Ernst... macht Spaß! Infobüro Tourismus Moselstraße 46, 56814 Ernst (Mosel), Tel. : +49 (0) 26 71 / 91 67 48, Fax: +49 (0) 26 71 / 91 67 50, E-Mail: Impressum Datenschutzerklärung Facebook © 2014 HVV Ernst-Mosel / Wirtz-Media User-Login
Wein gut, Essen gut, Wetter toll Tausende von Gästen und Weinfreunden wohnten der Eröffnung des Festes in Erden bei, das von Weinkönigin Stefanie I. (Bildmitte) eröffnet wurde. TV-Foto: Karl-Heinz Gräwen Mit dem Wein- und Straßenfest in Erden endet der diesjährige Reigen der Straßenfeste an der Mosel. Das zum 22. Male gefeierte Straßenfest in Erden ist eines der schönsten und attraktivsten und zieht Weinfreunde von nah und fern an. Zwischen alten Fachwerkhäusern, engen Gassen und Weinkellern kann man ein besonderes Flair erleben. Erden. Bars & Clubs - Mosel-Inside - Reiseführer für die Mosel. (khg) Auch diesmal waren bei strahlendem Wetter tausende Weinfreunde zur offiziellen Eröffnung des Straßenfestes am Hermann-Schwaab-Platz gekommen, als die Winzerkapelle Ürzig unter der Leitung von Dirigent Lauer mit schmissigen Melodien auf das Fest einstimmte. Ein Glas Erdener Wein, ausgeschenkt von den am Fest beteiligten Winzerbetrieben, unterstützte die gute Stimmung auf der "Festmeile" Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Winzerfest, Volker Schwaab, hieß die vielen Gäste auf das herzlichste willkommen, er dankte der Bevölkerung von Erden für die Unterstützung bei der Durchführung des Straßenfestes.
Aktuell Zimmer frei Heute Zimmer frei Urlaub an der Mosel – zwischen Eifel und Hunsrück Wer an diese Region denkt, dem kommen herrliche Landschaften, romantische Weinorte, ein einzigartiges Flusstal, die blauen Kraterseen in der Eifel oder wunderbare Städte wie Trier, Koblenz oder Cochem in den Sinn. Diese große Vielfalt im Urlaub erleben zu können, ist eine der besonderen Stärken des Ferienland Cochem. Lesen Sie mehr Nächste Veranstaltungen Veranstaltungen
Alkoholfrei oder hochprozentig? Rebsaft als Traubensaftschorle ist das alkoholfreie "Nationalgetränk" an der Mosel. Als Aperitif dient meist der Weinbergpfirsichlikör, auch mit Sekt gemischt. Sekt wird in vielen Weingütern selbst erzeugt: Wein wird mit etwas Zucker und Hefe in dickwandige Flaschen gefüllt. Bei der Gärung in der Flasche entstehen Kohlensäure und Alkohol. Nach mindestens neun Monaten Lagerung werden die Flaschen kopfüber in ein Holzpult gesteckt und täglich ein Stück gedreht. So sammelt sich die Hefe im Flaschenhals. Nach mehreren Wochen "Rütteln" wird der Hefepfropf entfernt und die Flasche verkorkt – der Winzersekt ist fertig. Restaurant bei Nikos. Den Magen stimmt zum Menüabschluss ein etwa 40-prozentiger Tresterschnaps gnädig, ein Destillat aus den Rückständen der Weinmaische. Die edlen und goldgelben Versionen dieser Schnäpse werden mindestens drei Jahre lang im Eichenfass gelagert. Viele Weingüter an der Mosel haben Brennrechte und dürfen selbst Trester oder auch Obstbrände herstellen. Selten, aber doch moseltypisch ist der mit Honig und Traubensaft abgerundete Walnusstrinkessig.
(Großveranstaltungsverordnung gilt nicht mehr) Private Feiern: Maximal 15 zeitgleich Anwesende im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Anzeigepflicht! Anzeigepflicht für private Feierlichkeiten: Veranstalter/innen müssen private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen (außerhalb des eigenen Haushalts) mindestens drei Werktage vorher dem Gesundheitsamt formlos anzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht jedoch ausdrücklich nicht. Der Landkreis OSL stellt hierfür ein Formular bereit, dieses sollte hierfür vordergründig genutzt werden (, Menüpunkt Leben & Wohnen / Gesundheit / Informationen zum Coronavirus). Gemeinde Schipkau - Bauleitplanung/Geoportal Landkreis OSL. Alkohol-Ausschankverbot: Gaststätten dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Mund-Nasen-Bedeckung: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zusätzlich zu tragen in Gaststätten (für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten), in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1, 5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.
Später erhalten die Betroffenen Post von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung. Verdienstausfall im Fall von Quarantäne beim Kind Erwerbstätige Eltern, welche aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben gemäß Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Weniger eindeutig verhielt es sich bislang in dem Fall, wenn ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreut werden muss. Beratung und Hilfe | Frauenhaus Lauchhammer. Mit dem "Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das am 19. November in Kraft trat, wurde nunmehr seitens des Gesetzgebers präzisiert. Das Gesetz sieht neben anderen Regelungen u. entsprechende Unterstützung für erwerbstätige Eltern zu. Es gilt: Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt. Zudem besteht nunmehr ein Entschädigungsanspruch auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.
Arbeitgeber stellen sich vor Sinnstiftende Tätigkeit in wertschätzender Atmosphäre. Bisweilen etwas Nachholbedarf bei Innovationen, was allerdings an sehr heterogenen Strukturen liegt, und dies wird auch gesehen.