Wir sind seit 2005 anerkannte Stelle. Bei uns können sich Betriebe neben den Zertifikaten auch Urkunden (Ernennungsurkunde Betrieblicher Ersthelfer) downloaden. Grundsätzlich obliegt dem Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelfer. Dabei ist zu beachten, dass z. B. auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelfer anwesend sein müssen. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es außerdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen. Dokument () 77, 91 kB Die Teilnahmegebühren für unseren offenen Erste-Hilfe-Ausbildungen und für die offenen Erste-Hilfe-Fortbildungen tragen die Unfallversicherungsträger. Wir rechnen dann direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die Entgeltfortzahlung und Fahrkosten trägt der Betrieb. Betriebliche Ersthelfer müssen innerhalb von zwei Jahren fortgebildet werden (§ 26 Abs. Arbeitsschutzgesetz: Das macht ein Betrieblicher Ersthelfer. 3 DGUV Vorschrift 1). Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Ausbildung.
Nach § 26 Abs. 1 der "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1 errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% Ersthelfer der anwesenden Versicherten b) in sonstigen Betrieben 10% Ersthelfer der anwesenden Versicherten c) In Betrieben mit hohen Unfallrisiken ggf. bis zu 100% Ersthelfer Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Ersthelfer werden. Es sollten keine großen körperlichen oder psychischen Gründe dagegen sprechen. Ersthelfer / 4 Ernennung als Ersthelfer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Also gilt Ersthelfer können sowohl Männer als auch Frauen sein, Ersthelfer können Arbeitnehmer jeglicher Herkunft werden, Ersthelfer können Führungskräfte sein und Sicherheitsfachkräfte bzw. Sicherheitsbeauftragte können ebenfalls Ersthelfer werden. Die von den Unfallversicherungsträgern geförderte Ausbildung der Ersthelfer erfolgt durch eine dazu ermächtigte Stelle. Die Kurszeit GmbH ist eine der ermächtigten Stellen in Deutschland.
Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. Anmeldeverfahren In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Abrechnungsformular (Stand 07/2021) (PDF, 751 kB) zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter. Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde (PDF, 11 kB) auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.
Zum Inhaltsbereich springen Zur Suche springen Zum Navigationsmenü springen Suchmaske KomNet - gut beraten. gesund arbeiten. Hier finden Sie die Antwort auf ihre Frage zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ihre Themen-Auswahl: Alle Themen Erweiterte Suche Themenliste Hilfe Erweiterte Suchfilter: Dokument neuer als... Dokument älter als... Sortiert nach... Tipps zur Recherche Suche beeinflussen Sie können die Ergebnisse durch die Verwendung von AND/NOT beeinflussen. Bei Verwendung des Wortes AND werden ausschließlich Ergebnisse angezeigt, in denen alle verwendeten Suchwörter vorkommen. Alternativ können Sie auch "+" verwenden. Beispiel: Lackieren AND Atemschutz; Lackieren + Atemschutz Bei Verwendung des Wortes NOT werden ausschließlich Ergebnisse angezeigt, in denen das auszuschließende Suchwort nicht vorkommt. Alternativ können Sie auch "-" verwenden. Beispiel: Lackieren NOT Atemschutz; Lackieren -Atemschutz Nach Phrasen suchen Setzen Sie eine Phrase in Anführungszeichen, werden nur Dialoge angezeigt, in denen exakt diese Phase vorkommt.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1): Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten. in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe in Hochschulen 10% der Beschäftigten. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1). Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet.
Mittlerweile müssen nicht nur physische sondern auch psychische Gefährdungen der Beschäftigten erhoben werden. Diese Beurteilung bietet die Grundlage, um daraus entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten und durchzuführen. Weiterhin ist die Wirksamkeit jeder Maßnahme zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Jeder Betrieb unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Impressum Häfen und Güterverkehr Köln AG Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Telefon: (0221) 3 90 - 0 Telefax: (0221) 3 90 - 13 43 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: Vertreten durch den Vorstand: Uwe Wedig, Vorsitzender des Vorstands Wolfgang Birlin, Mitglied des Vorstandes Dr. Scheidtweilerstraße 4 kölner. Jens-Albert Oppel, Mitglied des Vorstandes Vorsitzende des Aufsichtsrats: Susana dos Santos Herrmann Bei Fragen und Anregungen zu unseren Internetseiten wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Häfen und Güterverkehr Köln AG ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 22 957 eingetragen. Umsatzsteuernummer: 217/5785/0020 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE811183980 Haftungsausschluss
Dann wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice. täglich 7-19 Uhr – gebührenfrei Rückruf-Service Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück Rückruf anfordern Kundenservice per Live-Chat kontaktieren Montags bis Freitags 07:00 - 19:00 Uhr Kundenservice per E-Mail kontaktieren Nutzen Sie auch unser Kontaktformular Zum Kontaktformular
vom 27. 2010 Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft, Köln (Bayenstr. 2, 50678 Köln). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. vom 20. 2010 Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft, Köln, (Bayenstr. 2, 50678 Köln) Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. vom 27. 2009 vom 07. 2006 Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft, Köln (Bayenstr. Scheidtweilerstraße 4 köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Corneth, Franz, Köln, *. vom 09. Prokura erloschen: Sporenberg, Klaus. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Küppers, Rolf, Kürten, *; Schumacher, Paul, Zülpich, *. vom 18. 2005 Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft, Köln (Bayenstr. Prokura erloschen: Eising, Manfred.