Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst. Hygieneüberwachung Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. Gesundheitsamt recklinghausen belehrung. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
Informationen zum Ablauf der Onlinebelehrung erhalten Sie hier. Zur verbindlichen Anmeldung zur Onlinebelehrung gelangen Sie hier. Selbstverständlich steht Ihnen für Fragen zur Belehrung unsere Info-hotline unter Tel. : 02361-53-2131 sowie email: weiterhin zur Verfügung. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen wird Sie an dieser Stelle informieren, ab wann wieder Präsenzveranstaltungen zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz möglich sind. Gesundheitsamt recklinghausen belehrung north. Abschrift der Belehrungsbescheinigung Die Ausstellung einer Abschrift erfolgt unter Vorlage des gültigen Personalausweises und der Zahlung von 10, - Euro in bar, nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der oben genannten Termintelefonnummer. Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
Weitere Informationen sind hier hinterlegt. MRSA Netzwerk Kreis Recklinghausen Im Oktober 2010 wurde das MRSA-Netzwerk im Kreis Recklinghausen gegründet. Vertreter aller Einrichtungen des Gesundheitswesens im Kreis Recklinghausen wollen ihr Wissen, ihre Qualitätskriterien und ihr Vorgehen bündeln, um die Zahl der Infektionen durch MRSA deutlich zu reduzieren. Die Koordination des Netzwerkes liegt beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Vestischer Gesundheitsdienst). Weitere Informationen sind hier hinterlegt. Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
Tuberkulose-Beratung Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Bei einer Neuerkrankung führt das Gesundheitsamt unter anderem die Untersuchungen der Kontaktpersonen durch. Erkrankte, ihre Angehörigen oder Einrichtungen werden darüber beraten, wie sie dazu beitragen können, weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie hier. AIDS-Beratung Die Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Erkrankungen (STD) des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen ist für das gesamte Kreisgebiet Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Themen HIV, AIDS und sexuell übertragbare Erkrankungen. Hier gelangen Sie zu den Seiten der AIDS-Beratung. Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen Das Gesundheitsamt hat den Auftrag, Gemeinschaftseinrichtungen in Fragen der Hygiene zu unterstützen und daraufhin zu überprüfen, ob die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Ein besonderes Forum der Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Einrichtungen der teil-/stationären Altenhilfe stellt der Qualitätszirkel "Hygiene in Pflegeeinrichtungen" dar.
Das Ziel der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist das sichere Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten zum Schutz von Heimbewohnern / Patienten, den Anwendern (also in der Regel den Pflegekrften) und Dritten. Ein Blutzuckermessgert ist ein aktives nichtimplantierbares Medizinprodukt mit Messfunktion (siehe Klassifizierung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz). Wenn ein Alten- und Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst Blutzuckermessgerte angeschafft hat, so ist dieser der Betreiber des Medizinprodukts und unterliegt den Vorschriften der MPBetreibV. Umgang mit patienteneigentum richtlinien mi. Die Pflegekrfte, die Blutzuckermessgerte am Bewohner oder Patienten einsetzen, sind Anwender dieses Medizinprodukts. Beide Parteien (sowohl Betreiber als auch Anwender) haben bestimmte Pflichten einzuhalten, die sich aus diesen gesetzlichen Regelwerken ergeben. Pflichten der Betreiber: Betreiber der Medizinprodukte knnen natrliche Personen sein (Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes oder eines Altenheims) oder juristische Personen (Trger eines ambulanten Pflegedienstes oder Altenheims).
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache: Der Betreiber ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung oder eine Kopie davon am Einsatzort vorzuhalten. Anwender, also in der Regel die Pflegekrfte, mssen jederzeit Zugang zur Gebrauchsanweisung haben. Am Beispiel des Blutzuckermessgertes sind also die Informationen z. zu Intervallen zur Wartung und Prfung der Messgenauigkeit der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. So schreibt der Hersteller eines Blutzuckermessgertes etwa zur Prfung der Messgenauigkeit vor, dass eine bestimmte Kontrollflssigkeit zur Kontrolle benutzt werden muss. Umgang mit patienteneigentum richtlinien su. Zudem mssen die Code-Nummern im Display des Gerts und der Teststreifenrhre bereinstimmen. Ebenfalls schreibt er, dass diese Prfung immer beim Anbruch einer neuen Teststreifenrhre geschehen sollte, nach einem Herunterfallen des Blutzuckermessgertes oder wenn die Teststreifenrhre nicht verschlossen oder extremen Temperaturen ausgesetzt war usw. Mngel an Medizinprodukten Medizinprodukte, die Mngel aufweisen, drfen erst gar nicht vom Betreiber in Umlauf gebracht werden.
28. 03. 2012 Liebe Leserin und lieber Leser, die folgende Ausgabe des Informationsdienstes beinhaltet: Die Vorträge des 2. Nationalen CIRS-Forums jetzt online im Veranstaltungsarchiv Am 23. und 24. Februar 2012 hat in Berlin das 2. Nationale CIRS-Forum stattgefunden. Eingeladen hatten: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Deutsche Pflegerat (DPR) Gesellschaft für Risikoberatung (GRB) 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben mit großem Interesse und Engagement über die Entwicklung von Sicherheitsstrategien im Krankenhaus, den Nutzen und die Nutzung von CIRS diskutiert. Umgang mit patienteneigentum richtlinien en. Auf den Internetseiten des Aktionsbündnis Patientensicherheit - - finden Sie eine Dokumentation der Vorträge und inhaltlichen Inputs. Wie verträglich ist unverträglich? " – der aktuelle Fall des Netzwerks CIRS-Berlin Das Netzwerk CIRS-Berlin, ist ein gemeinsames Modellprojekt der Ärztekammer Berlin, des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin und Berliner Krankenhäuser zur Förderung der Patientensicherheit.
Dennoch möchte auch ich ein paar Zeilen aus ärztlicher Sicht beisteuern. Beim ersten Lesen der Meldung neigt der Analysierer dazu sich selbst an die Nase zu fassen, denn vermutlich hätte er im hektischen Alltag der Intensivmedizin dem Angehörigen die privaten Dinge ausgehändigt. Schließlich ist es der Sohn.... CIRS-AINS | Fall des Monats Januar 2012. Hier wird uns erneut gezeigt, dass es neben all der Überwachung von Apparaten, Medikationen, Vitalparametern etc. weiterhin ärztliche bzw. intensivmedizinsiche Aufgabe und Verpflichtung bleibt, sich mit dem Patienten zu befassen. Und dies beinhaltet eben immer wieder auch seinen sozialen und familiären Hintergrund. All diese Faktoren sind letztlich von nicht unerheblicher Bedeutung, wenn es darum geht den mutmaßlichen Willen eines analgosedierten, kritisch kranken Patienten zu ermitteln. Es wird kaum möglich sein abzuschätzen bei wie vielen Patienten "im Einvernehmen und nach eingehender Beratung mit den Angehörigen" eine Therapie beendet wurde und der Patient dem schicksalhaften Verlauf seiner Erkrankung überlassen wurde, obwohl dies nicht der Wille des Patienten gewesen wäre.
Gegenstände, die der Patient in das Krankenhaus eingebracht hat und die insoweit zumindest in seinem Besitz stehen, dürfen nur im Einvernehmen mit dem Patienten, bei entscheidungsunfähigen Patienten dann herausgegeben werden, wenn dies im mutmaßlichen Willen des Patienten liegt. Im Übrigen dürfen eingebrachte Gegenstände an einen Bevollmächtigten oder Betreuer nur übergeben werden, wenn sich die Bevollmächtigung/Betreuung über die Gesundheitsfürsorge hinaus gerade auch auf diese Sachverhalte, z. Workshops Archive - Seite 2 von 2 - PROLIFE Kolleg. die Vermögenssorge, bezieht. Mögliche sonstige zivilrechtliche Herausgabeansprüche dritter Personen werden in der Regel weder das Krankenhaus, erst recht nicht die in die Behandlung eingebundenen ärztlichen und nicht ärztlichen Mitarbeiter abschließend beurteilen können. Fazit: Die eingebrachten Gegenstände des Patienten, insbesondere Geld- und Wertsachen sind zu schützen und zu verwahren und nur dann herauszugeben, wenn der Patient in die Herausgabe eingewilligt hat oder an einen Bevollmächtigten/Betreuer, soweit zu deren Aufgabenkreis auch die Vermögenssorge gehört.
Lisbethche Mitglied Basis-Konto #1 Hallo, ich bräuchte mal Eure Ratschläge zum Thema Richtlinien und Leitlinien. Das Thema ist mir komplett unbekannt und nun muss ich mich im Rahmen der Erstellung unseres QM-Handbuches auch damit befassen. Wie und Wo kann ich mich dazu belesen? Habt Ihr in euren unternehmen eine spezielle Regelung zum Thema Richtlinien und Leitlinien und findet diese dann auch Anwendung und Beachtung? Bin für jedes Feedback dankbar LG Euer Lisbethche Qualifikation PDL Fachgebiet ambulant stelli #2 AW: Richtlinien und Leitlinien in der Pflege Hallo Lisbethche, arbeite in einem Unternehmen da gibts für fast alles Regelungen. (VAN;Organsiationsanw. usw. ) Aber ne Regelung für RICHTLINIEN und LEITLINIEN, das klingt irgendwie doppelt gemoppelt. Richtlinien und Leitlinien in der Pflege - Pflegeboard.de. Oder?! MfG QB Altenpflegeheim Themenstarter/in #3 vielleicht habe ich mich auch etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich wüsste einfach gerne, ob es Pflegedienste gibt, welche viele Richtlinien und Leitlinien anwenden, und wenn JA, in WELCHEN BEREICHEN dann zum Beispiel.