Drittstaatsangehörige Familienangehörige oder Bekannte benötigen für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland grundsätzlich ein Visum. Dieses Visum wird durch die deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Heimatland auf Antrag erteilt. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchervisums kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung sein. Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung erklärt die/ der Verpflichtungsgeber für alle Kosten des Gastes aufzukommen. Sie kann grundsätzlich bei der Ausländerbehörde des Besuchsorts abgegeben werden. Ob jemand eine derartige Verpflichtung eingehen kann, hängt grundsätzlich von der erforderlichen Bonität (Zahlungsfähigkeit) der/ des Verpflichtenden ab. Ausländerbehörde Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis) - Ortsdienst.de. Daher muss die Ausländerbehörde prüfen, ob die/ der Verpflichtungsgeber über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die Ausländerbehörde an, eine Sicherheitsleistung vorübergehend zu hinterlegen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie mit nachfolgendem Link: elektronisch beantragen und werden nach Prüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde kontaktiert, welche dann zur verbindlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland. Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist grundsätzlich die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen. Familienzusammenführung | Rhein-Sieg-Kreis. Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Auftenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können. Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Abholtermin über timeacle. Bitte beachten Sie aktuellen Corona-Regelungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltungen auf der Startseite.
Beschreibung Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Ein Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist verpflichtet, im Visumsverfahren vollständige und wahre Angaben zu machen; dies gilt insbesondere für den Aufenthaltsgrund im Bundesgebiet. In vielen Visaverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis - Ortsdienst.de. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (zum Beispiel gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (wie Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache).
Seit dem 01. 09. 2011 können Aufenthaltstitel nur noch beim Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 53721 Siegburg beantragt oder verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin: Hotline 02241 / 133500 (Sprechzeiten: montags - donnerstags 8. 30 - 12 Uhr und 14 - 15. 30 Uhr, freitags 8. 30 - 12. 30 Uhr). Aufenthaltstitel zu erteilen oder zu verlängern ist grundsätzlich nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich. Dies setzt u. a. die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke und demzufolge die Vorsprache und Antragstellung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises voraus. Die Antragsformulare können Sie auch im Bürgerzentrum der Stadt Hennef bekommen. Anträge auf Ausstellung, Verlängerung, Erneuerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen müssen weiterhin beim Bürgerzentrum gestellt werden. Die Anträge werden dann an das Ausländeramt Siegburg weitergeleitet. Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürger werden nicht mehr benötigt und auch nicht mehr ausgestellt.
Ausländeramt / Ausländerbehörde in Siegburg – Adresse und Anschrift für Besucher Adresse: Kreisverwaltung Siegburg des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 21, 53721 Siegburg Telefon: 02241-133500 Fax: 02241-4350 Email: Webseite: Öffnungszeiten: siehe Webseite Termin bei der Ausländerbehörde in Siegburg In den meisten Fällen können Sie telefonisch, per Kontaktformular oder über das Service-Portal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Ausländeramt besuchen. Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland? Mit einer Reise-Krankenversicherung für ausländische Gäste * sind Sie in Deutschland und Europa rundum geschützt. Weitere Ausländerbehörden Ausländerämter in Nordrhein-Westphalen Ausländerämter in Deutschland
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