damals damit herausgeredet, er sei nur "Beauftragter der Geschäftsleitung". Letztes Jahr im April hat er dann sein Mandat niedergelegt, weil es zu mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht kam, wo er dann doch zunehmend die "Arbeitgeberseite" vertrat. MfG Mischu Erstellt am 08. Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 2006 um 06:53 Uhr von Uwaga @ Mischu Danke für Deine Antwort! In diese Richtung wird es wohl bei uns gehen, da diese Mitarbeiterin zwar nicht offiziell aber de facto viele Sachen selbst entscheiden kann (vor allem, wenn es um Neueinstellungen, Lohnerhöhungen, Höherstufungen geht).
Liebe Nutzer, für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren. Liebe Grüße, Ihr ifb-Team #1 Liebe Kollegen, seit 2 Wo. habe ich einen neuen Fall, der mir einigermaßen Kopfzerbrechen bereitet. Hiermit bitte ich euch um eure Ansichten dazu. Ein Mitarbeiter hat erfahren, dass sein Vorgesetzter über ihn in boshaftester Weise ablästert, überdies mit einem fiesen Spitznamen. Interessenkonflikt betriebsrat personalabteilung englisch. Dieser Vorgesetzte trägt offenbar auch Informationen an andere Mitarbeiter weiter (andere Abteilungen), die er nur wissen kann, weil er der Personalverantwortliche für den Mitarbeiter ist. Teils auch in unwahrer, verdrehter Form, tatsächlich verleumderisch. Der Mitarbeiter hat nun Zeugen, die ihn unterstützen werden auch mit entsprechenden schrftl.
Ist umgekehrt das Gremium Betriebsrat seinerseits tolerant und offen genug, um fair mit abweichenden Meinungen und Erwartungen Einzelner umzugehen? Sollte Ihre Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragen "nein" lauten: Nicht den Mut verlieren! An einem erfolgreichen Zusammenspiel kann man arbeiten, den Umgang mit Konflikten und ein kooperatives Miteinander quasi erlernen.
Praxistipp Tarifliche oder vertraglich geregelte Zustimmungsvorbehalte vor Aufnahme einer Nebentätigkeit sind grundsätzlich wirksam. Die Untersagung einer Nebentätigkeit bedarf jedoch einer vorherigen Interessenabwägung. Dr. Ingo Plesterninks VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn