Die genutzten Effekte stehen jeweils als Abkürzung im Namen der Audiofiles. Als Gitarren wurde eine PRS Silver Sky, eine Gibson Les Paul Custom sowie ein Yamaha Bass genutzt. Außerdem darf ich hier noch mal eine Lanze für die beiden Stereoausgänge des BOSS GT 1000 V3 Gitarren-Multieffektpedals brechen. Ich nutze selber das Gerät und habe festgestellt, dass Impulse Responses (IRs) von Drittherstellern eine absolute Bereicherung sein können. Ähnlich wie bei einem Hall-Plugin können sich seine bevorzugten Speaker und deren Kombinationen über den "IR-Loader" zusammenstellen. Wineta-net.de steht zum Verkauf - Sedo GmbH. Hier lässt sich noch mal eine ganze Menge feintunen. Die zwei Beispiele des Bogners sind einmal mit internem Standard sowie mit IRs zu hören. Da unser BOSS GT 1000 intern mit 96 kHz arbeitet, können auch hochauflösende 96 k IRs importiert werden. Aktuell kann man vier Impulsantworten importieren und diese Patch-orientiert nutzen. BOSS GT 1000 V3 Gitarren-Multieffektpedal – Editor Wie bereits schon erwähnt, hat auch der PC/Mac Editor das GT 1000 das Update V3 mitgemacht.
Das Boss GT-1 habe ich mir für's Wohnzimmer und für "kleine Gigs" als Alternative zu meinem Kemper gekauft. Ich spiele seit fast 30 Jahren Gitarre, hatte schon sehr viel Equipment aller Preis- und Qualitätsklassen und würde mich als erfahrenen Semi-Profi bezeichnen. Ich spiele überwiegend 80er/90er Jahre Heavy- und Thrash Metal, und benötige nicht viele Sounds: im Grunde nur Clean, Rhythmus und Solo. Zur Einstellung des GT-1 habe ich den Kemper mit meinen bestehenden Sounds als Refeferenz genommen. Boss gt 1 erfahrungen technotrend tt connect. Dazu habe ich beide Geräte an die (hochwertige) Proberaum-PA angeschlossen und die Sounds des des GT-1 dann nach Gehör so gut wie möglich an die des Kemper angepasst. Um es kurz zu machen: meine drei Basis-Sounds hatte ich nach zwei Stunden mit der "Boss Tone Studio" App eingestellt. Allgemeiner Hinweis: extrem wichtig ist die Wahl der korrekten Einstellung des Ausgangs "Output Select", ansonsten wird es äußerst schwierig, einen wirklich guten Sound zu finden. In meinem Fall (Anschluss an eine PA) habe ich "Line/Phones" gewählt.
#1 Guten Abend, Hat schonmal jemand das boss gt1 gitarreneffektgerät an einen synthie drangemacht? Wenn ja, wie ist der reverb? Gibt es Probleme mit dem Pegel? Viele Grüße, Jan Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2018
Neben BOSS-Librarian, Programmorganisation, Backup und natürlich dem eigentlichen Editieren gibt es auch ein Online-Portal (Tone Central) mit "Signature-Sounds" und vielem mehr. Hier sollte man ruhig mal stöbern und sich inspirieren lassen, nicht nur weil es kostenlos ist. Die passenden Apps für iOS und Android sind dementsprechend auch in der Version 3 erhältlich und bieten die gleiche Funktionalität via Bluetooth.
Hi, die Ausstattung findet man wie immer auf der BOSS/Roland-Website. Die ist inzwischen ein bisschen sparsam in den eigentlichen Beschreibungen, weil deutlich sichtbar für Tablet und Handy optimiert. Eben wenig Text und große Bilder. Von daher muss man auf den Support-Anhang gehen und sich dort die Manuals oder Parameter-Listen runterladen. Als immer Neugieriger habe ich das natürlich getan und festgestellt, dass die Liste der Amps dem GT-100 fast vollständig gleicht. Es fehlen nur die Models des Bogner Überschall und des Orange Rockerverb, die mWn mit Version 2 der Firmware nachgereicht wurden. Gespart wurde ein wenig an den Effekten, sodass zB der Harmonist zwar da ist, aber nur eine zusätzliche Stimme in Mono erzeugen kann. Boss gt 1 erfahrungen sollten bereits ende. Für 99% der Anwender wirds reichen. Die Custom-Amps und -Overdrives, bei denen man sozusagen als Amp-Tuner/Pedal-Modder in das eigentliche Model eingreifen kann, wurden weggelassen, aber mit dem A-Dist ist im GT-1 ein Zerrer dabei, den das GT-100 nicht kennt. Zwei Amp-Models auf einmal gehen halt nicht, aber das war bei dem Preis zu erwarten und wird der Zielgruppe eher nicht fehlen.
Um zum BOSS-Modelling noch mal was grundsätzliches loszuwerden: Die Sounds über Amp konnte bei Boss mMn immer schon sehr gut hinbekommen, aber man muss dazu erstmal viel editieren und gewisse (oft unnötige) Eigenheiten berücksichtigen. Dazu gehört zB, dass die Einstellbereiche bei Gain und Klangregelung einfach ganz andere sind als bei echten Amps. Sie scheinen ihr "natürliches" Maximum bei 50 zu haben, also schon auf Mittelstellung. Vor allem bei Bass und Gain (wo viele die Regler beim Antesten erst mal ausreizen) kommen bis 100 dann eher unnatürlich klingende Bereiche dazu, die es beim realen Amp gar nicht gibt. Das ermöglicht zwar auch interessante Extreme, macht es dem User aber unnötig schwer. Einen aufgerissenen Marshall in "englischer" Einstellung hat man also mit allen Reglern auf 12 Uhr. Dreht man alles auf 100, kommt nur Matsche raus - ich wette, dieses Phänomen ist ein Hauptgrund für schlechte Kritiken. Ich bin ja ein Tweaker, aber hab damals bei meinem Roland GP-100 (noch ohne Internet) Jahre gebraucht, um das zu schnallen.
Für den Rhythmus- und Solo-Sound habe ich die Amp-Simulation "Power Drive" mit dem Speaker Type "Origin" verwendet, ein zusätzlicher Verzerrer war nicht notwendig (so mache ich es auch beim Kemper). Der Sound ist damit trotz relativ hohem Gain sehr transparent und klar definiert, da matscht nichts. Die Klangregelung der PreAmp-Sektion greift sehr effektiv, damit lässt sich der Sound schonmal gut anpassen. Für den Feinschliff habe ich zum Ende der Effektkette einen parametrischen Equalizer (PEQ) genutzt. Das Noisegate verrichtet die Arbeit unauffällig, eine gut funktionierende Einstellung ist in wenigen Sekunden gefunden. Für den Solo-Sound habe ich den Rhythmus-Sound als Basis genommen, im PreAmp Gain deu und die Klangregelung etwas angepasst. Dazu ein dezenter Chorus (Mono), ein dickes Delay (Standard) und etwas Reverb (Hall 1), ein Wah (Fat Wah) optional zuschaltbar... fertig! Die Amp-Simulation "Clean Twin" fand ich für den Clean-Sound sofort gut geeignet, in kurzer Zeit konnte ich mit der Klangregelung den GT-1 Sound an meinen Kemper-Sound annähern.
1. 2014 das steuerliche Reisekostenrecht geändert. Die aktuellen Fälle betreffen die neue Rechtslage. Dem BFH zufolge kommt es nicht mehr darauf an, dass der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit des Arbeitnehmers (Postzusteller, Rettungsassistent) nicht in der ersten Tätigkeitsstätte liegt, sondern außerhalb erfolgt, nämlich beim Austragen der Briefe bzw. bei den Rettungseinsätzen. Der BFH sieht auch ein großflächiges Gelände wie ein Streckennetz einer Werksbahn als erste Tätigkeitsstätte an und vergleicht dieses mit einem Werksgelände. Allerdings lässt sich dieses Urteil nicht auf einen Lokführer der Deutschen Bahn übertragen. Erste Tätigkeitsstätte bei Rettungsdienstmitarbeitern - Patient, Einkommen, Fahrtkosten | RINGTREUHAND. Denn eine erste Tätigkeitsstätte muss eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein; die Schienenwege öffentlicher Betreiber sind aber für jedermann zugänglich und daher nicht mit einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers vergleichbar. Vergleichbare Entscheidungen zur neuen Rechtslage hat der BFH zu einem Streifenpolizisten und zu einem Piloten getroffen: Beim Streifenpolizisten ist die Polizeiwache die erste Tätigkeitsstätte und beim Piloten ist dies der Flughafen, dem er zugeordnet ist, sofern dort der Arbeitgeber über betriebliche Räume verfügt.
3 EStG 2012 wahrgenommen, so dass sich der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen allein nach § 4 Abs. 2 u. 5 EStG 2012 richtete. Die danach einschlägigen tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen hatte der Kläger trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgewiesen. Zwar kann die Tätigkeit eines Notarzt- oder Rettungswagenfahrers grundsätzlich eine Fahrtätigkeit i. 3 EStG darstellen. Ob dies der Fall ist, richtet sich jedoch auch nach dem quantitativen Umfang der Fahrtätigkeit (so zu einem Notarztwagenfahrer ausdrücklich BFH vom 19. 1. Ansicht Ansichten » H.a.a.S. GmbH. 2012, Az. : VI R 36/11). Ein Anscheinsbeweis oder eine tatsächliche Vermutung existiert insoweit nicht. Linkhinweis: Der Volltext ist auf der Homepage Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier. Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Zurück
14. 07. 2016 Ob eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG 2012 vorliegt, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall. Und dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten. Hessisches FG 4. 5. 2016, 6 K 324/14 Der Sachverhalt: Der Kläger ist als angestellter Rettungsassistent tätig. Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt. Er sucht täglich den Betrieb seines Arbeitgebers (hier: die Rettungsstelle) auf und wird anschließend als Fahrer eines Rettungsfahrzeugs eingesetzt. In seiner Einkommensteuererklärung für 2012 hatte der Kläger im Zusammenhang mit dem von ihm erzielten Bruttoarbeitslohn Werbungskosten in Gestalt von Fahrtkosten von der Wohnung zur Rettungsstelle sowie Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten geltend gemacht. Zum Nachweis legte er eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor.
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Das Home-Office oder häusliche Arbeitszimmer gilt selbst dann nicht mehr als Betriebsstätte des Arbeitgebers, wenn dieser die Räume dem Arbeitnehmer überlässt. Daher können diese Zimmer auch nicht mehr zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden. Übt der Angestellte mehrere gleichwertige Tätigkeiten aus und kann zu keiner Tätigkeit mangels hinreichend zentraler Bedeutung eine regelmäßige Arbeitsstätte festgemacht werden, verfügt der Arbeitnehmer über überhaupt keine Arbeitsstätte mehr. Wird der Arbeitnehmer vorübergehend etwa durch befristete Abordnung an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens tätig, wird der nur vorübergehend aufgesuchte Ort nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Hier kann es sich um eine Auswärtstätigkeit oder um eine regelmäßige Arbeitsstätte an einem Beschäftigungsort handeln. Dabei gibt es keine Vorgabe einer festen zeitlichen Obergrenze für die vorübergehende Auswärtstätigkeit und daher ist in solchen Fällen aufzuklären, ob von Beginn an eine dauerhafte Tätigkeit beabsichtigt war oder nicht.
Er musste im Bedarfsfall den Innenraum des Fahrzeugs reinigen und --soweit erforderlich-- fehlende Medikamente und fehlendes sonstiges (Verbrauchs-)Material ergänzen. Diese in der Hauptwache ausgeführten Tätigkeiten waren vom Steuerpflichtigen arbeitsvertraglich geschuldet und gehörten zu dem Berufsbild der von ihm ausgeübten Berufstätigkeit als Rettungsassistent. Für das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte ist es nicht erforderlich, dass sich dort auch der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit befindet, die der Arbeitnehmer nach seinem Berufsbild für den Arbeitgeber ausübt oder ausüben soll. Ein Ansatz der begehrten Mehraufwendungen für Verpflegung kam daher nicht in Betracht. Verlag Dr. Otto Schmidt Zurück