Wer auf Jobsuche ist, schreibt meist jede Menge Bewerbungen. Dabei gehen die meisten davon aus, dass im Zusammenhang mit der Bewerbung noch keinerlei Pflichten entstehen. Schließlich ist die Bewerbung lediglich ein erster Schritt und nur weil sich jemand bewirbt, heißt das noch lange nicht, dass er auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder gar den Job erhält. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Aktuelle Stellenangebote - INGENIEURCENTER. Aber welche Pflichten gelten denn eigentlich (für Bewerber und Arbeitgeber) im Zusammenhang mit einer Bewerbung? Das vorvertragliche Vertrauensverhältnis und die daraus resultierenden Pflichten Bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz gehen der Bewerber und der Arbeitgeber, der die Stelle ausgeschrieben hat, ein Verhältnis ein, das als vorvertragliches Vertrauensverhältnis bezeichnet wird. Aus diesem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis entstehen bestimmte Pflichten, die sowohl für den Bewerber als auch für den Arbeitgeber gelten. Ob die Bewerbung letztlich erfolgreich ist oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.
2022 Düsseldorf Ingenieur (m/w/d) für Elektrotechnik & Energie- & Gebäudetechnik sowie techn. Systemplaner (m/w/d) zur Ausbildung IHRE AUFGABEN: Planung, Ausschreibung und Vergabe von elektrotechnischen Anlagen; Abstimmung mit Behörden und anderen an der Planung Beteiligten; Auslegung von elektrotechnischen Anlagen und zeichnerische Umsetzung von Planungslösungen in der EDV; Projekt-Koordination mit Bauherren, Architekten und ausführenden Firmen; Termin- und Kostenüberwachung, Qualitätssicherung... Ingenieurbüro für Versorgungstechnik Kalb 12. 2022 Fürth Top Job Bauingenieurin bzw. Bauingenieur (m/w/d) Master / Dipl. -Ing. technisches Referendariat (BRef) Ihre Aufgaben: Während Ihres Referendariats lernen Sie Ihre möglichen späteren Einsatzbereiche durch praktisches Mitarbeiten kennen (z. B. beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen u. v. m. ). Seminare und umfangreiche Einblicke in die Dienststellen der Stadt Hamburg ermöglichen Ihnen ein optimales Verständnis für Ihr... Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Bundesbauabteilung 12.
Passende Produkt-Empfehlungen Stellt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen, hat der Arbeitnehmer ausnahmsweise das «Recht auf Notlüge», wenn er einen konkreten Schaden nicht anders abwehren kann. Umstritten ist, ob der Arbeitgeber Internetrecherchen in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken vornehmen darf. Vom Recherchieren in privaten Netzwerken wie Facebook oder MySpace ist m. E. abzuraten, insbesondere wenn die Profile nicht veröffentlicht wurden. Aktive Auskunftspflichten des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber von sich aus über alle relevanten Umstände aufklären, welche ihn für die Arbeitsstelle ungeeignet machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, selbst zu diesen Informationen zu kommen. Zur Informationspflicht gehören z. ein bestehendes Konkurrenzverbot des früheren Arbeitgebers, wenn mit einer Realvollstreckung zu rechnen ist, Sicherheitsrisiken wie die HIV-Infektion einer Chirurgin, die Höhenangst eines Bergführers, der Rückenschaden eines «Zügelmannes» oder auch der Verlust einer Arbeitsbewilligung oder das fehlende Schlussdiplom.