Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Teilnehmer/-in. Nach Erhalt des Gebührenbescheides ist die Prüfungsgebühr zu entrichten und deren Einzahlung vor Beginn der Unterrichtung nachzuweisen. Kostenübernahmeformular 8. Unterrichtung nach 34a gewo kosten. Beantragung Zweitschrift Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Zweitschrift mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.
Dies prüft die für den Wachunternehmer zuständige Aufsichtsbehörde. Personal, das die Unterrichtungsbescheinigung einer IHK vorweist zuverlässig ist (das heißt keinen relevanten Eintrag im behördlichen Führungszeugnis - unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister - hat) und das 18. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahme: wer eine einschlägige Berufsausbildung mit abschließender erfolgreicher Prüfung absolviert hat, kann auch vor Vollendung des 18.
Wer selbständig im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis wird von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) erteilt. Folgenden Voraussetzungen sind grundsätzlich erforderlich: Zuverlässigkeit des Antragstellers geordnete Vermögensverhältnisse Haftpflichtversicherung Nachweis über Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung und Unterrichtung Informationen zu Terminen der Sachkundeprüfung und Unterrichtung sowie Anmeldeformulare finden Sie im Geschäftsbereich Berufsbildung. Unterrichtung nach 34a full. Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Ausführliche Informationen zur Tätigkeit im Bewachungsgewerbe entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt " Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ". Inhalt des Merkblatts: "Bewachungstätigkeit" Abgrenzung: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe Abschließende Hinweise
Bitte beachten Sie: Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen. 4. Erforderliche Sprachkenntnisse Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. § 6 der BewachV sowie § 3. Bewachungsgewerbe §34a | IHK München. 4. 2 der BewachVwV). Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden. Bitte beachachten Sie: Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.