Pflegekommission hatte im Auftrag des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums Empfehlungen zur Ausgestaltung der "Corona-Prämie" erarbeitet, in dem nicht nur der Empfängerkreis konkretisiert wurde (der Vorschlag sieht eine gestaffelte Prämie vor, von der Pflegekräfte, Auszubildende und andere Beschäftigte in Einrichtungen profitieren sollen), sondern auch die Finanzierung wurde angesprochen: »Nach der Empfehlung des Beratungsgremiums ist … die Frage der Finanzierung politisch zu klären. Die Mitglieder haben jedoch darauf hingewiesen, dass die Prämie nicht aus den Mitteln der Sozialversicherung finanziert werden kann und keinesfalls die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige belasten darf. Arbeitgeber zahlt versprochene prämie nicht angezeigt. « Anders formuliert: Es wird für eine Finanzierung aus Steuermitteln plädiert. Und was ist nun am 27. April 2020 der Stand der Dinge? Die Nachrichtenagentur dpa meldet sich zu Wort unter dieser Überschrift: Bund schlägt Kostenteilung für Corona-Pflegebonus vor. Also doch eine Mitfinanzierung aus Steuermitteln des Bundes?
Lesen Sie dazu auch Demnach müsste die Gewährung also automatisch erfolgen, eine Beantragung sollte nicht nötig sein. Wann werden die 300 Euro Energiepreispauschale ausgezahlt? Auch wenn das Entlastungspaket nun beschlossen ist - einen genauen Termin für die Auszahlung der Energiepreis-Pauschale gibt es noch nicht. Allerdings wurde bekannt, dass das Entlastungspaket im Juni 2022 in Kraft treten soll. Die Auszahlung der 300 Euro wird aber wohl erst später verfolgen. Zahlung der Prämie bleibt aus/Arbeitgeber zahlt Bonus nicht – was ist zu tun? (Teil 1). Als Termin ist derzeit der September im Gespräch. Energiepreis-Pauschale wohl nicht für Rentner und Arbeitslose In diesem Zusammenhang erklärt das Bundesfinanzministerium auch, die Bundesregierung wolle "möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln". So würden Direktzahlungen an die Bürger künftig einfach und unbürokratisch. Klar wird angesichts des Beschlusspapiers auch: Für Rentner, Arbeitslose und auch Minijobber ist die Energiepreis-Pauschale nicht vorgesehen. Offen ist noch der Zeitpunkt der Auszahlung respektive Verrechnung.
In der Praxis sind folgende Beschränkungen anzutreffen. a) Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums Regelmäßig gewährt der Arbeitgeber Prämien für geschäftliche Erfolge in einem bestimmten Zeitraum, etwa für jedes Geschäftsjahr. Macht er die Zahlung zusätzlich davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag noch besteht, ist diese Regelung unwirksam, wenn der Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums liegt, z. B. wenn die Prämienzahlung davon abhängen soll, dass das Arbeitsverhältnis am 31. 03. des Folgejahres noch besteht. Die Gesundheitsprämie – Ist sie überhaupt zulässig?. Denn eine erfolgsabhängige Vergütung ist als unmittelbare Gegenleistung für die entsprechend der Zielvereinbarung geleisteten Arbeit Bestandteil des Gehalts (BAG, 18. 01. 2012 – 10 AZR 667/10). Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass es den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, wenn diesem durch einen außerhalb des Bezugszeitraums liegenden Stichtag trotz erbrachter Arbeit der Lohn wieder entzogen würde (BAG, 13. 11. 2013 – 10 AZR 848/12; 18. b) Keine Kündigung während des Bezugszeitraums Bisweilen sind in Verträgen auch Klauseln zu finden, die die Bonuszahlung davon abhängig machen, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Bezugszeitraums noch ungekündigt besteht.
Mit einem Überraschungserfolg der gastgebenden Ederseeschule endete das diesjährige Badmintonturnier der Lehrerinnen und Lehrer des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Herzhäuser setzten sich gegen die beiden Mannschaften der Alten Landesschule Korbach und das Team der Kaulbachschule Bad Arolsen durch. Gespielt wurden zunächst zwei Doppel, ehe die Lehrer in vier Einzel gegeneinander antraten. Alte landesschule lehrer und. Bereits im ersten Spiel behielten Schulleiter Erik Wohlfart, Hausmeister Nils Backhaus, Referendarin Noël Backhaus und Lehrer Mathias Schute (siehe Foto oben) gegen die Kaulbachschule mit 4:2 die Oberhand, während sich die beiden Teams der Alten Landesschule 3:3-unentschieden trennten. Ebenfalls unentschieden endete die Partie zwischen ALS I und der Kaulbachschule. Die Ederseeschule gewann ihr Spiel gegen ALS II deutlich mit 5:1. Nach dem 4:2 der Kaulbachschule über ALS II reichte den Herzhäusern ein 3:3 gegen die Alte Landesschule I, um sich den Kreismeistertitel zu sichern. Auf dem geteilten zweiten Platz landeten die Mannschaften ALS I und die Kaulbachschule Bad Arolsen vor der Alten Landesschule II.
Die erfolgreiche Lehrershow der Alten Landesschule