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Die Kritik an (irgendwann) neu erscheinenden Normen und Regelwerken scheint sich ja nicht nur auf die Energieeinsparvordnung (EnEV, den Jahrgang lasse ich nach neuesten Informationen besser mal weg…) oder die DIN 18599 zu begrenzen. Auch DIN 4109, die schon seit vielen Jahren den Schallschutz im Hochbau mehr schlecht als recht regelt, bekommt in regelmäßigen Abständen ihr Fett weg. Zur Diskussion steht hier der Entwurf der DIN 4109, mit dem insbesondere Baustoffproduzenten und Planer ihre Probleme haben. Man könnte jetzt dagegen halten, dass hier nur Lobbyisten und eine Minderheit betroffen sind. Das wäre aber nicht ganz richtig, denn zum einen bedeutet die Einführung einer neuen DIN 4109 auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht nur mehr Arbeit ohne zu einer besseren Planungssicherheit zu führen. Zum anderen ist der Entwurf auch rein juristisch nicht einwandfrei, denn privat-rechtlicher und der öffentlich-rechtlicher Bereich werden hier gehörig miteinander vermischt. Will man den Schallschutz in einem Gebäude korrekt planen, fängt die Arbeit schon in der Festlegung des Grundrisses an und setzt sich in der Wahl der verwendeten Materialien fort.
mmue Autor Offline Beiträge: 1350 Hallo, soweit ich weiß ist die DIN 4109:2016 noch nicht bauaufsichtlich eingeführt worden. Kann (muß? ) demnach der Schallschutznachweis gem. DIN 4109:2013 erfolgen? Konkreter Fall: Schulgebäude, daher keine zusätzl. Anforderungen gem. DIN 4109 Beibl. 2. Vielen Dank im Voraus. Gruß Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. StatikHeld Beiträge: 312 Hallo mmue, es ist die Frage wem du was vorlegen musst. Gegenüber der Bauaufsicht hast du den Nachweis gemäß der bauaufsichtlich eingeführten Schallschutznorm zu führen und dabei auch nur den Mindestschallschutz nachzuweisen. Deinem Bauherren gegenüber hast du das zu liefern was vereinbart wurde und das mit den Rechenverfahren der neuen Norm 4109:2016, weil man schon sagen kann das dies den Stand der Technik darstellt und auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Stefan Folgende Benutzer bedankten sich: mmue Andreas Beiträge: 1688 StatikHeld schrieb: weil man schon sagen kann das dies den Stand der Technik darstellt und auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
bewerteter Norm-Trittschallpegel DEGA-Empfehlung 103 Da sich die DIN 4109 lediglich an dem Schutz der Gesundheit, der Vertraulichkeit von Gesprächen in gängiger Sprechweise und dem Schutz vor unzumutbaren Belästigungen orientiert, wurden in der Empfehlung der DEGA Vorschläge zur Erhöhung des Schallschutzniveaus, welche die Qualität und den Komfort steigern soll, herausgegeben. Diese Empfehlung gliedert den Schallschutz in sieben Klassen von A* bis F und dient somit der Bewertung der Wohnräume. Mit zur Hilfenahme der Empfehlung lässt sich auch im Rahmen der Planungsphase arbeiten, zum Beispiel für eine Orientierung für privatrechtliche Anforderungen an den Schallschutz. Für nähere Informationen ist die frei zugängliche Empfehlung verlinkt. [2] VDI 4100 Die Richtlinie VDI 4100 gibt Vorschläge an, die als Ergänzung zur DIN 4109 zu verstehen sind. Ziel ist es ein höheres Maß an Komfort in Gebäuden zu erlangen. Die Kennwerte der Richtlinie sind so gewählt, dass der Schutz gegen Luft- und Trittschallgeräusche aus fremden und eigenen Räumen, gegen Geräusche, die durch Haustechnik oder Lärmbelästigung von außen entstehen wie von Verkehr oder Industrie, erhöht wird.
Dieser Umstand hat sogar ein Schlichtungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise erfordert. Als Reaktion hat der zuständige Normausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) angekündigt, ein Änderungsblatt A1 zur DIN 4109-5 zu veröffentlichen. Das Dokument soll besonders auf den tieffrequenten Bereich im Schallschutz eingehen, etwa bzgl. der Anforderungen an Decken mit Leichtbauweise. Ein konkreter Veröffentlichungszeitraum des Änderungsblatts ist noch nicht bekannt. Quellen: "PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden",,
Unabhängig von der bauaufsichtlich eingeführten Ausgabe der DIN 4109 sind damit die Anforderungen an die Trittschalldämmung von Balkonen mindestens einzuhalten. Normgerechter Trittschallschutz von Schöck Die aufeinander abgestimmten Trittschalldämmelemente für Massivtreppen des Bauteil-Spezialisten Schöck erfüllen bereits heute die verschärften Anforderungen. Die akustischen Kennwerte der Tronsole-Typen wurden nach DIN 7396 geprüft. So liegt beispielsweise die Trittschallpegeldifferenz der Tronsole "Typ Q" für gewendelte Treppenläufe bei ∆L*n, w ≥ 30 dB – und erfüllt damit deutlich die geforderten erhöhten Anforderungen von L'n, w £ 47 dB für Treppen in Mehrfamilienhäusern und von L'n, w £ 41 dB für Treppen in Doppel- und Reihenhäusern nach Entwurf DIN 4109-5. Die Einspruchsfrist zum neuen Entwurf dendete im August. Mit seiner Umsetzung wird der Teil 5 dann als Normteil in die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aufgenommen und ersetzt das Beiblatt 2:1989-11 und DIN SPEC 91314:2017-01. Das Infoblatt zu den wichtigsten Änderungen im neuen Entwurf der DIN 4109-5 können Sie hier herunterladen.
In der bisher gültigen Fassung der Norm von 1989 waren die Anforderungen an diese Arbeit noch recht übersichtlich, da die Norm 'nur' Anforderungen an Schalldämmwerte vorgibt. Es geht im Großen und Ganzen lediglich darum, Bauteile so zu dimensionieren, dass maßgebliche Grenzwerte eingehalten werden. Bemessungswerte werden jedoch durch standardisierte Bauteilprüfungen ermittelt, die leider nicht die tatsächlich vorhandenen Randbedingungen wiedergeben. Und von Schallschutz kann in dieser Version trotz des etwas irreführenden Namens der DIN 4109 noch gar nicht die Rede sein. Dieser bezieht sich schließlich auf einen Raum als Einheit und berücksichtigt beispielsweise auch dessen Tiefe. Bei der bisherigen Vorgehensweise können die in den letzten 23 Jahren (die älteren unter uns erinnern sich sicher noch: 1989 war das Jahr der deutschen Wiedervereinigung! ) gesteigerten Ansprüche und Erwartungen an die Lautstärke in den eigenen 4 Wänden jedoch leider nicht mehr angemessen berücksichtigt werden.