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Nach allem was ich weiß aber vermutlich unter Angabe falscher Daten und Einkommensverhältnisse. Ich hatte auch was über den neuen Basistarif gelesen, aber der orientiert sich ja leistungs-und preismäßig an der GKV und ich finde zu teuer. Hatt sie mit Problemen zu rechnen, wenn Sie weiterhin ohne KV bleibt? Also kann jemand ohne Vorurteile uns hier weiterhelfen? Danke!
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Nein, habe ich nicht. Ich arbeite legal in einer Privatwohnung in Hannover, aber auch in Hessen, und bin angemeldet. Sich fremden Männern anbieten, die teilweise bizarre sexuelle Wünsche haben - Kritiker sagen, das ist menschenunwürdig und frauenfeindlich. Ich bin erwachsen genug, um selbst zu entscheiden, was ich mache. Wenn ein Zuhälter Druck macht, dann ist das Zwang und menschenunwürdig. Ich bin mir aber immer dessen bewusst, was ich tue, ich trinke keinen Alkohol und nehme keine Drogen. Sexarbeit ist nicht unwürdig. Das muss doch jede Frau für sich entscheiden. Ist Sexarbeit ein Job wie jeder andere? Ja, ich bin angemeldet, zahle Steuern, Krankenversicherung, Gebühren für die IHK. Die Dienstleistung wird in Deutschland als so normal betrachtet wie zum Friseur gehen. Man braucht allerdings schon eine starke Persönlichkeit, damit man nicht mit Alkohol anfängt oder mit Drogen. Wie viele Freier lehnen Sie ab? PKV Prostituierte- Sind Prostituierte krankenversichert?. Das kommt eher selten vor. Meist mache ich die Termine schriftlich ab, da kann ich schon aussortieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich für die Länge des Textes "entschuldigen", aber der Sachverhalt bedarf einer genauen Schilderung! Meine Frage bezieht sich auf folgendes: Sachverhalt: A wohnt zur Untermiete (ein Zimmer, Mitbenutzung der restlichen Wohnung) für ein halbes Jahr bei B. Bei Einzug wurde eine Kaution von 300 Euro (eine Monatsmiete) hinterlegt, welche nach beiderseitiger Absprache als letzte Monatsmiete verrechnet werden sollte. Zum entsprechenden Zeitpunkt allerdings forderte B von A, trotz schriftlicher Vereinbarung, die letzte Monatsmiete von 300 Euro. Soviel zur Vorgeschichte. Aufgrund der Vereinbarung, verweigerte A die Zahlung natürlich! Daraufhin wirft B, A vor, er habe 150 Euro aus der Wohnung gestohlen, er solle die 150 Euro zurückzahlen. A sieht sich einer haltlosen Beschuldigung gegenüber und will so schnell wie möglich ausziehen, um mit jener Person nicht länger in einer Wohnung leben zu müssen. Peek & Cloppenburg - Beschuldigung eines Diebstahls, welches nicht bewiesen wurde - 23075. Als er seinen Vermieter B über den Auszug in Kenntnis setzt, antwortet dieser "Gib mir 50 Euro und die Sache ist gelaufen. "
damit dann keine Steuergelder verschwendet werden für eine Ermittlung, die voraussichtlich ohne Ergebnisse endet.... für ein Antragsverfahren, welches voraussichtzlich zugelassen für das folgende Gerichtsverfahren, welches voraussichtlich ohne eingestellt wird wegen Nichtigkeit Lasten der Staatskasse! Ich finds unglaublich, dass anhand der Probleme, die diese Welt so mit sich tränschen wegen einer wahrscheinlich nicht abhanden gekommener Tageszeitung in Zeiten des Internets (Jede Information der Tagespresse gibt es hier gratis) die Justizbehörden bemühen, weil sie selbst zu feige oder/und dumm sind, in 2 Sätzen ihre Angelegenheiten zu regeln. Freundin für Diebstahl beschuldigt, gibt allerdings keine Beweise? (Polizei, Anzeige, Beweis). Der Mensch, der in Lebensgefahr dies jetzt nicht wird es nie wieder tun... Denn das Leben, welches in Gefahr war, existiert nicht mehr. Weil ein Polizeibeamter währenddessen mit der doppelten Abschrift deines Aussageprotokolls beschäftigt war!!!!! Nichts wird da passieren. Es steht Aussage gegen Aussage.
----------------- "justice" # 2 Antwort vom 10. 2010 | 19:35 Von Status: Richter (8347 Beiträge, 1473x hilfreich) Mit einer "Gegenanzeige" wegen falscher Verdächtigung sollte man allerdings zurückhaltend sein. Wenn tatsächlich eine vorliegt, wird von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet. Wenn nicht, kann diese Gegenanzeige ihrerseits eine falsche Verdächtigung sein, so dass zum Ursprungsverfahren noch das Ungemach eines weiteren Verfahrens wegen falscher Verdächtigung hinzu kommt. Diebstahl beschuldigung ohne beweise. "Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen. " (ZEIT)" Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Daniela Willer, wissenschaftliche Mitarbeiterin. Ein in der Praxis sehr häufig vorkommender Kündigungsgrund seitens des/der Arbeitgeber/-in ist ein vorgeworfener Diebstahl. Eine Kündigung wegen Diebstahl ist grundsätzlich zulässig, auch wenn es sich bei dem gestohlenen Gegenstand um einen sehr geringen Wert handelt. Arbeitgeber/innen die eine Kündigung wegen Diebstahls aussprechen, tun dies oftmals, ohne einen hinreichenden Beweis zu haben. Fraglich ist, inwieweit eine solche Kündigung zulässig ist. Verdachtskündigung. Mangelt es dem/der Arbeitgeber/in an Beweisen für den angeblich begangenen Diebstahl, hat der/die Arbeitgeber/in grundsätzlich die Möglichkeit eine Verdachtskündigung auszusprechen. Eine Verdachtskündigung muss jedoch strenge Voraussetzungen erfüllen, um zulässig zu sein. Eine der Voraussetzungen ist, dass der/die Arbeitgeber/in den/die Arbeitnehmer/in vor einem Ausspruch der Kündigung angehört hat.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gilt es doch im Zweifel immer noch für den Angeklagten, oder? Sollte man sofort auch eine Klage gegenüber dem Sicherheitsdienst wegen übler Nachrede einreichen? Über Tipps würde ich mich freuen. Danke im Voraus. Gruß, Bratwurst -- Editiert von bratwurst77 am 21. 05. 2007 20:51:40 # 1 Antwort vom 21. 2007 | 20:52 Von Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich) quote:, sofort zum RA für Arbeitsrecht gehen und auf Wiedereinstellung klagen. Häää? Er ist doch noch gar nicht gekündigt, wie will er da auf Wiedereinstellung klagen? Ansonsten sind die Tipps schon richtig, die du gegeben hast. quote: Sollte man sofort auch eine Klage gegenüber dem Sicherheitsdienst wegen übler Nachrede einreichen? Keiner hier weiß, was da vorgefallen ist. Wenn ein Sicherheitsdienst (irrtümlicherweise) meint, dass die Tüte von dem Mitarbeiter ist, ist das noch keine üble Nachrede. Wenn er aber z. B. überall rumerzählt 'Der Kollege X hat am Montag hier versucht Waren rauszuschmuggeln, der *******ekerl. '