Hallo, folgender Sachverhalt: Ist-Einnahme lt. Z-Bon 163, 50€ Soll-Einnahme lt. Z-Bon 164, 00€ ungeklärte Differenz -, 50€ Auf dem Kassenbericht stehen als Tagesumsatz die 163, 50€ abzgl. Ausgaben + Entnahmen f. d. Bank. Was mache ich mit -, 50€ Differenz, die ich nur lt. meinem Z-Bon sehe? Anders gesagt: Habe f. 100€ Waren verkauft (=Tageseinnahme). Abends stelle ich aber fest, dass ich nur 95, 50€ eingenommen habe. Was muss nun versteuert werden als Einnahme? 100€ o. 95, 50€? Oder bucht man 100€ auf Erlöse und macht dann noch ne Gegenbuchung Erlöse. an Kassendifferenz? Und wie ist es beim umgekehrten Fall? Einnahme 95, 50€ und abends stelle ich aber fest, es sind 100€ eingenommen worden. Würde ich hier nun nur die 95, 50€ auf Erlöse buchen und die Diff. Wenn die Kasse nicht stimmt: Wer haftet? | Das Rechtsportal der ERGO. mit ner Buchung: Kassendiff. an Erlöse? Oder bucht man immer nur den tatsächl. Ist-Bestand? Hoffe, man steigt hier durch was ich meine. Nach 12 Std. Arbeit schwer klare Gedanken noch zu fassen. Danke im Voraus + schönen Abend noch SchrSzy
Negative Konsequenzen sind natürlich nicht auszuschließen. Die Frage ist, wie sehr du an deinem Job hängst und ob du mit Klage und Anzeige wegen Diebstahls fertig wirst. Fullquote ist ganz schlechter Stil... Naja, mein AV läuft Ende des Jahres aus, und wegen 10 euro ne Klage einzureichen erscheint mir reichlich albern. ich dachte da gibts ne einfachere Lösung. hmm soweit ich mich erinner übernehmen einige Fillialen Fehlbeträge bis 5 Euro, den Rest muß man selbst zahlen. aber Das kann ja glaube jede Filiale für sich selbst entscheiden. Beim normalem Kellner isses eh meist so das nur er für die Kasse (die Brieftasche) verantwortlich ist. Lies meine Antwort einfach noch mal. Die Frage ist nicht, ob du klagen willst, sondern ob dein Arbeitgeber dich verklagt oder evtl. sogar wegen Diebstahl anzeigt. Es sei denn, du möchtest jetzt widerspruchslos den Fehlbetrag ausgleichen. Dann verstehe ich allerdings deine Frage nicht. Mein Frage war doch wohl klar formuliert: Nämlich ob es ein Gerichtsurteil gibt, wo ähnliches passiert ist, worauf ich mich berufen könnte.
Handelsregister Veränderungen vom 12. 01. 2017 HRB 7231: Hanau Fahrergesellschaft mbH, Hanau, Daimlerstr. 5, 63450 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Desch, Ewald, Gelnhausen, *. Bestellt als Geschäftsführer: Schulte, Thomas, Ennepetal, *, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. vom 09. 12. 2016 HRB 7231: Hanau Fahrergesellschaft mbH, Hanau, Daimlerstr. Die Gesellschafterversammlung vom 15. 11. 2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. vom 15. 09. Nicht mehr Geschäftsführer: Takatsch, Michael, Lich, *. Bestellt als Geschäftsführer: Desch, Ewald, Gelnhausen, *, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. vom 26. 05. 2014 HRB 7231:Hanau Fahrergesellschaft mbH, Hanau, Daimlerstr. 5, 63450 mäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Daimlerstr.
B. beim Auto-Kauf oder Hausbau) Bonitätsprüfung eines potentiellen Arbeitgebers Die Bonitätsauskunft können Sie als PDF oder HTML-Dokument erhalten. FirmenDossier Hanau Fahrergesellschaft mbH Mit dem FirmenDossier verschaffen Sie sich einen kompletten Überblick über die Firma Hanau Fahrergesellschaft mbH. Das FirmenDossier liefert Ihnen folgende Informationen: Historie der Firma und das Managements Alle Handelsregister-Informationen (bis zurück zum Jahr 1986) Details der Firmenstruktur wie Mitarbeiter-Anzahl + soweit vorhanden zu Umsatz & Kapital Jahresabschlüsse und Bilanzen optional weiterführende Informationen zur Bonität (sofern vorhanden) optional weiterführende Informationen zur Firma Hanau Fahrergesellschaft mbH aus der Tages- und Wochenpresse (sofern vorhanden) Das GENIOS FirmenDossier erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument. Nettopreis 37, 37 € zzgl. MwSt. 2, 62 € Gesamtbetrag 39, 99 € GwG-Auskunft Hanau Fahrergesellschaft mbH Zur Ermittlung des/der wirtschaftlich Berechtigten nach §3 Abs. 1 GwG (Geldwäsche-Gesetz).
Der zwischen der Süd/Ost-Hessen Plan GmbH, Hanau - jetzt Hanauer Fahrergesellschaft mbH, Hanau - und der Hanauer Straßenbahn AG, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 1131) - nach formwechselnder Umwandlung jetzt Hanauer Straßenbahn GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 91959) - am 14. 2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11. 04. 2014 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29. 2014 hat der erneuten Änderung zugestimmt.
Hans Hünemann • Mieter der BGH "Ich bin gebürtige stolze Hanauerin und lebe seit neun Jahren in Leverkusen. 230 km entfernt musste ich meiner Mutter und meinen beiden kleineren Brüdern helfen aus der verschimmelten und nicht bewohnbaren Wohnung eines privaten Wohnungsanbieters auszuziehen. Das Team der Baugesellschaft Hanau hat mich sehr unterstützt und mir viele Sorgen abgenommen. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Unterstützung und bin sehr beruhigt, dass meine Mutter und meine Brüder nun in guten Händen sind. " Nedia Saad • Tochter einer Mieterin der BGH "Das Jahr 2018 war für meine Kinder und mich ein schlimmes Jahr. Schimmel in unserer alten Wohnung wegen eines Dachschadens und meine Lebertransplantation setzten mir gesundheitlich sehr zu. Mein alter Vermieter unternahm nichts. Die Baugesellschaft Hanau kam uns zu Hilfe und hat uns innerhalb von 48 Stunden eine Übergangswohnung angeboten. Diese Erfahrung hat uns gezeigt, wie wichtig ein Zuhause ist und wie sehr wir das schätzen sollten.