5. 1994 mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) vom 6. 12. 1994 Englische Übersetzung: Training and Examination Order for Physiotherapists (PhysTh-AprV) of 6 December 1994 Der Gesetzesgeber hat über das Berufsgesetz (MPhG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PhysTh-APrV) einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Physiotherapie-Schulen abgesteckt. Sie umfasst 2. 900 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1. 600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten. Während der dreijährigen Ausbildung werden schulische und klinische Ausbildung möglichst integriert vermittelt. Physiotherapie studium berlin staatlich finanzierten gedankenzensur und. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil. Qualitätssicherung: Der ISQ zur Sicherung der Qualität der Ausbildung an den deutschen Schulen für Physiotherapie -Qualitätssicherungsverband e. V. schafft mit seinem Zertifizierungssystem, den Kriterien für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, eine Vergleichbarkeit von Physiotherapie-Schulen.
Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Der Unterricht wird an staatlich anerkannten Schulen für Physiotherapie vermittelt (siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Förderungsmöglichkeiten Ihrer Phyiotherapieaubildung. Für staatlich anerkannte Masseure und medizinische Bademeister kann auf Antrag die Ausbildung auf 18 beziehungsweise 12 Monate verkürzt werden Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung ist die Vollendung des siebzehnten Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiter ist Voraussetzung der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Von dem Erfordernis des siebzehnten Lebensjahres kann das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn die Ausbildung in dem Jahr begonnen wird, in dem das siebzehnte Lebensjahr vollendet wird und wenn die Durchführung der Ausbildung und das Erreichen des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.