Kontakt ZAN Hilfsorganisation zur Förderung der Rechte afghanischer Frauen e. V. Mainzer Landstraße 293 60326 Frankfurt am Main T 069 59796126 M
Wie sehen die ersten Schritte aus, wenn Geflüchtete dauerhaft in Frankfurt bleiben? Seit dem 17. 03. 2022 gibt es eine ämterübergreifende Anlaufstelle, die für Schutzsuchende alle Informationen an einem Ort bündelt. Bei Fragen wie z. B. zu Krankenversicherung oder Anmeldung helfen Mitarbeitende den Geflüchteten, die dauerhaft in Frankfurt bleiben wollen, bei den ersten Behördengängen. Nähere Informationen erhalten Sie hier. Jugend- und Sozialamt Clearingstelle für ukrainische Flüchtlinge im stadtRAUMfrankfurt Mainzer Landstraße 293 Öffnungszeiten: Montag: 8. 00 – 11. 30 Uhr/13. 00 – 15. 00 Uhr Dienstag: 8. 00 Uhr Mittwoch: 8. 30 Uhr Donnerstag: 8. 00 Uhr Freitag: 8. 30 Uhr Ihre Fragen beantwortet das Ukrainian Coordination Centre (UCC) im stadtRAUMfrankfurt auf Deutsch und Ukrainisch. Hotlines: (069) 212 73 852 (Mo – Sa, 9. 00 – 17. 00 Uhr) 0160 913 61 782 0176 232 28 951
Die Taliban haben […] Politische Bildung wird Teil des DADA-Programms Im November 2020 hat ZAN den Kurs "Demokratie und Partizipation in Deutschland" in das DADA-Programm aufgenommen. Dieser Grundlagenkurs bot den Teilnehmerinnen eine vielfältige und breit gefächerte Einführung in politische Bildung. Die Kurse wurden von den Teilnehmerinnen mit großem Interesse und viel Engagement begrüßt. Neben der Vermittlung von Grundlagen war es auch Ziel des Kurses den […] DADA digital – Wie wir mit der Corona-Krise umgehen Unterricht für geflüchtete Frauen aus Afghanistan in Zeiten von Corona Die Corona-Krise hat auch weite Teile unseres Präsenzangebots beeinflusst. Da wir nicht möchten, dass der Lernprozess der Teilnehmerinnen unterbrochen wird, haben wir uns neue Unterrichtsformen überlegt. Diese Situation erfordert Kreativität, Improvisationstalent und besonderes Einfühlungsvermögen der Dozentinnen und nicht zuletzt zusätzlichen Zeitaufwand, weil völlig neues Unterrichtsmaterial […] Heimtextil 2020 Zum Start in das neue Jahr haben wir mit den Teilnehmerinnen unseres Bildungsprogramms DADA – Aufbruch!
Der Kreistag beschliet ohne Aussprache entsprechend dem Beschlussvorschlag Der Kreistag beschliet ohne Aussprache entsprechend dem von Jugendhilfe- und Hauptausschuss empfohlenen Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: Genderter Kreistag mge beschlieen: Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Frderung von Kindern in Tagespflege treten in der anl. Fassung rckwirkend zum 01. 01. 2005 in Kraft. Die Tagesmtteraus- und Fortbildung sowie ihre fachliche Begleitung und Kontrolle soll - der vernderten Gesetzeslage nachkommend - wie folgt organisiert werden: Kontrollen ob persnliche Eignung der Person und ihres familiren und Wohnumfeldes angenommen werden kann, sind von der Kreisverwaltung; Jugendamt vorzunehmen und drfen keinesfalls auf private Trger bertragen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prfen, ob die fachliche Ausbildung der neuen Tagesmtter und/oder- vter durch einen oder auch mehrere freie Trger vorgenommen werden kann. Auszug - Richtlinien des Kreises Segeberg zur Frderung von Kindern in Tagespflege. Dabei ist durchaus einzuplanen, dass eine angemessene Eigenbeteiligung der Interessenten/Innen zu leisten sei.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege steigt stetig. Damit verbunden steigt auch der Anspruch an die Qualität der Kindertagespflege. Der Fachberatung Kindertagespflege des Kreises war es daher bei der Erneuerung der Richtlinien ein wichtiges Anliegen, die Kindertagespflege als Beruf attraktiver zu gestalten. Informationen über die Tätigkeit als Tagespflegeperson gibt es bei Sonja Siontas unter 05231/ 62-4250 oder S. Wer einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson sucht, kann sich an Bärbel Paetzold unter 05231/ 62-424 oder B. wenden.
Insgesamt erhält der Kreis Lippe 2. 027. 407 Euro aus dem Förderprogramm, davon können 506. 852 Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden. Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30. 000 Euro pro Platz gefördert werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20. 000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen. " Bild- und Textquelle: Martina Hannen