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Basiswissen 1. Was ändert sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll zum Sommer 2021 in Kraft treten. Es enthält wichtige Neuerungen für die Betriebsratswahlen... Mehr lesen 2. Worauf ist bei der Gründung eines Betriebsrats zu achten? Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz in § 20 Abs. 3. Dies gilt für das komplette Wahlverfahren – von der Vorbereitung über die Durchführung der Wahl... Mehr lesen 3. Wer darf wählen und wer darf sich zur Wahl stellen? Welche Arbeitnehmer eines Betriebs berechtigt sind, im Rahmen einer Betriebsratswahl zu wählen und zu kandidieren, bestimmen die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Zu unterscheiden ist zwischen dem Recht... Mehr lesen 4. Aufgaben des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl. Was macht ein Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl? Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahl durch. Er soll gewährleisten, dass die Betriebsratswahl unparteiisch abläuft und niemand die Wahl beeinflusst... Mehr lesen 5.
V. Aufgaben des Wahlvorstands nach der Wahl 4. Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrats Ist der alte Betriebsrat im regelmäßigen Wahlturnus gewählt worden, beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats gem. § 21 Satz 2 2. Alt. BetrVG erst mit Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats. Wenn sich der neue Betriebsrat also bereits vorher konstituiert hat, so ist er zwar wirksam gebildet, er kann die Amtsgeschäfte aber noch nicht aufnehmen. Er sitzt in diesem Fall noch auf der "Reservebank". Betriebsratswahl: 10 Fragen & Antworten. Ist der alte Betriebsrat hingegen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt worden, beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats bereits mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des im regelmäßigen Wahlzeitraum neu gewählten Betriebsrats. Wichtig ist, dass die Amtszeit des Betriebsrats dann zwar mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, dieser Betriebsrat aber erst mit der konstituierenden Sitzung handlungsfähig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Betriebsrat funktionsunfähig. Ohne Vorsitzenden und Vertreter fehle es an einem Absender und Adressaten von Erklärungen gem.
Die Fragen erreichen uns häufiger: Wer kann Wahlhelfer werden, was darf ein Wahlhelfer, was darf er nicht? Wahlhelfer werden können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer – auch Jugendliche unter 18 Jahren – ohne spezielle Qualifikation mitbringen zu müssen (§§ 38 i. V. m. 1 Abs. 2 S. 2 WO BetrVG). Ob und wie viele Wahlhelfer herangezogen werden, entscheidet der Wahlvorstand selbst, Vorschriften dazu gibt es keine. Eine Verpflichtung zur Übernahme des Wahlhelferamts besteht ebenfalls nicht. Wahlhelfer dürfen lediglich am Wahltag eingesetzt werden. Ihre Aufgabe ist es, bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Auszählung der Stimmen zu unterstützen. Entscheidungen treffen dürfen sie nicht, z. B. bei der Frage, ob ein Stimmzettel gültig ist oder nicht. Wichtig ist, dass jederzeit der Wahlvorstand im Wahlraum präsent ist (§ 12 WO). 5. Die Tätigkeit des Wahlvorstandes / Betriebsrat / Poko-Institut. Achtung: Da Wahlhelfer nicht zum Wahlvorstand gehören, genießen sie – im Gegensatz zum Wahlvorstand – keinen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG, § 103 BetrVG!
Teilnahmeberechtigt ist nur der Vorsitzende des Wahlvorstands.
Das Amt des Wahlvorstands ist ein »unentgeltliches« Ehrenamt. Der Wahlvorstand hat das Recht, seine Aufgaben während der Arbeitszeit wahrzunehmen – ohne Kürzung des Gehalts. Wie wird der Wahlvorstand gegründet? Die Gründung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl hängt davon ab, ob es im Betrieb bereits einen Betriebsrat gibt oder nicht. Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat Gibt es bereits einen Betriebsrat, so hat dieser den Wahlvorstand spätestens zehn Wochen (vereinfachtes Wahlverfahren: vier Wochen) vor Ablauf seiner Amtszeit zu bestellen. Was macht der wahlvorstand betriebsrat de. Kommt der Betriebsrat seiner Verpflichtung nicht nach, bestellt das Arbeitsgericht den Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder bestellt der Gesamtbetriebsrat (oder der Konzernbetriebsrat, falls kein Gesamtbetriebsrat existiert), den Wahlvorstand durch Beschluss. Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat Der Gesamtbetriebsrat (oder der Konzernbetriebsrat, falls kein Gesamtbetriebsrat existiert), bestellt den Wahlvorstand durch Beschluss.