Eine Patientenakte unterliegt in Deutschland dem Datenschutz, während Ärzte sich zugleich an ihre Verschwiegenheitspflicht halten müssen. Schließlich geht es hier um den Patientenschutz. Die Weitergabe von Daten aus diesen Unterlagen ist ohne eine Einverständniserklärung deshalb nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich. Medizinische Einrichtungen sind grundsätzlich zum Schutz der Akten verpflichtet. Krankenkasse will Einwilligungserklärung zum Entlassungsbericht / Befundbericht. Gesundheitliche Interessen als Zweck und Voraussetzung der internen Datennutzung Die Speicherung und Nutzung einer Patientenakte erfüllt in erster Linie den Zweck, Diagnosen sowie Behandlungen zu erleichtern. Es gilt innerhalb einer Arztpraxis als entscheidend, ob die Datenerhebung den gesundheitlichen Interessen eines Menschen dient. Solange Ärzte die Daten lediglich intern für Therapien oder die Vorsorge verwenden, ist daher in der Regel keine wiederholte Einverständniserklärung erforderlich. Wegen der Schweigepflicht dürfen sich Patienten üblicherweise darauf verlassen, dass Mediziner nicht gegen den Willen des Betroffenen mit Unbefugten über Inhalte der Akte reden.
Anfragen des MDK sind lästig, da sie für den Arzt mit viel Schreibarbeit verbunden sind. © Fotolia: pressmaster Arbeitsunfähigkeit, Klinikabrechnung oder Pflegestufe - das alles und noch viel mehr begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dafür verlangt er auch Unterlagen von Ärzten. Doch welche Informationen muss man herausgeben und wie läuft eine Prüfung ab? Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der MDK wurde von der Krankenkasse des o. g. Versicherten mit der Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme bei Arbeitsunfähigkeit beauftragt. So beginnt das typische Anschreiben der MDK-Arztanfrage bei Arbeitsunfähigkeit. Flattert es dem Arzt ins Haus, geht die Stimmung oft in den Keller. Denn Anfragen des MDK sind zunächst einmal eins: lästig. Schließlich muss man sich mit noch mehr Schreibarbeit beschäftigen, als man ohnehin schon hat. Einwilligungserklärung zur weiterleitung medizinischer unterlagen an den mdi.lu. Und dann ist da noch die Frage, was man überhaupt - ohne seine Schweigepflicht zu verletzen - mitteilen darf und wozu man sogar verpflichtet ist.
Aus diesem Grunde hält der BfD entsprechende Aktenanforderungen durch die Krankenkassen für rechtlich nicht gedeckt und damit unzulässig. Der Gesetzgeber habe die Prüfung medizinischer Sachverhalte ausdrücklich dem MDK übertragen. Soweit die Krankenkasse entsprechend § 275 ff. SGB V den MDK mit einer gutachterlichen Prüfung beauftragt habe, seien die Leistungserbringer nach § 276 Abs. 2 S. 1 2. Hs SGB V verpflichtet, Sozialdaten dem MDK zu übermitteln. Die Versendung habe unmittelbar an den MDK zu erfolgen. Falls die Anforderung der Unterlagen nicht durch den MDK, sondern durch die Krankenkasse zur Weiterleitung an den MDK erfolge, sei die Versendung auch an die Krankenkasse hinnehmbar, wenn die medizinischen Unterlagen in einem gesonderten verschlossenen Umschlag übersandt würden, der mit der Anschrift des MDK sowie einem Vermerk "ärztliche Unterlagen – nur vom MDK zu öffnen" versehen sei. Patientenschutz – Datenweitergabe von Patientenunterlagen. Damit werde sichergestellt, dass eine unzulässige Einsichtnahme in die Krankenunterlagen durch die Krankenkasse dabei nicht erfolge.
Moderator: Czauderna ballycoola Beiträge: 18 Registriert: 18. 01. 2013, 14:55 Zustimmung zur Herausgabe ärztl. Unterlagen Hallo, ich bin jetzt seit dem 30. 04. krankgeschrieben und bekomme jetzt krankengeld. nun möchte meine kk die zustimmung zur herausgabe von ärztl. unterlagen von mir haben. muss ich die geben und wenn nicht, können die mir das kg deshalb verweigern? bin psychisch erkrankt und habe natürlich angst, dass die das nicht ernst nehmen. schon mal danke für antworten Czauderna Beiträge: 10534 Registriert: 10. 12. Einwilligungserklärung zur weiterleitung medizinischer unterlagen an den mdk. 2008, 14:25 Re: Zustimmung zur Herausgabe ärztl. Unterlagen Beitrag von Czauderna » 15. 06. 2013, 18:11 ballycoola hat geschrieben: Hallo, Nein, musst du nicht, denn die Kasse selbst benötigt für ihre Aufgaben keine Arztberichte, allenfalls der MDK. Was die Kasse vom Arzt wissen muss, das kann sie mit einer standartisierten Arztanfrage erfragen. Das muss reichen. Ein Nachteil, gar Sperrung des Krankengeldes, darf dir durch die Verweigerung der Unterschrift nicht entstehen.
Dadurch bleibe das Fleisch zart und saftig. So machen Sie das Fleisch mit Natron zart Je nachdem, ob Sie ein großes Stück Fleisch, das Sie grillen oder schmoren wollen, oder kleinere Stücke zum Beispiel für Geschnetzeltes * vor sich haben, müssen Sie das Natron unterschiedlich anwenden. Großes Stück Fleisch zart machen Streuen Sie das Natron großflächig auf das Fleisch. Massieren Sie es gut in die Fleischoberfläche ein. Lassen Sie das Fleisch drei bis vier Stunden im Kühlschrank ruhen. Spülen Sie das Natron ab und würzen Sie das Fleisch nach Geschmack. Dann wie gewohnt zubereiten. Auch interessant: Restaurants braten Ihr Fleisch absichtlich falsch – und das ist die Begründung. Kleine Stücke Fleisch zart machen Pro 300 g Fleisch mischen Sie 1 TL Natron mit 100 ml Wasser. Genialer Trick zum Braten: Diese Zutat macht jedes Fleisch butterzart. Legen Sie das Fleisch etwa 15 Minuten in dieser Lösung ein. Spülen Sie das Fleisch danach ab, würzen Sie es und bereiten Sie es dann wie gewohnt zu. Wenn Sie das Fleisch mal länger in der Lösung ziehen lassen, dann macht das nichts aus – weder im positiven noch im negativen Sinne.
Versuch macht wie immer klug.
Innerhalb von acht bis zwölf Wochen nach der Aussaat im März oder April können bereits die ersten Knollen geerntet werden. Eine Sache ist dabei besonders wichtig: Gießen Sie Ihren Kohlrabi regelmäßig. Die Pflanzen haben einen sehr hohen Wassergehalt und brauchen entsprechend reichliche und kontinuierliche Wassergaben. Versiegt der Wassernachschub eine Zeit lang und setzt unvermittelt wieder ein, führt das dazu, dass die Knollen aufplatzen. Besonders bei schwankenden Temperaturen besteht die Gefahr, dass der Kohl trocken fällt. Möchten Sie die Verdunstung des Wassers an heißen Tagen reduzieren, tragen Sie eine Mulchschicht auf das Beet auf. Geplatzter Kohlrabi ist zwar immer noch essbar, kann aber holzig werden und sieht auch nicht besonders schön aus. Fleisch braten wie die Asiaten | Frag Mutti. Lesen Sie hier weitere interessante Artikel 3. Fehler: Zu lange mit der Ernte warten Es kommt nicht immer auf die Größe an! Gemüse mit einem hohen Wasseranteil schmeckt in der Regel besser, wenn es im Jugendstadium geerntet wird. Wer zarten, süßen Kohlrabi ernten will, sollte die Knollen aus dem Beet holen, wenn sie etwa tennisballgroß sind.