Sollte dies noch nicht feststehen, wird zunächst eine vorläufige Berechnung aufgrund der glaubhaft gemachten Einkünfte des letzten Jahres vorgenommen. Die endgültige Berechnung erfolgt dann, wenn das Einkommen des letzten Jahres feststeht. Außerdem kann auf Antrag der Eltern vom Einkommen des aktuellen Jahres ausgegangen werden, wenn dieses voraussichtlich niedriger ist als das der letzten Jahre. Auch eine solche Berechnung ist dann erst mal vorläufig und muss am Jahresende überprüft werden. Diese Webseite konnte im Kitanetz leider nicht gefunden werden. Werden die Einkünfte beider Eltern zugrundegelegt, so müssen diese aus demselben Jahr stammen. (§ 2, 2-3 TKBG) Der berechnete Beitrag gilt ab dem Monat, in dem die Eltern zur Abgabe von Unterlagen aufgefordert wurden, bzw. selbst einen Antrag auf Neuberechnung gestellt haben. Er ist dann bis zur Neuberechnung, die im nächsten Jahr zu erfolgen hat, gültig. Zwischenzeitlich erfolgte Einkommensänderung der Eltern müssen nicht gemeldet werden, werden erst bei der nächsten Berechnung berücksichtigt und führen erst ab diesem Zeitpunkt zu einem geänderten Elternbeitrag.
Vorbemerkung Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) und seine Anwendung soll hier nicht in allen Einzelheiten geschildert werden. Diese Zusammenstellung wird also Fragen offen lassen. Beabsichtigt ist eine Beschreibung der grundlegenden Prinzipien der Berechnung von Elternbeiträgen nach dem TKBG, die für die große Mehrzahl aller Fälle aber ausreichen dürfte. Das Prinzip Wessen Einkommen zählt für die Berechnung? Welches Einkommen wird zugrunde gelegt? Aus welchem Jahr soll das Einkommen stammen? Ab wann gilt der Beitrag? Wie oft muss der Beitrag neu berechnet werden? Welche Kinder zählen für die Geschwisterermäßigung? Was ist ein Härtefall? Für welche Kinder gilt die Beitragsfreiheit? Wer berechnet den Beitrag? An wen muss ich den Beitrag zahlen? Gibt es Zeiten, in denen kein Beitrag gezahlt werden muss, z. B. bei Urlaub und Krankheit? Kita-Gutschein-System • Dual Career & Family Service der Freien Universität Berlin • Freie Universität Berlin. Wie und mit wem werden rückwirkende Beitragsänderungen abgerechnet? Wie wird der Beitrag bei Beginn oder Ende der Betreuung im laufenden Monat berechnet?
Weitere Informationen zu den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten wie etwa Kita-Verzeichnisse oder Anmeldeformalitäten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt. Welches das ist, erfahren Sie unter Beratung-vor-Ort. Jugendämter sind den Eltern gegenüber zu folgenden Informationen verpflichtet: Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtungen Beratung bei der Auswahl einer Kita oder Tagespflegeperson In einigen Bundesländern und Kommunen, beispielsweise in Berlin und Hamburg, muss ein sogenannter Kita-Gutschein beantragt werden. Darin wird unter anderem festgelegt, welcher Betreuungsumfang benötigt wird, das heißt wie viele Stunden pro Woche das Kind betreut werden soll. Erst mit dem Kita-Gutschein ist dann eine Anmeldung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater möglich. Ob Sie einen Kita-Gutschein benötigen und wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie bei ihrem zuständigen Jugendamt. Selbstverständlich können Sie auch die Kita-Träger zu allen Fragen kontaktieren, die die jeweilige Einrichtung betreffen.
Außerdem sind die Beiträge für Kinderbetreuung unter Umständen von der Steuer absetzbar. Kann ich eine finanzielle Unterstützung für die Kita-Kosten bekommen? Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder aus Familien, die wenig Geld haben. Auch für Kitaausflüge, Kitafahrten oder Mittagessen in der Kita können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie oder Ihr Kind bestimmte staatlichen Leistungen beziehen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Bildung und Teilhabe.