Bei der Vermietung von Immobilien wird im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser bereitgestellt. Befindet sich in der Trinkwasserinstallation eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung und sind Duschen oder Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser vorhanden, so muss der Unternehmer oder Inhaber der Trinkwasserinstallation das Trinkwasser alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen lassen und die Mieter über die Untersuchungsergebnisse informieren. Was sind Legionellen? Legionellen sind Bakterien, die in geringer Anzahl im Wasser vorkommen. Sie vermehren sich im warmen Wasser bei Temperaturen von 25°C bis 50°C. Optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen sind Temperaturen von 35°C und längere Standzeiten in Rohrleitungen und Wasserspeichern. Information für Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Bei Wassertemperaturen von 60°C und mehr sterben Legionellen ab. Worin besteht die gesundheitliche Gefährdung? Eine gesundheitliche Gefährdung durch Legionellen besteht durch das Einatmen kleinster Tröpfchen. Dies ist nur möglich, wenn es zu einer Vernebelung des Wassers kommt, beispielsweise beim Duschen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert die Großanlage zur Trinkwassererwärmung und sieht differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor. Dabei besteht für Großanlagen, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, eine jährliche Untersuchungspflicht. Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Verkehrssicherung im Wohnungseigentum (WEMoG) / 5.17 Trinkwasser | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Überschrittene Werte Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten wird. Dabei hat die Meldung nach der Änderung der Trinkwasserverordnung in 2018 an das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen, sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurden.
Das Zurverfügungstellen des Trinkwassers muss dabei zumindest ein Nebenzweck der Tätigkeit sein, das heißt, regelmäßig zur Ausübung der Tätigkeit gehören und auch erwarteter, mitbezahlter Bestandteil der Tätigkeit sein. Als Beispiele werden Wohnungsvermietung, Dienstleistungen in Hotels, Ferienwohnungen und in kommerziellen Sporteinrichtungen genannt. Nur das Vorhandensein einer Toilettenanlage mit Waschbecken z. B. in einem Kaufhaus erfüllt nicht die vorgenannten Kriterien. "öffentliche Tätigkeit" Öffentliche Tätigkeit ist die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis. Hier sind Einrichtungen gemeint, die der Allgemeinheit vorrangig in sozialen Bereichen Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden. Zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene. Im Vordergrund steht nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Als Beispiele werden Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Justizvollzuganstalten genannt.
Der Eigentümer ist stattdessen aufgerufen, in eigener Verantwortung seine Trinkwassererwärmungsanlage alle drei Jahre von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dieses gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, die müssen weiterhin jährlich von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen lassen. Die Ergebnisse müssen nur dann an das Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn mehr als 100 Keime pro 100 Milliliter festgestellt wurden. Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die Wasserverbraucher und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Zudem muss er eine sachverständige Person oder eine Fachfirma beauftragen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, um die Ursache zu ermitteln. Die in der Gefährdungsanalyse geforderten Gegenmaßnahmen muss er einleiten.
Eine Liste über die akkreditierten Trinkwasserlabore in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV Bitte beachten Sie, dass für die Entnahme von repräsentativen Wasserproben Probeentnahmestellen vorhanden sein müssen, die fachgerecht, in der Regel durch die Abflamm-Methode (Erhitzung der Armatur mittels Gasbrenner) desinfiziert werden können. In den Wohnungen können die Probenahmen zum Beispiel an den Wasserhähnen erfolgen. Am Ausgang des Warmwasserspeichers oder -erwärmers und am Wiedereintritt des Zirkulationsrücklaufs sind, falls nicht vorhanden, entsprechende Probenahmestellen einzurichten. Bei der Auswahl der Probenahmestellen sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA zu beachten. Gefahren bei erhöhtem Legionellengehalt Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen in natürlichen Wässern vorkommen und somit auch im Trinkwasser vorhanden sind. In diesen Konzentrationen stellen sie in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar.
Gibt es Anzeigepflichten bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden gegenüber dem Gesundheitsamt? Es sind unter anderem folgende Anzeigepflichten zu Trinkwasser-Installationen zu beachten: a. )
Für Legionellen wurde ein "technischer Maßnahmenwert" von 100 KBE (Kolonie bildende Einheiten) pro 100 ml festgelegt. Beim Erreichen dieses Wertes ist eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen. In § 14 Abs. 3 TrinkwV wird für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Der Unternehmer und sonstige Inhaber beauftragt eine Trinkwasseruntersuchungsstelle mit der Entnahme und Untersuchung von Proben und trägt die Kosten der Untersuchung. Besteht eine Untersuchungspflicht anhand der genannten Kriterien, ist die Anlage dem Gesundheitsamt gemäß " Anzeige einer Großanlage " anzuzeigen. Für die Probeentnahme und Untersuchung des Wassers auf Legionellen ist eine akkreditierte und gelistete Untersuchungsstelle zu beauftragen. Mit der Untersuchungsstelle sollte vertraglich vereinbart werden, dass die Untersuchungsberichte zeitnah dem Auftraggeber und dem Gesundheitsamt zugesendet werden. Andernfalls ist dem Gesundheitsamt unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen eine Kopie des Untersuchungsberichtes vorzulegen.
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