#6 Gewerbeordnungsamt erteilt die Genehmigung für den Betrieb nur, wenn geeignetes Grundstück/ Gewerberaum (Wegen Standort, Beeinträchtigungen: Lärm u. a. Emissionen,.. ) dafür gefunden worden ist. Die Genehmigung ist an dem Grundstück gebunden. Mietvertrag grundstück kostenlos. Ist daher hinfällig wenn der Mietvertrag rechtsgültig gekündigt wird. #7 Original von Beluga ahja... die genehmigung ist also hinfällig, wenn der mitvertrag gekündigt wurde? sorry, der satz ist irgendwie nicht logisch... ich sagte übrigens auch nur, dass ich VORSICHTSHALBER nachfragen würde... genaugenommen würde ich ohnehin kein grundstück an einen kfz-händler vermieten, aber das ist ein anderes thema... #8 Vielleicht ist diese Gewerbeordnung von Ort zu Ort anders. Aber solchen Fall habe ich gerade erlebt. Eine neue Erfahrung für mich direkt vom Gewerbeordnungsamt mitgeteilt. Der Gewerbebetreiber kann seine Betriebskonzession nur weiterhin erhalten wenn er rechtzeitig anderweitig geeigneten Gewerberaum findet. Aber auch nur, wenn der Kündigungsgrund nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen Gewerbeordnung darstellt.
Nicht unlogisch, dal für die Genehmigung der Mieter zuvor einen geeigneten Raum vorweisen muss. Du sagst doch selbst: nicht jedes grundstück darf einfach so gewerblich genutzt werden, und die lagerung von gefahrstoffen - so ein auto enthält ja jede menge gefahrstoffe - ist auch nicht überall erlaubt). #9 beluga - missverständnis, wir reden da grad aneinander vorbei: mir ging's um die genehmigung, das grundstück in dieser art zu nutzen, nicht um die gewerbegenehmigung. die interessiert mich als vermieter ja eigentlich auch herzlich wenig - was mich aber interessieren MUSS ist: ob auf diesem grundstück (bzw. Gewerbemietvertrag unbebautes Grundstück: Muster downloaden. in dieser wohnung / in diesem haus) überhaupt ein gewerbe betrieben werden darf. wenn ich als vermieter WEISS, dass eine gewerbliche nutzung nicht erlaubt ist (z. b. einer wohnung / eines hauses / eines grundstücks) und vermiete / verpachte trotzdem zu diesem zweck, dann könnte das rechtliche konsequenzen haben - und die könnten (z. im falle einer verseuchung) für mich als vermieter ziemlich teuer werden... darum würde ich mich da VORSICHTSHALBER erkundigen.
Steht ein Mietvertrag für ein Grundstück zur Debatte, kommt es darauf an, was Sie mit dem Grundstück machen möchten. Wollen Sie dort nur in der Sonne liegen, gilt das Mietrecht, möchten Sie auch Obst ernten oder Bäume fällen, gilt das Pachtrecht. Die Ertragsnutzung begründet das Pachtrecht. Ein Grundstück kann mit einer Immobilie bebaut sein oder einfach nur ein Stück Land darstellen. Möchten Sie die Immobilie als Mieter nutzen und darin wohnen, schließen Sie einen Mietvertrag ab. Befindet sich in dem Objekt z. B. eine Gaststätte und möchten Sie diese als Gastwirt betreiben, gilt das Pachtrecht. Auch bei einem unbebauten Grundstück kommt es darauf, an was Sie damit vorhaben. Mietvertrag grundstück kostenlose. Ein reines Aufenthaltsrecht begründet den Mietvertrag Ein unbebautes Grundstück können Sie mieten, sofern sich Ihre Nutzung auf den reinen Aufenthalt auf dem Grundstück beschränkt. Möchten Sie hingegen die Erträge aus dem Grundstück ziehen, beispielsweise das Obst der Obstbäume ernten oder den darauf befindlichen Wald pflegen und das Holz zum Verkauf fällen, müssen Sie einen Pachtvertrag vereinbaren.
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