Abnehmbare/teleskopierende Brücken werden im Sinne als andersartige Versorgungsform eingestuft. Die Topografie ist entscheidend für die Eintragung im Zahnschema. Steht Zahn 5 im Unterkiefer in regio 4, ist die Verblendung Regelversorgung. Ist eine soweit geschlossen/verengt, dass die Eingliederung einer Krone ausreicht, erfolgt die Abrechnung nach den Bema-Nrn. 20a, 20b oder 20c. Die Bema-Nr. 89 kann für die Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken abgerechnet werden. Kommentarquelle: G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss HINWEIS: zu berücksichtigen ist die Richtlinie 22a bei der Eingliederung von Freiendbrücken Festzuschussbefunde: 2. 1 2. 2 2. 3 2. Herausnehmbare Brücken– bequem, sicher, langlebig. 4 2. 5 2. 7
04. 09. 2018 ·Zahnersatz | Für einen nicht alltäglichen Fall soll die Rechnung vorbereitet werden. Im Rahmen einer Freiendversorgung wird der endständige Zahn 33 mit einer Teleskopkrone und ein Implantat regio 35 mit einer Krone als Brückenanker versorgt. Welche Leistungen sind berechenbar? Abrechnung - Teleskopierende Brücke auf 6 Implantaten - Software Service Stadermann - Software für die Zahntechnik. | Welche Therapie ist geeignet? Um fehlende Zähne zu ersetzen, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Für die Entscheidungsfindung ist erforderlich, die klinische Ausgangssituation detailliert zu beurteilen. Das Potenzial und die Einschränkungen der Behandlungsoptionen sind genau zu analysieren und gegeneinander abzuwägen. Darüber hinaus sind minimale Invasivität bei möglichst geringer Patientenmorbidität, maximaler Komfort, das Vermeiden von herausnehmbarem Zahnersatz sowie eine Kosteneffizienz von Bedeutung. Teleskopierende Hybridbrücke Teleskope (Doppelkronen) können auch in Kombination von Zahn und Implantat (Hybridprothetik) gefertigt werden. "Hybridbrücke" heißt "gemischte Zahnbrücke" und bezeichnet die Eigenschaft, dass für ihren Einsatz einerseits mindestens ein natürlicher Zahn und ein Implantat nötig sind.
Teleskop-Zahnersatz – Nonplusultra in der Zahnmedizin Die herausnehmbare Brücke ist für den Laien nicht von natürlichen Zähnen zu unterscheiden. Sie ist schön, sitzt stabil, bietet maximalen Tragekomfort und hält ewig. Oder wie ich sie mit einfachen Worten gerne umschreibe: "Sie ist qualitativ so gut und so langlebig wie die legendäre Mercedes E-Klasse aus den 80ern. Die Teleskopbrücke funktioniert, die geht einfach nicht kaputt und läuft ewig! " Vorteile der herausnehmbaren Brücke: Ästhetische Alternative zu herkömmlichen Klammerprothesen Praktischere Alternative zu großen Brückenkonstruktionen Fester Sitz auf den Zähnen, keine Belastung der Schleimhaut (keine Druckstellen! ) Keine sichtbaren Klammern, kein Gaumenbügel aus Metall Langlebigkeit – die Konstruktion ist nicht verloren, wenn mal ein Pfeilerzahn gezogen werden muss. Vollverblendung mit Composite-Material, keine sichtbaren Metallanteile. Bisshebung bei Abrasions- und Knirscherzähnen möglich. Für Zähneknirscher weit besser geeignet als keramikverblendete Brücken Zähne und Teleskopbrücke sind sehr einfach zu reinigen – Zahnseide und Interdentalbürste sind nicht nötig.
Der Rohling wird auf dem Fräsmodell bzw. -sockel positioniert und die Fräs- bzw. Funktionsfläche durch geeignete Fräsen oder Schleifkörper bearbeitet. Die Leistung umfasst das Fräsen in Metall je Einheit. Das Sekundärteleskop muss am Brückenkörper befestigt werden, was nach den BEB-Nrn. 3303 und 5003 berechnet wird. Für die Gerüstanprobe unter Anwesenheit des Zahntechnikers wird die BEB-Nr. 2915 in Ansatz gebracht.