Ergeht ein Urteil, so ist zu beachten, dass aus dem Urteil sowohl der Kläger als auch der Beklagte gegeneinander vollstrecken kann. So z. B. im Fall des § 92 Abs. 1 Alt. 2 ZPO (verhältnismäßige Teilung). Dementsprechend ist bei der vorläufigen Vollstreckung zwingend zu beachten, dass Vollstreckungsansprüche beider Parteien zu prüfen sind. Vollstreckbare Kosten könnten sein: Anspruch aus der Hauptsache (+ Nebenansprüche wie etwa Verzugs-/Prozesszinsen) Gerichtskosten 1 Außergerichtliche Kosten (Rechtsanwaltsgebühren) 2 Vorschriften für die vorläufige Vollstreckbarkeit sind in §§ 704 ff. ZPO geregelt. Als Hilfe dient folgende Grafik: Im ersten Schritt ist zunächst zu erörtern, ob für die vorläufige Vollstreckbarkeit eine Sicherheitsleistung auf Seiten des Vollstreckungsgläubigers (kann sowohl Kläger als auch Beklagter sein) erforderlich ist. Dies bestimmt § 708 ZPO als quasi Weichensteller. Danach bestimmt sich der weitere "Weg". A. Wenn § 708 Nr. 4 – 11 ZPO einschlägig ist: I. Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 709 Vorläufige ... / 4 Die Regelung des Satzes 3 | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Schritt Ist eines der Nummern einschlägig, so ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung auf Seiten des Vollstreckungsgläubigers erfolgen kann (Rechtsfolge des § 708 ZPO).
Dann bekommt der Schuldner den zu Unrecht vollstreckten Betrag von dem Gläubiger zurück. Ist nun aber der Gläubiger in der Zwischenzeit zahlungsunfähig geworden, geht dieser Erstattungsanspruch des Schuldners gegebenenfalls in die Leere. Hier hilft die Sicherheitsleistung. Diese besagt, dass der Gläubiger nur dann vorläufig vollstrecken darf, wenn er zuvor Sicherheit für den zu vollstreckenden Betrag geleistet hat, wobei die Höhe der Sicherheit vom Gericht bestimmt wird. Ist der Gläubiger am Ende zahlungsunfähig und kann den im Wege der vorläufigen Vollstreckung von dem Schuldner erlangten Betrag nicht zurückzahlen, kann sich der Schuldner aus der vom Gläubiger bestellten Sicherheit bedienen. Die vorläufige Vollstreckbarkeit von Räumungsurteilen [Veröffentlichungshinweis] - Anwaltsblatt. Die Sicherheit wird üblicher Weise durch eine Bürgschaft oder durch die Hinterlegung erbracht. Welche Urteile ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden, ergibt sich aus § 708 der Zivilprozessordnung (ZPO) Als Beispiele seien hier genannt Urteiel aufgrund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts, Versäumnisurteile, Urteile in einem Räumungsprozess zwischen Vermieter und Mieter und Urteile in Vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache nicht mehr als 1250, 00 EUR beträgt, wenn dem Kläger also nicht mehr als dieser Betrag zugesprochen wird.
II. Mit Sicherheitsleistung, § 709 ZPO Im Fall der Vollstreckung mit Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO lautet der Ausspruch wie folgt: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. "
Benedikt Windau Der Autor ist stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wildeshausen, Mitherausgeber der Recht Digital (Beck-Verlag) und betreibt den ZPOBlog, der im Laufe des Januars auf umziehen wird. Urteile in Räumungsstreitigkeiten betreffend Mieträumen sind gem. § 708 Nr. 7 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Dabei ist dem Schuldner aber gem. § 711 ZPO die Befugnis einzuräumen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden – wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit leistet. Lexexakt - Rechtslexikon Vorlaeufigevollstreckbarkeit. Wie hoch die Sicherheitsleistung hingegen zu bemessen ist, wenn das Gericht den Beklagten zur Räumung verurteilt, ist §§ 708 Nr. 7 und 711 ZPO nicht zu entnehmen. Die Frage wird in der Literatur kaum thematisiert. Auch in der Rechtsprechung wird der Frage kaum Beachtung geschenkt, sie wird entsprechend uneinheitlich und inkonsistent beantwortet; in juristischen Datenbanken findet man sogar Urteile, in denen (hinsichtlich des Räumungsausspruchs! )
Ich habe mehrere Fragen zum Tenor bzgl der vorläufigen Vollstreckbarkeit. Erstens, wie der Tenor lautet, wenn für beide ein Fall des § 709 S. 2 ZPO vorliegt. Kann man sagen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages? Oder reicht es aus zu sagen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Zweitens: dieser Fall kann aber nur vorliegen bei Kostenteilung wegen nur teilweisem Obsiegens und wenn die unterlegene Partei mit mehr als 1. 250 Euro (in der Sache) unterliegt und für die siegreiche Partei die Kosten über 1. Vorläufige vollstreckbarkeit tenormin. 500 Euro betragen, oder? Drittens: Wie formuliert man das bei einer Klage und Widerklage, wenn beide mit mehr als 1. 250 Euro obsiegen. Genauso oder muss man das in Klage und Widerklage trennen? Viertens zerbreche ich mir den Kopf über einen Satz aus dem Kaiser-Skript, bei dem ich nicht sicher bin, inwiefern er mit dem darüber stehenden Beispiel zusammen hängen kann: Bei einem Gebührenstreitwert von 15.
Rz. 4 Satz 3 bestimmt, dass Urteile, die ein Versäumnisurteil aufrechterhalten ( § 343 Satz 1 ZPO), (zusätzlich) in der Weise für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind, dass angeordnet wird, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nunmehr nur noch gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden dürfe. Dabei setzt die Vorschrift als selbstverständlich voraus, dass sich der Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit bei dem ein Versäumnisurteil aufrechterhaltenden Urteil nach den allgemeinen Regeln richtet (Zöller/Herget, § 709 Rn. Vorläufige vollstreckbarkeit tenor trombone. 8). Liegt ein Fall des § 708 ZPO vor, ist es ohne Sicherheitsleistung (mit Abwendungsbefugnis, § 711 ZPO), liegt ein solcher des § 709 Satz 1 vor, ist es gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Tenor bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit enthält zunächst den "allgemeinen Ausspruch" zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ( §§ 708, 711 oder 709 Satz 1 ZPO); liegen die Voraussetzungen des § 709 Satz 1 ZPO vor (und nur dann! ), ist dann weiter zu tenorieren: "Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese (im vorigen Ausspruch zu § 709 Satz 1 ZPO bezeichnete) Sicherheit geleistet ist. "
Mönchengladbach: Starke Partner im Sport Das NRW-Innenministerium hat das Gymnasium Rheindahlen als "Partnerschule des Leistungssports" ausgezeichnet. Lehrer der Schule unterrichten nun offiziell die 22 Sportschüler des Sport-Teilinternats. Es war ein Weg mit einigen Widerständen und einer Menge Arbeit, den das Gymnasium Rheindahlen, die Stadt Mönchengladbach und das Sport-Teilinternat in den vergangenen Zweieinhalb Jahren gegangen sind. Schulverpflegung - Moenchengladbach. Gestern konnten die Vertreter der Institutionen die Früchte ernten: Das Gymnasium Rheindahlen wurde nun auch offiziell als Partnerschule des Sports ausgezeichnet. Schild am Schuleingang Die vom Innenministeriums des Landes NRW verliehene Auszeichnung prangt seit gestern in Form eines Schildes am Eingang des Gymnasiums. Doch was bedeutet es eigentlich, Partnerschule des Leistungssports zu sein? "Seit Herbst 2007 kooperiert das Gymnasium Rheindahlen mit dem Sport-Teilinternat. Das sieht so aus, dass Hauptfach-Lehrer der Schule an vier Tagen in der Woche vorbeikommen und den Sportschülern den wichtigsen Stoff beibringen", sagt Dirk Siera, Leiter des Sport-Internats.
Dabei präsentierte sich auch der Schwimmnachwuchs des Gymnasiums Rheindahlen in guter Form. Ob der Erfolg des Vorjahres, als sich das Mädchenteam der jüngsten Wettkampfklasse für das Landesfinale qualifizieren konnte, wiederholt werden konnte, bleibt abzuwarten. Sobald die offiziellen Auswertungen vorliegen, werden Sie es hier erfahren.
Dazu gehört: * Die Möglichkeit der Komponentenwahl bei der Essenbestellung. Diese sieht vor, bei Menüs mit mehreren Komponenten (kein Eintopf, Auflauf) die eigene Zusammenstellmöglichkeit der Sättigungs- und Salat/ Gemüsekomponenten. Somit kann jede Schüllerin und jeder Schüler sich sein MIttagessen selbstständig und individuell fei nach eigenem Geschmack zusammenstellen. * Der Stornierzeitpunkt wird auf 08. 00 Uhr am Verzehrtag vorverlegt Eine solche Stornierung ist nur in Verbindung mit einer krankheitsbedingten Schulabmeldung möglich. Diese hat telefonisch oder via Mail ebenso bis 08. Gymnasium rheindahlen lehrer national. 00 Uhr in dem Sekretariat der jeweiligen Schule zu erfolgen. * Auch werden weitere Salatbuffet`s an Schulen eingerichtet Hier können sich die Essensteilnehmer, wenn die Auswahl bei der Bestellung auf einen Salat erfolgte, je nach Tagesangebot ihren kleinen Beilagensalat frei zusammenstellen. * In Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW... wird derzeit in Punkto Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung gearbeitet.
In der hauseigenen Cafeteria gibt es täglich warme Speisen.