Im Regelfall werden die Eltern der betroffenen Kinder vom behandelnden Arzt nach entsprechender Anleitung aufgefordert, die notwendigen Medikamente zu verabreichen. Diese Medikamentengabe ist folglich keine medizinische Handlung im engeren Sinne, die nur von Ärzten oder Krankenschwestern ausgeübt werden kann und darf. Spezielle Regelungen A) Regelungen im Betreuungsvertrag Für alle Beteiligten ist es sinnvoll, grundsätzliche Regelungen für die Medikamentenvergabe in der Einrichtung im Betreuungsvertrag festzulegen. Danach gilt zunächst, dass das Personal der Einrichtung den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreichen darf. Verabreichung von medikamenten in kindertagesstätten dresden. Für den Einzelfall können Ausnahmeregelungen getroffen werden. B) Regelungen im Arbeitsverhältnis Wenn eine Verabreichung von Medikamenten vereinbart wurde, sollte sie unbedingt vom Träger einem Mitarbeiter/in im Rahmen des Arbeitsverhältnisses übertragen werden. C) Gesetzliche Unfallversicherung Die Verabreichung von Medikamenten in Kindertageseinrichtungen ist keine erste Hilfe und wird auch nicht vom Unfallversicherungsträger geregelt.
[mehr +] Arbeitsunfall vor. Bei Fehlern in der Medikamentengabe trifft Erzieher*innen aber weder zivilrechtliche Haftung noch haben sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn diese Personen nach bestem Wissen und ihren Fähigkeiten entsprechend gehandelt haben. Medizinische Hilfsmaßnahmen Zu unterscheiden ist zwischen "medizinischen Maßnahmen" und "medizinischen Hilfsmaßnahmen". Eine medizinische Maßnahme ist z. Dürfen Erzieherinnen Kindern Medikamente geben?. B. eine Versorgung, die eine medizinische Fachausbildung voraussetzt: beispielsweise Legen von Sonden und Kathetern, Absaugen von Schleim/Sputum und das Verabreichen von intravenösen Injektionen. Solche "medizinischen Maßnahmen" dürfen grundsätzlich nicht auf das pädagogische Personal in Kitas übertragen werden, weil die Erzieher*innen in der Regel keine medizinische Fachausbildung haben. "Medizinische Hilfsmaßnahmen" sind Maßnahmen der ärztlich verordneten medizinischen Versorgung, die nicht Notfallversorgung sind, die mit keinem unmittelbaren körperlichen Eingriff einhergehen und infolgedessen keine medizinische Fachausbildung voraussetzen.
In diesen Fällen handelt es sich in der Regel ebenfalls um einen Unfall, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Auch die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich unfallversichert. Die Gabe eines Medikaments steht im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis. Deshalb ist sie als versicherte Tätigkeit zu werten. Verabreichung von medikamenten in kindertagesstätten nordwest. Eine dabei erlittene Verletzung, zum Beispiel durch den Pen bei der Insulingabe, stellt für die pädagogische Fachkraft einen Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. [mehr +] Arbeitsunfall dar. Haftung Die Übernahme dieser Aufgaben durch die Erzieher*innen hat auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Kinder keinen Einfluss. Sie sind ebenso geschützt wie die "gesunden" Kinder, wenn sie einen Unfall erleiden, auch wenn sich die Folgen wegen der Vorerkrankung gravierender auswirken sollten. Kommt es bei der Gabe des Medikaments zu einem Fehler, der zu einem Gesundheitsschaden des Kindes oder Jugendlichen führt, liegt ein Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Von einer Medikamentengabe bei zeitlich begrenzten Erkrankungen ist in der Regel abzusehen. Kinder, die z. B. an einem Infekt leiden, gehören nicht in die Tageseinrichtung. © Unfallkasse NRW Überhaupt gibt es nur wenige Arzneimittel, die über den ganzen Tag verteilt eingenommen werden müssen. Medikamente sollten nach Möglichkeit zu Hause vor und nach dem Besuch der Einrichtung verabreicht werden. Verabreichung von medikamenten in kindertagesstätten bw. Aufbewahrung von Medikamenten Die sichere, für Kinder und Unbefugte unzugängliche und vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Medikamente obliegt der Einrichtung. Medikamente müssen getrennt von Erste-Hilfe-Material, welches schnell erreichbar und leicht zugänglich sein muss, gelagert werden. Versicherungsschutz Wurde die Medikamentengabe als Teil der Personensorge von den Sorgeberechtigten übertragen und kommt ein Kind durch eine Fehlmedikation zu Schaden, ist es grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Ist hingegen die vereinbarte Medikamentengabe unterlassen worden, liegt kein Unfallereignis im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.
Für weitere Informationen klicken Sie hier. Fazit Wichtig ist, dass Sie für die Freigabe von Medikamenten die schriftliche Anordnung vom Arzt sowie der Eltern haben. Falls Sie sich unsicher in der Handhabung des Medikamentes sind, besprechen Sie das Vorgehen mit den Eltern und/ oder lassen sich durch den Arzt erneut einweisen. Denn auch hierbei ist ein regelmäßiges Trainieren wichtig. Rechtlicher und medizinischer Hinweis – Haftungsausschluss unserer medizinischen Themen Unsere Texte, Informationen und Anleitungen auf dieser Seite können nicht den Besuch bei einem Arzt oder die Vorstellung in einer Klinik ersetzen. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, eine medizinische Beratung, Behandlung oder Eingriffe. Unsere Beiträge im Notfallwissen haben ausschließlich einen informativen Charakter. Medizinische Hilfsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Unsere Beiträge wurden mit großer Sorgfalt recherchiert, dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit aller Informationen übernehmen. Bei Beschwerden und Symptomen wenden Sie sich bitte persönlich an einem Arzt.
Im Amtsdeutsch nennt sich diese schriftliche Vereinbarung "Überleitung der Personensorge in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Kindertagesstätte". Medikamentengabe als Teilübertragung der Personensorge Kraft Gesetz liegt die Personensorge für Kinder bei den Eltern. Verabreichung von Medikamenten | Kita-Gesundheit. Diese haben folglich auch die Verantwortung für die Medikamentengabe. Erst wenn ärztlicherseits keine Bedenken bestehen und die Medikamentengabe nicht ausschließlich durch die Eltern erfolgen kann, sollte eine Übertragung der Aufgabe an das pädagogische Personal der Einrichtung überlegt werden. Ob im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Medikaments der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, ist davon abhängig, ob auch dieser Teil der Personensorge von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auf die Kindertageseinrichtung oder die Erzieher*innen übertragen wurde. Eine Übertragung kann sich aus einer ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Absprache oder aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergeben.
Je besser informiert ein Team ist, desto geringer sind die Befürchtungen, man könne Situationen falsch einschätzen und das Kind dadurch gefährden. Ideal ist es, wenn mehrere Mitarbeitende bei einer vereinbarten Medikamentengabe den Hut aufhaben und unterwiesen werden oder sich schulen lassen – sie können sich gegenseitig vertreten. Die Fragen beantwortete Katrin Weise, Juristin bei der Unfallkasse Berlin. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auch unter:, Webcode: p202092