Seiten: [ 1] Nach unten Thema: Angestelltenlehrgang I (öffentlicher Dienst) (Gelesen 22235 mal) Hallo! Hat hier jemand den Angestelltenlehrgang I gemacht und kann mir dazu ein paar Informationen geben? Ich hätte gerne gewusst... 1. Wie lange dauert der Lehrgang insgesamt? 2. Hat man Blockunterricht oder wie oft in der Woche ist Schule? 3. Wie läuft der Lehrgang ab (im Groben)? 4. Hat es Euch Spaß gemacht? Im Netz finde ich nur so halbgare Auskünfte, das bringt mich nicht weiter! Würde mich über Antworten freuen. Beschäftigtenlehrgang 1 bayern 2019. Lieben Gruß Julia Hallo, ich habe mal ein paar Infos rausgesucht, selber gemacht habe ich ihn nicht. Angestelltenlehrgang I Zielgruppe Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung Kurzbeschreibung Der Angestelltenlehrgang I ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt abschließt. Der Angestelltenlehrgang I umfasst einen Grundlehrgang von 350 Stunden (Dauer ca.
Hierzu rechnen auch solche Lehrgänge und Prüfungen, die nicht für Beamte/-innen und Beschäftigte gemeinsam, sondern als Sonderlehrgänge für Beschäftigte durchgeführt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 25 BAT i. V. m. der Anlage 3 zum BAT entschieden [1], dass die für die Ein- und Höhergruppierung in bestimmte Vergütungsgruppen vorausgesetzte Ablegung einer Prüfung eine tarifliche Anspruchsvoraussetzung sei. Den Tarifvertragsparteien stehe es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen, wie etwa dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer besonderen Ausbildung, abhängig zu machen (z. Angestelltenlehrgang 1 nebenberuflich. B. bei Nichterfüllung eines Prüfungserfordernisses besteht auch kein Anspruch auf höhere Vergütung). Somit tritt die Rechtsfolge der Tarifautomatik nur bei Vorliegen beider Anspruchsvoraussetzungen ein. Ein Beschäftigter kann sich bei Fehlen einer Prüfung nicht unter Bezugnahme auf Treu und Glauben ( § 242 BGB) darauf berufen, dass sein Arbeitgeber ihn so stellt wie beim Nachweis einer Prüfung.
Ausbildung/Einstellung Für eine Einstellung in fachlichen Schwerpunkten mit technischer Ausrichtung ist zum einen ein Fachhochschulabschluss erforderlich, zum anderen ist nach dem Studium ein spezieller Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren oder eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Ansprechpartner für den technischen Dienst Zweite Qualifikationsebene Eine zweijährige Ausbildung für eine Einstellung in der zweiten Qualifikationsebene in fachlichen Schwerpunkten mit nichttechnischer Ausrichtung kommt für Sie in Frage, wenn Sie einen qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule, den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erreicht haben. Beschäftigtenlehrgang 1 bayer cropscience. Einstellung in der zweiten Qualifikationsebene in fachlichen Schwerpunkten mit technischer Ausrichtung müssen Sie zum einen den Abschluss einer Fachakademie oder Technikerschule, Meisterprüfung, ggf. auch Gesellenprüfung mit nachfolgender Berufserfahrung besitzen, zum anderen einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung absolvieren oder nach Ihrem Abschluss einige Jahre lang beruflich tätig gewesen sein.
Unterkunft und Verpflegung werden für trennungsgeldberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt.
Nach Abs. 2 ist eine Erste Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe 9a. Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist sonach entweder eine einschlägige 3-jährige Berufsausbildung erforderlich oder ist eine Erste Prüfung abzulegen. Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA vom 11. 11. 2016 bestehen keine Bedenken, im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Bayern und Saarland in Abstimmung mit dem KAV Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst ( Teil A Abschn. I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen ( Teil B Abschn. Beschäftigtenlehrgang 1 bayern 2020. XIII) abweichend von Nummer 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch ohne Erste Prüfung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 einzugruppieren. Zweite Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe 12.