Scheinbar günstige Messerimporte können sich im Nachhinein als eine wahre Kostenfalle entpuppen. Qualitative Abstriche Es gibt durchaus Importware, die von hoher Qualität ist. Bei Bestellungen in Niedriglohnländern ist aber oftmals genau das Gegenteil der Fall. Wenn du ein Messer von hoher Qualität bestellst und dieses nur einen Bruchteil des normalen Preises kostet, solltest du vorsichtig sein. Messer aus Billiglohnländern sind sehr oft von minderwertiger Qualität. Die Stahllegierungen halten nicht, was sie versprechen. Augenscheinlich gut verarbeitete Produkte sind schon nach wenigen Wochen oder Monaten defekt. Genau hier offenbart sich ein Beweisproblem. Wenn du vor Gericht nachweisen möchtest, dass der Mangel bereits vor der Lieferung bestand, wirst du nur selten Erfolg haben. Bei einem Gerichtsstreit im Ausland kommt die Beweisumlastregelung für Käufer nicht zum Zuge. Wenn du dein Messer in Deutschland erstanden hast, spricht die Vermutung für dich, dass der Mangel bereits vor dem Kauf vorlag.
Deutsche Käufer haben Jahrzehnte lang auf einen möglichst kostengünstigen Preis gesetzt. Der Import von Messern aus Niedriglohnländern wirkte auf viele Käufer sehr attraktiv. Hierdurch wurde die heimische Schneidwarenindustrie einer Schnäppchenjagd geopfert. Deshalb hat der Handel mit Messern aus dem Ausland extrem zugenommen. Messer im Ausland bestellen – der Kostenfaktor Wenn du dir Messer aus dem Ausland liefern lassen möchtest, wird dies nicht ganz so billig. Versandkosten, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren summieren sich zu einem ordentlichen Preis. Die Regelungen des Export-Landes weichen stark voneinander ab. Vor dem Import von Messern musst du prüfen, ob diese in Deutschland überhaupt zugelassen sind. Ansonsten droht ein Einzug durch den Zoll. Mögliche Gründe für eine Beschlagnahmung sind die Einstufung als Waffe oder die Nachahmung geschützter Marken. Der Zoll für die Einfuhr von Messern aus sogenannten "Drittländern" beträgt derzeit 8, 5 Prozent. Außerdem fällt eine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.
Produkte die aus China kommen, werden meist als billig produziert und schlecht verarbeitet abgestempelt. Hochwertig produziert und teils in... mehr erfahren » Fenster schließen Messer aus China Produkte die aus China kommen, werden meist als billig produziert und schlecht verarbeitet abgestempelt. Herren-Messer aus der kleinen Manufaktur in NanJing oder die stabilen Einsatzmesser von Enforcer die für jede Situattion gewappnet sind, an Auswahl soll es hier nicht fehlen!
4 Antworten Die nach deutschem Recht entscheidenden 3 Fragen: 1. Handelt es sich um einen verbotene Waffe? Für verbotene Waffen gilt ein komplettes Umgangsverbot, d. h. sogar der Besitz ist strafbar. Darunter fallen z. B. Faustmesser, Balisongs, Wurfsterne, die meisten Spring- und Fallmesser, Waffen, die in Gegenständen des täglichen Gebrauchs versteckt sind (Stockdegen), usw. Bei diesem Messer handelt es sich um keine verbotene Waffe. 2. Ist das Messer ein Werkzeug oder eine Waffe? Für Messer, die als Werkzeuge gelten, gibt es keine Altersbegrenzung. Für Messer, die als Waffen gelten, greift WaffG §2 (1) (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieses Messer ist auf Grund von Klingenform, Schwärzung, Bezeichnung usw. eindeutig als Waffe zu identifizieren. 3. Darf das Messer geführt werden? Als "Führen" gilt nach WaffG Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb befriedeten Besitztums.
Die Klingenlänge ist dabei aber auf 82 mm begrenzt. Gibt's ja auch von deutschen Herstellern wie z. B. das Böker Speedlock... Haben es die "Alternativen Wahrheiten" von Trump jetzt auch nach Deutschland geschafft? Springmesser sind verboten! Die 82mm beziehen sich auf seitlich raus springende Messer. Die gelten dann wieder als Einhandmesser und fallen ins vorab besprochene Führungsverbot. Richtig - Das ist ein Springmesser oder in Österreich kurz "Springer" genannt. Nicht zu verwechseln mit einem "Läufer" oder OTF - Out of The Front.