Nachtspeicheröfen vs. Klimaanlage/Infrarotheizung Zeit: 04. 12. 2016 15:23:46 2442407 Liebes Forum, ich hoffe auf diesem Weg meinen Entscheidungsfindungsprozeß zu unterstützen, beim Einbau einer neuen Heizung. Folgende Ausgangslage 1- 2 Familienhaus, massiv, Bj. 1960 Heizung durch Nachtspeicheröfen, Nachttarif 1993 komplett neue Fenster, 2 fach Verglasung. 2005 Vollwärmeschutz Fassade und Dach. Rollläden wurden dabei erneuert, sind jetzt außenliegend oder Raffstore. Das Haus wird allerdings nicht bewohnt, sondern als Bürohaus (Montag-Samstag) genutzt. Der große Elektroheizung Vergleich: Infrarotheizung, Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung und Co.. Warmwasser wird also nur wenig gebraucht, zum Händewaschen oder Putzen. Das erfolgt durch kleine Boiler (insgesamt 3). Durch die 2005 vorgenommene Isolierung ist der Heizbedarf auch deutlich zurückgegangen, ca. 50% weniger Nachtstrom. Es steht in den meisten Räumen ein PC und diverse andere elektrische Geräte, die eine gewisse Grundwärme erzeugen. In manchen Räumen würde man daher auch komplett ohne Heizung auskommen, z. B. heizt der Serverraum auch den Fußboden des darüberliegenden Raums.
Wenn Sie mit besonders wenig Aufwand auf eine günstige Heizmethode umsteigen möchten, ist die Infrarotheizung die wahrscheinlich praktischste Lösung für Sie.
Wer hat Erfahrung, wer kann uns was empfehlen? Topnutzer im Thema Energie Mit der Infrarotheizung hast Du eine Elektroheizung zum vollen Tarif, genauso wie bei einem Heizlüfter. Die Verbrauchskosten sind absolut die gleichen bei gleicher Raumtemperatur. Das ist für gewöhnliche Leute nicht bezahlbar. Bei der Nachtspeicherheizung hast Du während der nächtlichen Aufladezeit einen ermäßigten Sondertarif. Den findest Du auf Deiner Stromrechnung. Der Austausch gegen die Infrarotheizung wäre also auch hinsichtlich der Betriebskosten grober Unfug, weil nur die tarifliche Ermäßigung weg fällt, es wird nur teurer! Bei einer Luftwärmepumpe zahlst Du zwar auch den vollen Stromtarif, der Verbrauch liegt aber bei etwa einem Drittel bis einem Viertel der reinen Elektroheizung. Dafür hast Du die Umstände und Kosten der Installation.
# 3 Antwort vom 4. 2017 | 13:09 Von Status: Richter (8123 Beiträge, 3616x hilfreich) sie müssen Sie halt wieder zu machen, wenn Sie ausziehen. 4 Bohrlöcher im PVS unauffällig verschließen dürfte schwierig werden. Ich würde mit die Zustimmung des VM eiholen und eine Regelung bzgl. der Löcher treffen - alles schriftlich. # 4 Antwort vom 4. 2017 | 14:05 Wo ist das schwierig? Und wer definiert unauffällig oder schreibt es vor? Sicherlich sollte man den VM vorher um Zustimmung bitten inkl. Regelung was mit den Löchern nach Auszug passiert und das auch schriftlich... ich halte das jedoch für überflüssig, wenn der Mieter bei Auszug die Löcher wieder verschließt. # 5 Antwort vom 4. 2017 | 14:35 Von Status: Praktikant (931 Beiträge, 187x hilfreich) Sicherlich sollte man den VM vorher um Zustimmung bitten inkl. Schaden in altem PVC-Boden - Mietrecht, Wohnungseigentum - frag-einen-anwalt.de. ich halte das jedoch für überflüssig, wenn der Mieter bei Auszug die Löcher wieder verschließt. Wie kann man Löcher in einem PVC Bodenbelag so verschliessen, dass es nicht auffällt, bzw. man nicht als Nachmieter dieser Wohnung einen Mangel erkennen wollte.?
In diesem Falle wäre der von Ihnen zu ersetzende Zeitwert "Null". Auch an den Verlegekosten hätten Sie sich dann grundsätzlich nicht mehr zu beteiligen. Notwendig ist jedoch, dass sich das Alter einigermaßen exakt nachweisen und belegen lässt. Sie sollten daher versuchen, das Alter des Teppichs und den vermutlichen Kaufpreis anhand noch vorhandener Daten möglichst exakt zu bestimmen und dieses Ergebnis der Versicherung mitteilen. Den Vermieter sollten Sie auffordern, evtl. noch vorhandene Belege, die im Zusammenhang mit dem PVC-Boden (Lieferscheine, Verlegearbeiten usw) vorzulegen. kann auch Ihr Vormieter Angaben zum Alter des Bodenbelags machen. Pvc boden mietwohnung bank. Noch vorhandene Belege sowie die Grundlagen für Ihre Alters- und Werteinschätzungen müssten der Versicherung ebenfalls mitgeteilt werden. Darüber hinaus sollten Sie sowohl gegenüber der Versicherung als auch gegenüber dem Vermieter darauf hinweisen, dass ein üblicher PVC-Belag in der Regel nach 10 Jahren einen Zeitwert von Null hat und Sie deswegen keine Kosten mehr - auch nicht die anteiligen Verlegekosten - zu tragen haben.
Natürlich vorausgesetzt dass ihr sie nicht mutwillig zerstört habt. # 3 Antwort vom 18. 2016 | 18:40 Sorry, natürlich meinte ich die Kaution;-) Vielen Dank für die Antworten! Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. PVC-Boden in der Mietwohnung Mietrecht. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Sehr geehrte Fragestellerin, gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt: 1. Einen pauschalen Anspruch auf Erneuerung des Bodenbelag des nach 10 Jahren gibt es für Mieter nicht. Die Rechtsprechung hat allerdings im Laufe der Jahre Richtwerte entwickelt, die durchschnittliche Lebensdauer eines Fußbodenbelages bestimmen. 2. Die durchschnittliche Lebensdauer ist selbstverständlich abhängig von der Art des Belages. - So soll ein PVC-Boden eine durchschnittliche Lebensdauer von neun bis 10 Jahren haben ( Landgericht Wiesbaden 1 S 395/90). - die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (Landgericht Köln 213 C 501/97). Pvc boden mietwohnung in der. - ein Parkettfußboden ist etwa alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. 3. Sie können als Vermieter zwar den pfleglichen Gebrauch der Sachen verlangen. Abnutzungserscheinungen werden sich aber auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht vermeiden lassen und sind vom Vermieter hinzunehmen.
Der aktuelle Hausverwalter wollte auch nichts damit zu tun haben. Zu der Zeit habe ich mir keine Gedanken mehr darüber gemacht. Jetzt will ich umziehen, habe aber Angst, dass wir den Boden erneuern müssen. Ich traue mich leider auch nicht, den aktuellen Hausverwalter anzurufen und ihn zu fragen, wie alt der Boden ist. Somit würde ich ihn ja nur darauf aufmerksam machen. Hinzu kommt noch, dass ich in letzter Zeit von unseren ehemaligen Nachbarn erfahren habe, dass keiner bisher die Provision zurückbekommen hat. Hat jemand vielleicht irgendwelche Tipps, was ich machen könnte? Bohrloch in den Fußboden Mietrecht. Wie sieht die Rechtlage aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! # 1 Antwort vom 18. 2016 | 16:52 Von Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1451x hilfreich) Eine Provision kriegt man auch nicht zurück. Du meinst vermutlich eher die Kaution. Ich würde jetzt erstmal die Abnahme abwarten und dann weitersehen. # 2 Antwort vom 18. 2016 | 16:56 Von Status: Student (2979 Beiträge, 1337x hilfreich) Bodenbeläge und hier besonders solche aus PVC sind Sache des Vermieters und der Verschleiß mit der Miete abgegolten.
Übermäßige Abnutzungserscheinungen müssen sie wiederum nicht hinnehmen. 4. Herausnehmen des Bodenbelages dürfte sich als bauliche Veränderung der Mietsache darstellen. Derartige Eingriffe in die Substanz sind Mieter am regelmäßig nicht gestattet. Der Mieter ist demnach verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Vermieters zu beabsichtigten, baulichen Änderungen einzuholen. 5. Pvc boden mietwohnung. Eine anteilige Beteiligung an Renovierungskosten können Sie von ihren Mietern nur verlangen, wenn sie eine derartige Klausel in den Mietvertrag aufgenommen haben. 6. Selbstverständlich können Sie eine Wohnung auch ohne Bodenbelag vermieten. Zur Sicherheit sollten Sie allerdings im Mietvertrag vermerken, dass die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wird. ___ Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.