UG (haftungsbeschränkt) Kirchröder Straße 101 30625 Hannover Deutschland Tel. : 0511 64 72 30 Fax: 0511 64 72 399 E-Mail: Registergericht: Amtsgericht Hannover Registernummer: HRB 219588 Geschäftsführer: Lars Kindermann Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE328466322 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Verantwortliche/r i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: UG (haftungsbeschränkt), Lars Kindermann, Vahrenwalder Straße 269A, 30179 Hannover
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweilig eingetragenen Eigentümers. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. § Datenschutz Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (eMail-Adresse, Name, Anschrift, etc. ) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich auf freiwilliger Basis. § Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil dieses Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Aßmann Holding GmbH Vahrenwalder Straße 269A 30179 Hannover Germany
Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Rechtliche Hinweise Alle Rechte vorbehalten. Wir beraten Sie auf dieser Website nicht und durch den Abruf unserer Website kommt kein Beratungsverhältnis zustande. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ist ausgeschlossen. Wenn Sie Beratung durch uns wünschen oder unsere Dienstleistungen in sonstiger Weise in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns bitte individuell an. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV), dennoch bestehen hinsichtlich der einzelnen Beihilferegelungen - teilweise erhebliche - Abweichungen. Hier finden Sie LINKS, die Sie zu Regelungen der Länder führen.
Aufwendungen, die darauf beruhen, dass Versicherte die ihnen zustehende Sach- und Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben; dies gilt auch, wenn Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch genommen werden; ausgenommen sind Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. 2. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge wohngeld. Aufwendungen, die darauf beruhen, dass Versicherte die ihnen zustehende Leistung *) nicht in Anspruch genommen haben; dies gilt auch, wenn Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch genommen werden; ausgenommen sind Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. 4 Satz 3 gilt nicht für 1. Personen, die Leistungen nach § 10 Absatz 2, 4 oder 6 des Bundesversorgungsgesetzes oder hierauf Bezug nehmenden Vorschriften erhalten, 2. freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 3. berücksichtigungsfähige Kinder, die von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung einer anderen Person erfasst werden.
15. 12. 2021 ·Nachricht ·Beihilfe | Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel wurden zum 01. 01. 2022 erhöht. Ein aktualisiertes Heilmittelverzeichnis des Bundesverwaltungsamts finden Sie online unter. | Betroffen sind die Leistungen: Inhalation, Krankengymnastik zentrales Nervensystem (KG-ZNS), KG-ZNS-Kinder, KG Gruppe, KG Mukoviszidose, KG BWB, Übungsbehandlung EB, Übungsbehandlung Gruppe, Übungsbehandlung BWB, BGM, MLD 30/45/60, Kompressionsbandagierung und Ultraschall-Wärmetherapie. Der "physiotherapeutische Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person" kommt neu hinzu. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge sonderausgaben 2020. Die Leistung wird mit 55 Euro vergütet. Weiterführender Hinweis Beihilfe nicht oder nur teilweise gezahlt: So wahren Sie Ihren Vergütungsanspruch ( PP 05/2017, Seite 6) Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47890283 Facebook Werden Sie jetzt Fan der PP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook Ihr Newsletter zum Thema Praxisführung Regelmäßige Informationen zu aktueller Rechtsprechung Personalführung & Arbeitsrecht wirtschaftlicher Praxisorganisation
4. Ergänzende Information zu Privatpreisen in unserer Praxis Die GOÄ kommt ausschließlich für Ärzte zur Anwendung!
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gewährt. Die Beihilfe ersetzt nicht die von dem Beamten für sich und seine Familie aus den laufenden Bezügen zu bestreitende Eigenvorsorge, sondern ergänzt diese. Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Für den Bund ist dieser Anspruch in § 80 Bundesbeamtengesetz sowie seit dem 14. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge heilmittel. Februar 2009 durch die neu gestaltete Bundesbeihilfeverordnung geregelt.
Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Wenn Sie mit der Erfassung einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen bei "Statistik". Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.