STEUERBERATUNG, RECHTSBERATUNG & WIRTSCHAFTSPRÜFUNG News & Informationen: Immobilienwirtschaft / Umsatzsteuer Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. September 2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger nach dem sog. Kroatien-Anpassungsgesetz vom 25. 07. 14 umsatzsteuerlicher Steuerschuldner. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die Leistungen für eine von ihm erbrachte Bauleistung und/oder Gebäudereinigungsleistung verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig solche Ausgangsleistungen erbringt. Von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen | CONVICTORIUS. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TG Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen eingeführt.
I. Neubekanntgabe des Vordruckmusters Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Werden Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. 09. 2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und / oder Nr. 8 Satz 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 und 5 i. V. m. Abs. 4 und 8 UStG i. d. F. von Art. 8 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb und cc des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. 07. 2014 [BGBl. Musterantrag zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen - dhz.net. I S. 1266]). Davon ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt.
Das Bayerische Landesamt hat hierzu ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem die Erteilung der neuen Bescheinigung beantragt werden kann. Das Musterschreiben finden Sie hier. Auch Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer überprüfen Als Auftraggeber von Bauleistungen sollten Sie am Besten schon heute auch die Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer überprüfen, die Ihnen die leistenden Bauunternehmen ausgehändigt haben. Sollten diese nur bis zum Jahreswechsel gültig sein, fordern Sie von den leistenden Unternehmen neue Freistellungsbescheinigungen. Steht im neuen Jahr eine Zahlung an und die neue Freistellungsbescheinigung ist noch nicht da, müssen Sie die 15-prozentige Bauabzugsteuer der in Rechnung gestellten Gegenleistung einbehalten und ans Finanzamts abführen. Steuertipp: Da es zum Jahreswechsel meist zu personellen Engpässen und dadurch zu zeitlichen Verzögerungen in den Finanzämtern kommt, sollten Anträge auf Erteilung einer neuen Bescheinigung zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und Freistellungsbescheinigungen schon heute – also sehr frühzeitig – beantragt werden.
6 und 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses finden Sie auch eine Übersicht, welche Leistungen keine Bauleistungen im Sinn der Steuerschuldnerschaft darstellen. Schritt 2: Gehört der Auftraggeber zum verpflichteten Personenkreis? Erbringen Sie Bauleistungen, müssen Sie Ihren Auftraggeber durchleuchten. Denn dieser ist nur zur Abführung der Umsatzsteuer für Ihre Leistungen verpflichtet, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Das Rätsel, ob das so ist, müssen Sie zum Glück nicht mehr selbst lösen. Sie bitten den Auftraggeber einfach um einen Nachweis durch das Finanzamt. Erfüllt ein Unternehmer die Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 4 UStG, stellt das Finanzamt ihm einen Nachweis auf dem amtlichen Formular "USt 1 TG" aus. Schritt 3: Vorgehensweise bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft Erbringen Sie Bauleistungen und das Finanzamt bescheinigt Ihrem Auftraggeber, dass er die Steuerschuldnerschaft anwenden muss, dürfen Ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
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