« zurück zur Übersicht Die Künstler*innen Henriette Aichinger, Gustav Franz, Rocco Pagel, Maria Votti und Angelika Waniek zu Gast im Dom zu Halle. Musikalische Andacht zur Nacht der Kirchen Andacht mit anschließender Orgel- und Kirchenführung 21. HALLISCHE NACHT DER KICHEN mit 20 minütiger Orgelmusik von Reinaldo Dopp 21. HALLESCHE NACHT DER KIRCHEN (NDK): Salz der Erde. Herkunft trifft Zukunft. Orgelmusik und Kennenlernen der Rumänischen Gemeinde Abendandacht zum Beginn der Nacht der Kirchen Nacht der Kirchen, ab 19 Uhr Orgelmusik, gespielt von jungen Gemeindemitgliedern, ab 20. 30 Uhr Konzert Nacht der Kirchen, 18 - 22 Uhr zur Besichtigung geöffnet, 19 Uhr Texte und Musik zum Thema 'Salz der Erde - Herkunft schafft Zukunft' mit Eberhard Stoll (Orgel), Christel Rost (Flöte) u. a. Sa 21. 08. 2021 19:00 Uhr Veranstaltungsort: Evangelische Kirche Lieskau, Kirchstraße 5a, Salzatal veranstaltende Gemeinde: Lieskau teilnehmende Gemeinde: 21. Hallesche Nacht der Kirchen Historisches und ein Rätsel Bläserserenade zur Nacht der Kirchen Nacht der Kirchen von 19.
Herausgeber: Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Jürgen Kant Mittelstr. 14, 06108 Halle (Saale), Telefon: 0345 / 202 15 16, Telefax: 0345 / 202 15 44 Internet:, e-mail: am Samstag, 21. August 2021 Motto: "Das Salz der Erde. Herkunft trifft Zukunft" Als im Jahr 2001 die HALLESCHE NACHT DER KIRCHEN ins Leben gerufen wurde, hätte wohl niemand der damaligen Initiatoren an solche eine Erfolgsgeschichte geglaubt. Das Motto lautet in diesem Jahr "Das Salz der Erde. Herkunft trifft Zukunft". Auch im christlichen Kontext ist die Symbolik des Salzes zu finden. Der biblische Zuspruch "Ihr seid das Salz der Erde. " aus dem Matthäus-Evangelium, ist eine der tragenden Säulen für Christinnen und Christen. Ebenso, wie Salz dem Essen seinen Geschmack verleiht, ist die Vielfalt des geistlichen Lebens die Würze unserer Gesellschaft. In der großen Beteiligung der verschiedenen Konfessionen an der NACHT DER KIRCHEN (NDK) und dem alljährlichen Programmangebot wird dies in besonderer Weise spürbar.
Besonders eindrucksvoll wird dies in der großen Beteiligung der verschiedenen Konfessionen an der NACHT DER KIRCHEN und dem alljährlichen Programmangebot sichtbar. In über 100 Angeboten - von Führungen über Ausstellungen, Vorträgen und Lesungen bis hin zu geistlichen Formaten - zeigen freikirchliche, katholische und evangelische Gemeinden ihren Besucherinnen und Besuchern, was ihnen lieb und teuer ist. Insbesondere das musikalische Programmangebot, mit seinem Repertoire von Jazz bis Klassik, hat sich zu einem Publikumsliebling entwickelt. Sie können die am erteilte Einwilligung zum Anzeigen von Yumpu hier widerrufen.
Der Mauerner machte deutlich, "dass der gläubige Christ aus meinen Bildern etwas herausziehen kann. Ich möchte Christen auf ihrem Weg eine Korsettstange bieten". Orgel und Saxophon im Gemeindezentrum Im evangelischen Gemeindezentrum gab es ein Zusammenspiel von Niko Firnkees und Ilse Hegner zu hören. © Bauer Das nächtliche Konzert im evangelischen Gemeindezentrum an der Schlesierstraße stand unter dem Motto "Gesucht und gefunden". Während des Corona-Lockdowns hatte sich Niko Firnkees (Orgel) und Ilse Hegner (Saxophon) zusammengefunden. In einer Zeit, in der an Veranstaltungen nicht zu denken war, musizierten beide gemeinsam und nun waren sie Teil der ökumenischen Kirchennacht. Diese Nacht soll laut Markus John in unregelmäßigen Abständen wiederholt werden. Vor Corona hatte man dabei einen Turnus von etwa zwei Jahren im Blick. Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Freising finden Sie auf
500+ Abonnenten an und erhalte interessante Fakten über das Podcasting, Tipps der Redaktion, persönliche Episoden-Empfehlungen und mehr.
Eine Verpflichtung der Wasserversorgungsunternehmen zur Löschwasservorhaltung folgt weiterhin nicht aus der weithin praktizierten Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung). Löschwasserversorgung – Brand-Feuer.de. Durch das Vorwort zu diesem Arbeitsblatt wird ausdrücklich klargestellt, dass sich das Arbeitsblatt auf die Darstellung der technischen Möglichkeiten beschränkt und keine Rechtspflichten, insbesondere nicht zwischen Gemeinde und Wasserversorgungsunternehmen, begründet. Gleichermaßen ist die dem Arbeitsblatt immanente Unterscheidung zwischen Grund- und Objektschutz grundsätzlich nur für die Löschwasserbedarfsermittlung maßgebend und begründet keine Rechtsfolgen hinsichtlich der Kostentragung für eine Vorhaltung von Löschwasser für den Grund- oder Objektschutz. Auch die Kostentragungspflichten für die Löschwasservorhaltung sowohl von Kommunen als auch privaten Grundstückseigentümern sind nach der Rechtsprechung des BGH - unabhängig von den Begriffen Grund- und Objektschutz - den Brand- und Feuerschutzgesetzen der Länder zu entnehmen, die diesen Rechtskreis grundsätzlich regeln [vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 5.
Um im Brandfalle eine ausreichende Wasserreserve zu haben, gibt es in den Zisternen spezielle Kammern, die als Notfallreserve nur im Brandfalle geöffnet werden. Allerdings sind Wasserversorgungsunternehmen nicht gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung ganz oder teilweise über das öffentliche Trinkwassernetz sicherzustellen. Daher wird von den Wasserversorgungsunternehmen bei der Löschwasservorhaltung regelmäßig auf das DVGW -Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) verwiesen. Grundsätze der Wasserverteilung - LfU Bayern. Die Abstände zwischen den Hydranten richten sich nach der Art der Bebauung. Ungefähre Richtwerte sind: Geschäftsstraßen und Industriegebiete: 100 m geschlossene Wohngebiete: 120 m offene Wohngebiete: 140 m Bei größeren Industriebetrieben sind Hydranten, auch auf dem Werksgelände, in entsprechenden Abständen vorzusehen. Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser und dem Wasserdruck der Wasserleitung, sowie von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungsleitung) ab.
Vielmehr bleibt die Kommune auch in diesen Fällen gesetzlich verpflichteter Träger der Löschwasservorhaltung. Gleiches gilt für den Fall, dass das Wasserversorgungsunternehmen ohne eine (Vergütungs)Regelung "traditionell" im Versorgungsgebiet Löschwasser über das öffentliche Netz vorhält. Auch hier bleibt die Kommune weiterhin verpflichtet, für eine umfassende Löschwasservorhaltung - unter Einbeziehung der Löschwasservorhaltung durch das Wasserversorgungsunternehmen - im kommunalen Gebiet Sorge zu tragen. Entwurf: DVGW-Arbeitsblatt W 405-B 1 - 3r-rohre.de. Insoweit ist es aber aus unserer Sicht unbedingt empfehlenswert, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen, da anderenfalls haftungs- und strafrechtliche Probleme auf Kommune und Wasserversorgungsunternehmen zukommen können. Eine unmittelbare Zuständigkeit des Wasserversorgungsunternehmens kann daher nur bejaht werden, wenn ausdrücklich geregelt ist, dass das Wasserversorgungsunternehmen für die Kommune die Löschwasservorhaltung betreibt. Für diesen Fall ist aber dringend zu empfehlen, schriftlich zu vereinbaren, welche Löschwassermengen an welcher Stelle des Versorgungsnetzes vom Wasserversorgungsunternehmen vorgehalten werden, und welche Entnahmemöglichkeiten aus dem öffentlichen Netz hierfür bereitgestellt werden.
Einspruchsfrist: 30. Juni 2015 Ausgabe 2/15, EUR 22, 71 für DVGW-Mitglieder, EUR 30, 29 für Nicht-Mitglieder Das könnte Sie interessieren 12 Apr Neuerscheinung: DVGW-TR G 453 Entwurf Kategorie: Recht & Regelwerk Thema: Gas Neu erschienen ist die Technische Regel G 453 Entwurf "Maßnahmen bei unvollständiger technischer Abnahmedokumentation von Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck größer als 5 bar". Diese... Weitere News... Ihr kostenfreier E-Mail-Newsletter
Mit den gleichen Bauelementen mit denen die Löschwasserversorgung realisiert wird, wird zusätzlich die Regenwassernutzung betrieben. Der Bauherr spart Trinkwasser, Versickerungsanlage und nach örtlicher Gegebenheit die Versiegelungsgebühr. Trennung vom öffentlichen Netz Löschwasseranlagen mit Außen- und Wandhydranten (Typ F) dürfen aus hygienischen Gründen seit 1994 (TWIN 6) und 2002 DIN 1988-6 nicht mehr mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sein. Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht aus hygienischer Sicht nicht. Zur Absicherung einer Löschwasseranlage gegen das öffentliche Netz sind nur Trinkwasser- Trennstationen (Freier Auslauf) und Nass- Trockenstationen zulässig. unabhängige Löschwasserversorgung Ist es mittels der zentralen Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ - oder Stillgewässern eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.