Welche Aufgabe hat die Kosten – und Leistungsrechnung? Die Kosten- und Leistungsrechnung ( KLR), ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre. Sie ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung kaum gesetzlichen Vorschriften. Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige (strategische) Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung. Die Finanzbuchhaltung vs. Kosten – und Leistungsrechnung Unternehmen sind also nicht verpflichtet eine Kosten– und Leistungsrechnung aufzustellen, sondern tun dieses in eigenem Interesse. Dabei sind die grundlegenden Fragen, die beantwortet werden sollen, die folgenden: Welche Kosten und in welcher Höhe sind diese angefallen? (Kostenartenrechnung) Wo und an welchem Ort sind diese entstanden? Kosten- und Leistungsrechnung - inkl. Arbeitshilfen online: Buch & eBook von Jörg Wöltje | Haufe Shop. (Kostenstellenrechnung) Für welche Leistungen oder Produkte sind sie entstanden?
Kostenfunktion und Lsung 1, Kostenfunktion und Gewinnschwllenanalyse Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) Vollkosten- versus Unterscheidung von Einzel- vs. Gemeinkosten und variable vs. fixe Kosten Rechenweg, Vollkosten- und bung, Voll- Teilkostenrechnung Lsung, Voll- Teilkostenrechnung mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung Rechenschema, mehrstufige bung, mehrstufige Lsung, mehrstufige Optimales Produktionsprogramm optimales Produktionsprogramm mit Engpass Rechenschema, optimales Produktionsprogramm mit Engpass bung, optimales Lsung, optimales Produktionsprogramm mit Engpass
Hier haben wir die Aufgaben zusammengefasst, die mit dem Rechnungswesen zu tun haben. Das wären die Themen Kosten- und Leistungsrechnung, und Kalkulation mit deren Kennziffern. Kosten- Leistungsrechunng Übungungsaufgaben. Aber auch die Gewinnschwelle ist wichtig. Daher sind hier auch Aufgaben, die den Break-Even-Point sowie das Betriebsergebnis berechnen. Ganz zum Schluss findet ihr dann ein paar Wissensaufgaben zur Bilanz, den Bilanzkennzahlen sowie zur GuV.
Sie bietet als Werkzeug im Rahmen eines entscheidungsorientierten Rechnungswesens die Möglichkeit, zentrale wirtschaftliche Begriffe (Kosten, Umsatz, Gewinn, Preis) in... "DBS": "DE:DBS:21115"} Seite: 2
Bei Industriebetrieben besteht der Betriebszweck in der Herstellung, der Lagerung und dem Verkauf der Güter, bei Handelsbetrieben im Einkauf und Verkauf von Waren. Interaktive Übungen zur Kosten- und Leistungsrechnung — Landesbildungsserver Baden-Württemberg. Die betrieblichen Aufwendungen (Zweckaufwendungen) bezeichnet man als Kosten, die betrieblichen Erträge (Zweckerträge) als Leistungen. Kosten sind der betriebliche und relativ regelmäßig anfallende Güter- und Leistungsverzehr innerhalb einer Abrechnungsperiode zur Erstellung betrieblicher Leistungen, gemessen in Geld. Leistungen sind die betrieblichen und relativ regelmäßig anfallenden Wertzugänge innerhalb einer Abrechnungsperiode, gemessen in Geld.
Zurück zur Übersicht Beamtenversorgung in Bund und Ländern Sachsen-Anhalt: Hinweise zur Beamtenversorgung Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beamtenversorgung in Sachsen-Anhalt Rechtsgrundlage Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) vom 13. 06. 2018 (GVBl. 2018, S. 72, 78). Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Art. 3 Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsG 2019-2021 vom 11. 10. 2019 (GVBl. LSA S. 290). Letzte Anpassungen von Besoldung und Versorgung Zum 01. Beamtenversorgungsrecht: Sachsen-Anhalt. 2016: 2, 3 Prozent linear, mindestens 75 Euro. Zum 01. 01. 2017: 2, 0 Prozent linear, mindestens 75 Euro. 2018: 2, 35 Prozent linear. 2019: 3, 2 Prozent linear. 2020: 3, 2 Prozent linear. 2021: 1, 4 Prozent linear. Altersgrenzen Anhebung der Regelaltersgrenze, schrittweise beginnend ab dem Jahr 2019, vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Ausnahmeregelung zum abschlagsfreien Ruhestand mit 65. Jahren bei langer Dienstzeit von 45 Jahren. Schrittweise Anhebung der besonderen Altersgrenze für Polizei und Justizvollzug vom 60. auf das 62.
2010: 1, 2 Prozent linear. 04. 2011: 1, 5 Prozent linear. 2012: 1, 9 Prozent linear, anschließend Erhöhung um 17 Euro (8. Anpassungsschritt gem. § 69e BeamtVG). 2013 bzw. 09. 2013: 2, 65 Prozent linear. 2014: 2, 95 Prozent. Anhebung der allgemeinen Altersgrenze und der besonderen Altersgrenze für den Polizei- und Justizvollzugsdienst um zwei Jahre entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029. Die besondere Altersgrenze für Vollzugsdienste der Feuerwehr bleibt zunächst beim 60. Lebensjahr. Beamtenversorgungsrecht: Beamtenversorgung in Sachsen-Anhalt. Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen - Fortgeltungsanordnung des BeamtVG als sächsisches Landesrecht mit Ausnahme der §§ 71–73. - Beibehaltung der externen Teilung beim Versorgungsausgleich unter Abschaffung des sog. - Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes mit Neufassung eines Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes – SächsBeamtVG – (In-Kraft-Treten 01. 2014): - Allgemeine Vereinfachungen und Neustrukturierungen gemäß den landesrechtlichen Erfordernissen. - Beibehaltung der maximalen Berücksichtigungsfähigkeit von Fachhochschul- und Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei drei Jahren.
Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Hochschul- und Fachhochschulzeiten bleiben bis zu 3 Jahre ruhegehaltfähig. - Abschaffung der Einschränkung auf Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen - Beibehaltung der externen Teilung beim Versorgungsausgleich unter Abschaffung des sog. Pensionistenprivilegs. - Besondere Vorruhestandsregelungen für Beamte, welche bis zum Jahr 2020 das 60. Lebensjahr vollenden, unter Begrenzung des Versorgungsabschlags auf 10, 8 v. H. - Versorgungsrechtlicher Nachvollzug der Regelungen zum Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand anlässlich der Anhebung der Regelaltersgrenzen und besonderen Altersgrenzen. - Aufhebung der Beschränkung der Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten auf solche nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Beamtenversorgung in Bund und Ländern: Sachsen. - Neudefinition der amtsunabhängigen Mindestversorgung auf 66, 47 v. aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. - Erhöhung des pauschal anrechnungsfreien Hinzuverdienstbetrages bei vorzeitigem Ruhestand auf 525 Euro pro Monat.
Lebensjahr; die besondere Altersgrenze bleibt nur für den Einsatzdienst der Feuerwehr unverändert beim 60. Neu eingeführt wurden Ermäßigungen bei langjährigem Einsatzdienst oder Schichtdienst. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr, im Falle einer Schwerbehinderung beim 60. Lebensjahr. Versorgungsabschlag 0, 3 Prozent je Monat (3, 6 Prozent pro Jahr) des vorzeitigen Ruhestandseintritts. Bei Dienstunfähigkeit ist der Versorgungsabschlag auf insgesamt 10, 8 Prozent begrenzt Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Hochschul- und Fachhochschulzeiten bleiben (zunächst) bis zu 3 Jahre ruhegehaltfähig. - Die Einschränkung auf Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres ist entfallen. Beamtenversorgungsgesetz sachsen anhalt. Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen - Besondere Vorruhestandsregelung für Polizeivollzugsbeamte in Kraft. - Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Beamtenversorgungsrecht. - Altersteilzeit weiterhin zu 9/10 ruhegehaltfähig. - Anhebung des pauschalen Hinzuverdienstbetrages bei besonderen Altersgrenzen und Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit/Schwerbehinderung auf 450 Euro pro Monat.
Dort finden Sie sämtliche Gesetze und Vorschriften von Sachsen, u. a. - Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz unter - Beim Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen finden Sie zwei mehrere gute Dokumente zur Versorgung (Überblick zur Versorgung und Allgemeines zum Ruhegehalt). Red G20210810 ab hier Stand: 2018 Auf dieser Seite informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beamtenversorgung in Sachsen Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) vom 18. Neufassung im Rahmen des Gesetzes des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordungsgesetz). Zum 01. 2015: 2, 1 Prozent linear. 2016: 2, 3 Prozent linear, mindestens 75 Euro. 2018: 2, 35 Prozent linear. Beamtenversorgungsgesetz sachsen-anhalt. Anhebung der allgemeinen Altersgrenze und der besonderen Altersgrenze für den Polizei- und Justizvollzugsdienst um zwei Jahre entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029. Ausnahmeregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze bei langer Dienstzeit von 45 Jahren oder bei Einsatzdienst in den Vollzugsdiensten.