Die Lenkung der zahlreichen Anforderungen unserer Freizeitgesellschaft vom Drachenfliegen über Geocatching bis hin zum Mountainbiken im Wald ist dringlicher denn je. Dies funktioniert nur, wenn auch das Mountainbiking in Zukunft nicht generell im Wald freigegeben ist, sondern auf naturverträglichen Routen, auf vertraglicher Basis, weiterhin möglich ist. Wo zusätzlicher Bedarf an Routen artikuliert wird, soll diesem auf natur- und umweltverträglicher Weise nachgekommen werden", Daher startet der Österreichische Forstverein mit dem heutigen Tag die Petition "Sicherheit im Wald für alle", so der Präsident abschließend. Unterschreiben Sie jetzt auf und helfen Sie mit, die Qualität des Waldes mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen für alle zu erhalten. Alle Vorträge der Österreichischen Forsttagung 2015 stehen unter: zum Download bereit. Die nächste Österreichische Forsttagung wird im Juni 2016 in Tirol, Kufstein, abgehalten werden.
Forstpolitik Sowohl die Österreichische Forsttagung am 23. und 24. Mai in Seckau bei Knittelfeld als auch das Aktionsprogramm Schutzwald der österreichischen Bundesregierung greifen die aktuelle Situation der Schutzwälder in Österreich auf und geben Antworten auf die gesellschaftliche Herausforderung des sich schnell verändernden Klimas. Die Schutzwaldstrategie wurde von zahlreichen Experten interdisziplinär ausgearbeitet und den über 400 Besuchern der Forsttagung präsentiert. "Die negativen Folgen des Klimawandels sind längst im Wald angekommen. Großflächige Schäden durch Borkenkäferbefall, zusätzlich einwandernde Forstschädlinge, Windwürfe und Schneebruchschäden treffen nicht nur massiv die Waldbesitzer sondern auch direkt uns Menschen. Gerade in einem Gebirgsland wie Österreich sind funktionstüchtige Wälder, die Siedlungen und Verkehrswege schützen aber auch über die aktive Bewirtschaftung Einkommen in die ländlichen Regionen bringen, von besonderer Bedeutung. Ohne die Leistungen der Schutzwälder könnte Österreich nur rund zur Hälfte besiedelt werden", sind sich die österreichische Bundesministerin Elisabeth Köstinger und Forstvereins-Präsident Johannes Wohlmacher einig.
6. Oktober 2020 Der Österreichische Forstverein beehrt sich mitzuteilen, dass die Österreichische Forsttagung 2021 gemeinsam mit dem Kärntner Forstverein abgehalten wird. Die Tagung findet von 24. – 25. Juni 2021 in Taggenbrunn statt. Der Beitrag Forsttagung Taggenbrunn 2021 erschien zuerst auf Blick ins Land.
Österreichische Forsttagung 2015 in St. Johann im Pongau "Naturschutz im Wald – zwischen Fremdbestimmung und Selbstverständlichkeit" Mit diesen oft konfliktreichen Beziehungen zwischen Naturschutz und Waldbewirtschaftung beschäftigte sich die Österreichische Forsttagung am 11. und 12. Juni 2015 in St. Johann im Pongau. Rund 250 Forstleute, Waldbesitzer und Freunde des Waldes besuchten die Tagung. Veranstaltet wurde sie vom Österreichischen Forstverein in Zusammenarbeit mit dem Forstverein für Oberösterreich und Salzburg. Neben dem fachlichen Bereich, bestehend aus Vorträgen und Exkursionen zum Tagungsthema, war auch ausreichend Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch. "Der Naturschutz ist sehr oft eine große Herausforderung an alle, die mit der Bewirtschaftung des Waldes betraut sind. Der Gedanke Natur schützen zu müssen, ist heute weit verbreitet, ist gesellschaftlich akzeptiert. Wenn es aber dann darum geht, wie etwas geschehen soll, gehen die Meinungen auch unter Experten oft auseinander", so DI Mag.
Forstlicher Terminkalender Veranstaltungen im Mai 03. November 2022 ÖFV/L&F Betriebe/BOKU: Forstökonomische Tagung Bruck/Mur 26. -28. Mai 2022 Wald in Frauenhänden - Internationale Forstfrauenkonferenz WALDCAMPUS Österreich! 04. Mai 2022 Carbon Farming "CO2-Management als Teil einer nachhaltigen Landbewirtschaftung" Stift St. Georgen am Längsee Forstliche Meldungen WALDBESITZER GEBEN ONLINE EINBLICK IN WALDGESCHICHTEN "Europäische Forstwirtschaft steht zusammen – Bundesminister Özdemir eröffnet EU-Symposium in Berlin" CLUSTER FORST & HOLZ LEGT GRUNDSTEIN FÜR EUROPÄISCHEN DATENSTANDARD ERDGAS-EXIT NUR MIT NACHHALTIGEN HOLZRESSOURCEN MÖGLICH TAG DES BAUMES AM 25. APRIL: ROTFÖHRE IST BAUM DES JAHRES 2022 Artikel Österreichische Forsttagung 2022 Österreichs Wald. Unsere Kompetenz! Anmeldeschluss: 20. Mai 2022 Die Verbindliche Anmeldung erfolgt mit Einlangen des... >> "FORST KULTUR LEHRGANG STARTET IM FRÜHJAHR 2022 NEU DURCH! Der seit rund 10 Jahren erfolgreich laufende "Zertifikatslehrgang Forst + KULTUR" darf wohl mit Fug und Recht als... >> Nachlese Webinar "Gesellschaftspolitische Brisanz rund um Wald&Holz" Klimaschutz durch Waldbewirtschaftung und Holzverwendung Österreichischer Forstverein präsentiert sein... >> Neues Beratungsangebot für Waldbesitzer LK und WV Österreich: Neues Beratungsangebot für Waldbesitzer () >>
Daten und Fakten im Überblick Forstwirtschaft in Österreich 2019 Allgemeines Gesamtfläche 8. 387. 175 ha Bevölkerungszahl 8. 584. 926 Bevölkerungsdichte 100/km² Waldfläche 4, 02 Mio. ha Anteil an Gesamtfläche 48% Waldfläche/Kopf 0, 5 ha Quelle: ÖSTAT Daten und Fakten Im Überblick Daten und Zahlen 2019 Holzeinschlag 1975-2019
Holzverwendung ist aktiver Klima- bzw. Naturschutz und bindet Arbeitsplätze Im Zuge der nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung – welche auch Naturschutzaspekte inkludiert – wird ein wertvoller Rohstoff zur Verfügung gestellt. Ein m³ Holz speichert rund eine Tonne CO2. Je mehr Holz verbaut und verwendet wird, desto mehr CO2 wird der Atmosphäre langfristig durch Speicherung aber auch durch Substitution anderer Baumaterialien entzogen und trägt somit positiv zum Klimaschutz bei. Zusätzlich wird die regionale Wertschöpfung gesteigert und Arbeitsplätze gesichert. Daher hat auch der Vorstand des Österreichischen Forstvereins geschlossen die Charta für den Holzbau der Kooperationsplattform Forst-Holz-Papier unterschrieben. Sicherheit im Wald für Alle Die von einer lautstarken Gruppe angestrebte generelle Öffnung der Forststraßen und Wanderwege für Mountainbiker gefährdet die Sicherheit und Qualität des österreichischen Waldes auch als Erholungsraum für alle. Präsident Wohlmacher: "Entsprechend seinem Leitbild trägt der Österreichische Forstverein Verantwortung für den Wald und gibt diesem eine Stimme – unabhängig und lösungsorientiert.
© Manuel Tennert – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Um die WEG-Verwaltung zu kontrollieren, haben die Wohnungseigentümer das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Die Frage, wie genau sie dieses Recht in der Praxis ausüben können, beschäftigte erst in diesem Jahr den Bundesgerichtshof (BGH). Daneben war auch das Auskunftsrecht zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Das Recht des/r Eigentümer/in auf Einsicht in die Belege (Rechnungen) – Magazin der Ulmgasse. In seinem Urteil legte der BGH fest: Die Einsicht in Verwaltungsunterlagen findet im Normalfall in den Geschäftsräumen der WEG-Verwaltung beziehungsweise am Wohnsitz des Verwalters statt. Auskünfte zu Wirtschaftsplan und Abrechnung müssen die Wohnungseigentümer grundsätzlich gemeinschaftlich einfordern, etwa per Beschluss auf der Eigentümerversammlung. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen. Im verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer verlangt, dass die WEG-Verwaltung ihm die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen direkt am Ort der Wohnanlage gewähren solle, die sich 21 Kilometer vom Sitz der Verwaltung entfernt befand.
Die Verweigerung zur Erteilung einer solchen Auskunft seitens des Geschäftsführers oder eines anderen Gesellschafters ist nur aus bestimmten Gründen zulässig und bedarf eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Daneben existieren noch einige Sonderrechte der Gesellschafter, die sich beispielsweise aus der Satzung der GmbH ergeben können und in der Praxis häufig auch zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern eingesetzt werden.
Der Eigentümer kann auch verlangen, dass der Verwalter ihm gegen Kostenerstattung Kopien konkret benannter Belege fertigt. Das Recht zur Belegeinsicht erstreckt sich auch auf die Einzelabrechnungen von Miteigentümern. Weg einsichtsrecht eigentümer einigen sich auf. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen hier nicht, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist und die Einsichtnahme dem Zweck des Gemeinschaftsverhältnisses dient (OLG München 09. 03. 2007 – 32 Wx 177/06). Quelle:
Antwort vom 5. 9. 2015 | 23:40 Von Status: Praktikant (508 Beiträge, 406x hilfreich) zunächst danke für die Antwort überhaupt (... ) Ich denke doch, dass ich klar und SEHR deutlich gefragt habe. (... ) Die Fragen sind doch logisch und begründet Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Verzeihung, dass ich Ihren - aus Ihrer Sicht - klaren und deutlichen Ausführungen nicht ganz folgen konnte. Ich danke daher für Ihre weitere Konkretisierung. Weg einsichtsrecht eigentümer müssen legionellengehalt im. Was ist etwa wenn der Vertrag zwischen Verwalter und Beirat alleine ausgehandelt wird? Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass dem Vorsitzenden, oder allen Mitgliedern des Beirats die Befugnis zum Aushandeln und Abschluss des Verwaltervertrages übertragen wird. Dies ist nach § 27 Abs. 3 S. 3 WEG möglich, sofern die Ermächtigung ordnungsgemäß erfolgte. Eine erfolgreiche Anfechtung der Bestellung aufgrund nicht übersandter Vertragsunterlagen an die WEer sehe ich sehe ich hier nicht. Eine Anfechtung aus anderen Gründen ist aber natürlich möglich, schauen Sie hierzu beispielsweise mal in BGH, Urteil vom 27.
Auch im Übrigen verfangen die Angriffe der Berufung nicht. Jeder einzelne Wohnungseigentümer – so auch der Kläger – hat nach §§ 675, 666 BGB i. V. m. dem Verwaltervertrag einen Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Verwaltungsunterlagen, insbesondere in die Aufzeichnungen und Belege der Abrechnung sowie in die Einzelabrechnungen der übrigen Wohnungseigentümer (Niedenführ, WEG, Kommentar, 11. Auflage, § 28, Rn. 150; Bärmann, WEG, Kommentar, 12. Auflage, § 26, Rn. Verwaltungsunterlagen – Aufbewahrung, Einsicht und Herau ... / 3 Einsicht | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. 132). Das Einsichtsrecht dient auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit; es unterliegt keinen Voraussetzungen. Selbst nachdem die Jahresabrechnung bereits genehmigt ist und/oder dem Verwalter Entlastung erteilt worden ist, kann jeder Wohnungseigentümer noch Einsicht in die Belege nehmen. Dies gilt nicht nur, wenn der Verwalter vor der Beschlussfassung erfolglos zur Gestattung der Einsicht aufgefordert worden war, oder wenn die Anfechtungsfrist noch läuft oder wenn die Belege in einem gerichtlichen Verfahren benötigt werden, sondern grundsätzlich in jedem Fall, ohne dass der Wohnungseigentümer dem Verwalter ein besonderes berechtigtes Interesse darlegen müsste (Niedenführ, WEG, Kommentar, 11.