9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-Verordnung') i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für das Geschäftsjahr 2016 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = Dividende von 1, 60 EUR je 888. 888. 000, 00 dividendenberechtigter EUR Stückaktie Gewinnvortrag = 810. 409, 54 EUR Bilanzgewinn = 889. 698. 409, 54 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Mitteilende Person: Dr. Claudia Mayfeld, General Counsel der innogy SE 13. 2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter Sprache: Deutsch Unternehmen: innogy SE Opernplatz 1 45128 Essen Deutschland Telefon: +49 (0)201-12-00 E-Mail: Internet: ISIN: DE000A2AADD2 WKN: A2AADD Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Luxemburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service 638659 13. 2017 CET/CEST © EQS 2017 Analystenempfehlungen zu INNOGY SE Umsatz 2019 33 818 Mio 35 490 Mio - Nettoergebnis 2019 386 Mio 405 Mio Nettoverschuldung 2019 16 615 Mio 17 436 Mio KGV 2019 64, 2x Dividendenrendite 2019 Marktwert 24 222 Mio 29 521 Mio Thesaurierung / Umsatz 2018 1, 10x Thesaurierung / Umsatz 2019 1, 22x Mitarbeiterzahl 34 523 Streubesitz -
Das Vergütungssystem soll der Hauptversammlung nach Art. § 120 Absatz 4 des Aktiengesetzes zur Billigung vorgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Das im Vergütungsbericht dargestellte, seit dem 1. Oktober 2016 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird gebilligt. 8. *Änderung von § 11 Absätze 1, 2 Satz 1 und 4, § 12 Absätze 1 und 2, § 13 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 5 der Satzung* a) Nach Abschluss der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember 2016 ('SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung ') und anschließender Durchführung des Statusverfahrens ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft paritätisch, das heißt mit gleicher Anzahl an Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, zu besetzen. Die Satzung ist dementsprechend anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 11 Absatz 1 der Satzung, der bisher lautete: 'Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern. ' wird wie folgt neu gefasst: Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden.
DGAP-Ad-hoc: innogy SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Prognose innogy SE: innogy passt Prognose für das Geschäftsjahr 2017 an und gibt Ausblick für das Geschäftsjahr 2018 13. 12. 2017 / 13:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die innogy SE hat heute die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2017 leicht angepasst. Für das bereinigte EBITDA erwartet innogy nunmehr eine Größenordnung von rund 4, 3 Mrd. EUR (zuvor: rund 4, 4 Mrd. EUR) und für das bereinigte EBIT rund 2, 8 Mrd. EUR (zuvor: 2, 9 Mrd. EUR). Das bereinigte Nettoergebnis soll weiterhin über 1, 2 Mrd. EUR liegen. Zudem geht die innogy SE für den Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2018 das bereinigte EBIT bei rund 2, 7 Mrd. EUR (im Vergleich zu voraussichtlich rund 2, 8 Mrd. EUR im Jahr 2017) liegen wird. Das bereinigte Nettoergebnis wird aus aktueller Sicht bei über 1, 1 Mrd. EUR (im Vergleich zu voraussichtlich über 1, 2 Mrd. EUR im Jahr 2017) liegen.
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsberichte 2017* für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als Teile des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsberichte 2017 zu wählen. 7. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Gemäß Art. 52 Satz 2 der SE-Verordnung i. V. § 120 Absatz 4 des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In seiner Sitzung am 16. August 2016 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand ein neues Vergütungssystem mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2016 verabschiedet. Dieses System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Einzelnen im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser findet sich im Geschäftsbericht 2016 der innogy SE. Der Geschäftsbericht ist über die Internetadresse ('Hauptversammlung 2017') zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
§ 11 Absatz 4 der Satzung, der bisher 'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt, soweit bei der Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. ' bei der Wahl keine andere Amtszeit nach Absatz 2 bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. ' d) Nach Art. 42 Satz 2 der SE-Verordnung darf nur ein Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden. Bei der Wahl soll der Anteilseignerseite entsprechend § 13 Absatz 5 Satz 2 der Satzung ein Zweitstimmrecht eingeräumt werden, um die erforderliche Mehrheit für die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden sicherzustellen. § 12 Absatz 1 der Satzung, der bisher lautet: 'Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Aufsichtsratssitzung. '
Ich würde mir gerne eine digitale Spiegelreflexkamera kaufen und habe es bei der großen Auswahl schon auf die Canon EOS 200d und die Nikon D5300 beschränkt. Ich bin Anfängerin und würde gerne wissen, welche von den Kameras da besser wäre? Danke schonmal im Vorraus! Wenn wir die Objektive ausschließen (was eigentlich falsch ist), ist die Nikon meiner Meinung nach besser. Ja, die 200D hat ein Touch Screen und ist etwas leichter, aber das AF-System der D5300 ist wesentlich besser. Wenn wir die Objektive in Rücksicht nehmen, bietet Nikon meiner Meinung nach vernünftigere Auswahl an guten Festbrennweiten. Bei Canon sieht man den krassen Unterschied zwischen den billigen und den L-Objektiven. Bei Nikon gibt es eine ganze Reihe von Festbrennweiten (f/1. 8G), die gut und günstig (nicht billig) für ihre Leistung sind. Es gibt allerdings auch Dritthersteller, die gute, manchmal bessere Objektive bieten. Infolgedessen ist es am besten zuerst die Objektive zu wählen und erst danach - die Kamera. Für Anfänger ist die Entscheidung oft unmöglich, weil man nicht weiß, was man braucht.
01: VR Icon permanent da mit Sigma 18-250 ich habe eine D5300 und gestern auf Firmware 1. 01 aktualisiert. Seitdem ist das Symbol für aktivierten Bildstabilisator immer oben rechts im Bildschirm (kleine Hand mit Doppelter Klammer drum herum) immer vorhanden egal ob ich den Schalter am Objektiv auf on oder off habe. Mit... Omibus 25. August 2016 101 firmware icon permanent sigma update F Nikon d5300 und transcend wifi sd karte bin neu hier. Habe mir als einsteiger die d5300 gekauft. will mir eine kleine photobooth bauen. soweit schon alles fertig. jetzt zu meinem problem. würde gerne die Fotos sofort von der Kamera an die icloud senden. was mit der transcend wifi karte funktioniert. nur leider von... firestone0907 21. Februar 2016 liveview transcend wifi Blitz Modelierlicht Hi, ich habe seit kurzem den YONGNUO Speedlite YN565EX. Ich habe die Nikon d5300. In der Anleitung des Blitzes heißt es, dass man die Schärfentiefe-Vorschau-Taste drücken muss um das Modelierlicht zu nutzen (also der Blitz leuchtet dann für 1 sec).
Leider hat ja die Nikon d5300 keine solche... Zarroc 12. Februar 2016 blitz nutzen Frage YN565EX Modelierlicht 06. Februar 2016 yn565ex Antworten: 0 Forum: Technisches Einsteiger-Forum
Wenn du sagst, wofür du die Kamera brauchst, kriegst du wesentlich bessere Antworten. Nur anhand der Cam wirst du kaum Unterschiede am fertigen Bild erkennen. Ich würde vermutlich nach anderen Kreterien sortieren: a) Welche Cam liegt mir besser in der Hand / bedient sich für mich besser b) hat eine Cam ein Alleinstellungsmerkmal das ich benötige (Ausklappbares Display oder etwas dergleichen) c) Was will ich mittelfrisitg machen, will ich Objektive kaufen, Zubehör. Was bietet Canon / Nikon für mich an was gefällt mir besser. (Beispielsweise hat Canon eine kaum schlagbare 50 1. 8 Festbrennweite für ~110, - bei Nikon liegt man da deutlich drüber. ) Hier hast du den Bildsensorvergleich, um so mehr Punkte um so besser die Kamera bei der reinen Bildqualität, ich hab auch eine Spiegellose hinzu getan, weil die Bildqualität nunmal nicht davon abhängt, ob es eine DSLR ist (die Kamera einen Klappspiegel hat), sondern wie gut der verbaute Bildsensor ist. Beide Kameras nehmen sich nicht viel. Für die Bilder hat ein gutes Objektiv einen viel größeren Einfluss.