(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Bankeinlagen im Rahmen des Altersvermögensaufbaugesetzes zu fördern. Damit sei eine wesentliche Forderung des BVR berücksichtigt worden. Der BVR betont erneut die Notwendigkeit, die gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung durch eine private zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ergänzen. Geld anlegen und sparen | Das neue VorsorgeSparen der R+V. BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister freut sich, mit dem "VR-Vorsorgeplan" bzw. dem "VR-Bonusplan" ein etabliertes Produkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken anbieten zu können, das zukünftig zu den gesetzlich geförderten Altersvorsorgeprodukten gehören wird. "Wir müssen lediglich ein bereits vorhandenes Produkt an die geplanten gesetzlichen Erfordernisse anpassen", so Pleister. Über den Ansparplan kann der Sparer über einen Zeitraum von maximal 25 Jahren etwa monatlich oder jährlich einen von ihm gewünschten Betrag ansparen. Über den Auszahlplan erhält der Kunde eine regelmäßige Rente.
XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15, XI ZR 234/20). Wie viel Geld kann ich zurückfordern? Das kommt ganz auf die ersparten Beträge und die rechtswidrig korrigierten Zinsen über den gesamten Zeitraum an. Verbraucherzentralen haben in mehreren tausend Sparverträgen von verschiedenen Banken errechnet, dass durchschnittlich rund 4. 000 Euro zu wenig Zinsen ausgezahlt wurden. In den schwersten Fällen lag der Nachzahlungsanspruch der Kund:innen sogar bei bis zu 78. 000 Euro. Welche Banken & Sparverträge sind betroffen? Meist handelt es sich dabei um langfristige Sparverträge mit variablem Zinssatz. Vor allem in den 1990er und 2000er Jahren enthielten diese Zins-Klauseln mit einseitiger Korrekturbevollmächtigung für die Banken.
Können Ihre Ansprüche nicht erfolgreich durchgesetzt werden und ist eine gerichtliche Durchsetzung nicht erfolgsversprechend, so übernehmen wir alle bis dahin angefallenen Kosten. Besteht Aussicht auf Erfolg, so übernehmen wir alle Prozesskosten für Sie und machen die Ansprüche gerichtlich geltend. Damit gilt das Prinzip: kein Erfolg, keine Kosten. Sie tragen – im Gegensatz zur Beauftragung einer klassischen Kanzlei – kein Kostenrisiko! Die Erfolgsaussichten sind aufgrund einer sehr dynamischen Rechtsprechung und zusätzlichen Eingaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) nur schwer vorauszusehen. Unserer Erfahrung nach lassen sich mit hartnäckigen Verhandlungen und einer tiefgehenden Kenntnis der aktuellen Rechtslage trotzdem gute Ergebnisse erzielen. Eine Erfolgsgarantie kann aufgrund der unsicheren Rechtsprechung jedoch kein Anbieter seriös geben. Deshalb erhalten wir nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar, damit Sie trotz der unsicheren Rechtslage kein Kostenrisiko tragen müssen.