1 Medizinprodukte, die messtechnischen Kontrollen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 unterliegen Nachprüffristen in Jahren 1. 1 Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Ton- und Sprachaudiometer) 1 1. 2 Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen (mit Ausnahme von Quecksilberglasthermometern mit Maximumvorrichtung) 1. 2. 1 - medizinische Elektrothermometer 2 1. 2 - mit austauschbaren Temperaturfühlern 2 1. 3 - Infrarot-Strahlungsthermometer 1 1. 3 Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung 2 1. 4 Medizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnendrucks (Augentonometer) 2 1. 4. 1 - (weggefallen) 1. 2 - (weggefallen) 1. 5 Therapiedosimeter bei der Behandlung von Patienten von außen 1. Wo ist der Unterschied zwischen Klasse I MPG und Anlage 1 MPBetreibV?. 5. 1 mit Photonenstrahlung im Energiebereich bis 1, 33 MeV - allgemein 2 - mit geeigneter Kontrollvorrichtung, wenn der Betreiber in jedem Messbereich des Dosimeters mindestens halbjährliche Kontrollmessungen ausführt, ihre Ergebnisse aufzeichnet und die bestehenden Anforderungen erfüllt werden 6 1.
Damit dies einwandfrei und ordnungsgemäß erfolgen kann, sollte jeder Betreiber ein Bestandsverzeichnis seiner Medizinprodukte erstellen und ständig aktuell halten. Zu beachten sind hierbei die Strahlenschutzprüfungen für Röntgengeräte, welche in jedem Fall vor Ablauf von 5 Jahren durchzuführen sind. Weiterhin bestehen Anforderungen an aktive Medizinprodukte gemäß MPBetreibV Anlagen 1 & 2: Hierbei zählen zu den Geräten der Anlage 1 beispielsweise Lasergeräte, TENS-Geräte, Nervenfunktionsgeräte und Anästhesiegeräte. Zu den Geräten der Anlage 2 gehören hingegen Blutdruckmessgeräte. Anlage 2 MPBetreibV - Einzelnorm. Für die Art der Gerätschaften besteht die Pflicht der Führung von Medizinproduktebüchern und die Durchführung von Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK). Die Medizinproduktebücher (MP-Buch) müssen dabei MP-Kenndaten, Belege über Funktionsprüfung und Ersteinweisung, Namen der eingewiesenen Personen, Ergebnisse der Kontrollen, Wartungs-/Prüfverträge, Störungen und die Meldungen von Vorkommnissen enthalten. Damit die Bücher auch ständig aktuell geführt werden können, muss eine Zugänglichkeit für den/die Anwender/-in während der Arbeitszeit gewährleistet sein.