Das Wichtigste in Kürze Die bisher auf Papier zugesandten Import- nachweise und das Bordereau der Abgaben können, analog dem eDec-Export, elek- tronisch von der Oberzolldirektion bezogen einem einzigen System erstellen Sie alle Transport-aufträge inklusive aller nötigen Dokumente. Der Versand der Papierversion wird in absehbarer Zeit eingestellt. Zuverlässige Archi- vierung der Import- bordereaus und -nachweise (Mehrwert- steuer und Zoll) als eVV. Die Zoll- und MwSt. - Rechnungen werden wie bisher in Papierform zugestellt. Ausdrucken der eVV ist nicht notwendig Einfache Durchführung der Kontrolle der Importsendungen EasyExport ermittelt "Verdachtsfälle" mit möglicherweise falscher Deklaration Einfache Kontierung Übersichtliche Listen für die Buchhaltung Korrekturlisten für den Deklaranten Bewilligungsabrechnung mit Barcode VOC-Übersichtsliste Zuordnung eingescanter Belege (Dokumentenverwaltung) Verwaltung der Ursprungsnachweise auf Artikelebene. Präferenz- (Ursprungs)kalkulation als Option lieferbar Bordereau-Ansicht Das Bordereau der Abgaben ist eine Zusammenfassung aller Importe eines Tages.
Chartera Output ist die neue Internetanwendung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, über welche Sie Ihre Zolldokumente beziehen können. Chartera Output bietet Ihnen die Möglichkeit, rasch und über einen grossen Zeitraum Ihre Zolldokumente, wie z. B. Rechnungen, Bordereau der Abgaben, Veranlagungsverfügungen und Rückerstattungsbelege zu suchen und herunterzuladen. Chartera Output gruppiert Dokumente zu Dossiers. Dokumente in einem Dossier stammen entweder aus dem gleichen Prozess oder wurden innerhalb des gleichen Zeitraums ausgestellt. Diese Dokumente können Sie somit alle zusammen in wenigen Schritten beziehen. Pilotphase Chartera Output ist momentan in einer Pilotphase und adressiert zurzeit ausschliesslich die Anwender der Applikation «Document GUI (Web GUI)». Momentan stellt Chartera Output sämtliche Dokumente zur Verfügung, die infolge Zollanmeldungen ausgestellt werden. Dazu gehören insb. auch die Rechnungen. Zukünftig werden weitere Dokumente über die Chartera Output bereitgestellt, welche aus anderen Zollprozessen stammen.
Waren, welche in die Schweiz importiert, aus der Schweiz exportiert oder durch die Schweiz hindurchgeführt werden, müssen beim Zoll angemeldet werden. Das führt zu einem nicht unerheblichen Aufwand an Bürokratie. Diese Bürokratie kann durch das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung, kurz ZAZ, verringert werden. Findea erklärt in einer dreiteiligen Beitragsserie, worum es sich dabei handelt, wie es funktioniert und was es dabei zu beachten gilt. Dieser letzte Beitrag erklärt, wie genau das ZAZ funktioniert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden. (Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung)Auch mit dem ZAZ wird der Importeuer/Spediteur, bzw. Inhaber des Kontos die Ware beim Zollamt anmelden müssen. Diese Informationen werden anschliessend an das Verarbeitungszentrum weitergegeben. Dieses stellt, gestützt auf die Zollveranlagung, Veranlagungsverfügungen (Abgabenausweise) aus. Diese werden jeden Tag je Konto im Bordereau der Abgaben (BA) aufgelistet. Den BA kommt dabei nicht der Charakter einer Forderung zu.
Ab 1. März 2018 werden die Veranlagungsverfügen in e-dec für Einfuhr und Ausfuhr nur noch elektronisch ausgestellt. Die NCTS-Veranlagungsverfügungen bleiben weiterhin in Papierform. Die Registrierung der Unternehmens-Identifikation (UID) in der Zollkundenverwaltung ist Voraussetzung für den eVV Bezug, außer beim Abholen der eVV mit Zugangscode. ZAZ-Konto-Inhaber, die für eVV Import registriert sind, können das Bordereau der Abgaben via Services oder Web abholen. Der automatisierte E-Mail-Versand des Borderaus wird mit der Einführung des eVV-Obligatoriums eingestellt und nicht mehr unterstützt.