Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch #5 24. 2011, 11:57 Mücki wir machen das auch so, aber ein möglicher Gewinn spricht wohl gegen eine wertausschöpfende Belastung. #6 24. 2011, 12:02 BabyBen hat geschrieben: Mücki wir machen das auch so, aber ein möglicher Gewinn spricht wohl gegen eine wertausschöpfende Belastung. Ich war mir halt nicht sicher, ob mit Gewinn auch tatsächlich Gewinn gemeint ist, falls du meine wirren Gedanken nachvollziehen kannst #7 26. 2011, 21:46 Hallo, vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. Mit dem Gewinn von 50. 000, 00 EUR meinte ich, dass das gesamte Haus seinerzeit 170. 000, 00 EUR wert war und nun wohl bei einem kompletten Verkauf ein Kaufpreis von EUR 220. Unbebautes Grundstück in Aachen - Bundesversteigerungsportal. 000, 00 erzielen dürfte.... aber WER ersteigert denn einen 1/2 Miteigentumsanteil??? Die Ehefrau würde die Bank weiterbedienen können. Verstehe ich es dann richtig, dass den Eheleuten dann das Haus bliebe? Wenn nun der Ehemann umgehend seinen 1/2 Anteil auf die Ehefrau überträgt, kann dann nicht der Insolvenzverwalter dagegen angehen?
Dies ist zum einen mit hohem Aufwand verbunden, da alle Eigentümer persönlich bei einem Notar erscheinen müssen, dazu kommen noch die Kosten und zum anderen steht i. d. R. mindestens ein Eigentümer schlechter da (z. B. 1 2 miteigentumsanteil am grundstück en. durch eine höhere Kostenbeteiligung) als vor der Änderung und dieser wird dann seine Zustimmung verweigern. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht. Miteigentumsanteil bei Investmentzertifikaten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Miteigentumsanteil ist bei Investmentzertifikaten nach Bruchteilen am Sondervermögen des Investmentfonds aufgeteilt. Sondervermögen sind gemäß § 1 Abs. 10 KAGB inländische Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger verwaltet werden. Das Sondervermögen ist gesetzlich besonders geschützt, so dass das Emittentenrisiko im Wesentlichen eliminiert ist. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ KGJ 52, 217
Von seinem unrichtigen Ausgangspunkt aus hat sich das Berufsgericht nicht mit dem Beginn der Anfechtungsfrist befasst, d. h. nicht geprüft, ob und wann die Zwangslage der Beklagten aufhörte. Dies nötigt indes nicht zur Aufhebung des Berufungsurteils, weil es sich unabhängig von der Einhaltung der Anfechtungsfrist unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt als richtig erweist. Nach den Feststellungen des Berufsgericht hat der Vater der Kläger die Beklagten wegen des Vertrags vom 29. 1974 durch ausgeführte und angedrohte Tätlichkeiten unter Druck gesetzt. Die Beklagten hätte ohne diese Bedrohung den Vertrag nicht abgeschlossen. Gemeinsames Haus, 2 Eigentümer, je 1/2 Eintragung im Grundbuch vorehelich erworben. Die von der Revision dagegen erhobenen Verfahrensrügen hat der Senat geprüft. Er hält sie für unbegründet und sieht von einer Begründung ab. Dieser festgestellte Sachverhalt berechtigte die Beklagten nicht nur zur Anfechtung des Vertrages, sondern unabhängig davon auch zur Verweigerung der Vertragserfüllung unter einem schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkt. Die Kläger muss sich zwar eine eventuelle unerlaubte Handlung ihres Vaters nicht zurechnen lassen, sie haftet aber für sein Verschulden bei der Anbahnung von Vertragsverhandlungen, mit der Folge, dass sie die Beklagten so stellen muss, als seien die Drohungen nicht erfolgt.
Frage zu Verkauf von Haus: Im Jahr 1989 habe ich zusammen mit meinem Bruder durch einen Übertragungsvertrag ein Grundstück mit einer Beteiligung zu je 1/2 Anteil erhalten. Die Grundstücksübertragung erfolgte als Schenkung. Auf diesem Grundstück befand sich ein altes Haus, dass saniert wurde und anschließend ca. 1 2 miteigentumsanteil am grundstück hotel. 300 qm Wohnfläche verteilt auf 5 kleine Wohnungen hatte. Seit 1990 vermieten mein Bruder und ich die 5 Wohnungen ohne, dass eine bestimmte Wohnung einem von uns beiden zugeteilt ist, im Grundbuch stehen wir je mit Antei 1 / 2. Das Haus und Grundstück hat keine Belastungen, Schulden oder Kredit ist also lastenfrei. Da das 1990 grundsanierte Haus mittlerweile 28 Jahre alt ist werden in Naher Zukunft höhere Instandhaltungskosten anfallen, die dann einen großen Teil der Mieteinnahmen beanspruchen werden. Ich möchte gerne, dass die Immobilie mit 5 vermieteten Wohnungen als ganzes Haus verkauft wird und der Verkaufserlös / 2 mit meinem Bruder geteilt wird. Angenommen mein Bruder möchte das Haus nicht als ganzes verkaufen, sein Anteil ist ja ebenfalls 50 Prozent, meiner aber auch.
Dann wäre der Fall klar. In allen anderen Fällen solltest du dir das am besten noch einmal überlegen. Der Begriff "zu je 1/2" deutet zumindest stark auf einen Ehegatten hin. Das kann man mit diesem Satzfragment nicht feststellen. Wäre es nur ein Eigentümer, dann würde der Kaufvertrag per se sich auch nur auf 50/100 Anteile am Objekt erstrecken, während die anderen 50/100 Anteile einem unbekannten Dritten gehörten. Wenn es sich aber um mehrere Eigentümer handelt, die gemeinsam veräußern, wäre im Text nur Plural statt Singular nachzubessern. Dafür ist es ja ein Entwurf (es ist sehr üblich, dass notarielle Verträge noch bis unmittelbar zum Termin redigiert werden müssen). Ob es sich um mehrere Eigentümer handelt, musst Du den Makler (oder den Notar, wenn bereits bestimmt) fragen. Ansonsten verlange Einsicht in das Grundbuch (ohnehin Pflicht bei jedem Erwerb). Ideelle Teilung von Grundstücken | Immobilienlexikon immoeinfach. Es könnte sich aber auch auf mehrere Erwerber beziehen (also Eheleute z. B. ), dann stimmt die Form soweit. Wie gesagt - ohne Details nicht zu bestimmen.
Michael Götz, Leiter des "BürgerService" der Stadt Gengenbach, erläutert, dass "dazu selbstverständlich viele Einzelgespräche durch ihn oder Mitarbeiterinnen notwendig sind, denn gerade die Unterverordnungen und Ausnahmeregelungen erfordern häufig Klärungsbedarf". Betroffene Bürger aber auch Einzelhändler, Gastronomen, Arbeitgeber und andere Institutionen wenden sich wegen offenen Fragen an die Stadtverwaltung. "BürgerService" als Hauptansprechpartner Der "BürgerService" ist innerhalb der Stadtverwaltung Hauptansprechpartner, denn über ihn läuft auch die Abwicklung für Bestellung und Verteilung von Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmitteln, Trenn- und Schutzwänden und sonstiger Schutzausrüstung für die Mitarbeiter. Stadt gengenbach mitarbeiter hotel. Darüber hinaus müssen Themen wie die Landtagswahl am 14. März vorbereitet werden. Um den Wahlvorgang für die Wähler aber auch die Wahlhelfer, die aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung und ehrenamtlichen Helfern bestehen, so sicher wie möglich zu machen, wurden bereits weitere geeignete Wahllokale eingeplant.
Coronabedingt nur im kleinen Rahmen konnte Bürgermeister Thorsten Erny drei langjährigen und verdienten Mitarbeitern der Stadt Gengenbach zum Dienstjubiläum gratulieren. Für 25-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst wurden Frau Silvia Stolzer, Schulsekretärin in der Grund- und Förderschule Gengenbach, sowie Herr Philipp Brüderle, Gas- und Wasserinstallateur bei den Stadtwerken Gengenbach, geehrt. Eine besondere Ehrung erfuhr Herr Ralf Gehrmann, Stadtgärtnermeister und Leiter der Stadtgärtnerei Gengenbach. Stadt gengenbach mitarbeiter german. Für seine 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst - und diese während der ganzen Zeit in der Stadtgärtnerei Gengenbach - konnte Herr Gehrmann den Dank für seinen vielfältigen Einsatz, auch als langjähriger Vorsitzender des Personalrates, und seine Treue zur Stadt Gengenbach von Bürgermeister Erny entgegennehmen. Bürgermeister Thorsten Erny dankte den drei Jubilaren für die geleistete Arbeit. Er zeigte sich stolz und dankbar, dass er auf den Erfahrungsschatz dieser langjährigen und bewährten Mitarbeiter zurückgreifen kann.
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