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Arbeitnehmer haben seit dem 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Die Brückenteilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert und sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren können, um daraufhin wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Daneben wurden weitere Änderungen bei der Rückkehr aus unbefristeter Teilzeit sowie der Arbeit auf Abruf vorgenommen. Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Brückenteilzeit! Inhaltsverzeichnis [ verbergen] 1 Was versteht man unter Brückenteilzeit? Brückenteilzeit: die Arbeitszeit befristet reduzieren. 2 Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit 3 Wie lange und wie oft kann die Brückenteilzeit in Anspruch genommen werden? 4 In welchen Fällen und wie kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen? 5 Rückkehr in Vollzeit 6 Arbeit auf Abruf Was versteht man unter Brückenteilzeit? Der Rechtsanspruch ermöglicht Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem bis höchstens fünf Jahren zu verringern.
Arbeitgeber dürfen den Antrag auf Brückenteilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das Gesetz gewährt Arbeitgebern aber eine dreimonatige Vorbereitungsfrist, sodass der oder die Beschäftigte die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend frühzeitig vor dem gewünschten Beginn geltend machen muss. Beschäftigte sollten den Antrag auf Brückenteilzeit daher unbedingt rechtzeitig stellen und die dreimonatige Ankündigungsfrist einhalten. Außerdem wichtig: Wenn der Arbeitgeber die Brückenteilzeit unter Verweis auf entgegenstehende betriebliche Gründe ablehnt, kann nach Ansicht des BAG daraus noch nicht geschlossen werden, dass er auf die Geltendmachung weiterer Ablehnungsgründe wie der Fristversäumnis verzichten wolle. © (cs) Quelle BAG (07. Antrag auf brückenteilzeit youtube. 09. 2021) Aktenzeichen 9 AZR 595/20
Das sagt das Gericht Das BAG gab dem Arbeitgeber Recht. Der Antrag der Arbeitnehmerin sei unwirksam gewesen, da diese die dreimonatige Ankündigungsfrist nicht eingehalten habe. Hier unterscheide sich der Antrag auf Brückenteilzeit von dem Antrag auf unbegrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG. Beim Antrag nach § 8 TzBfG bewirkt die Nichteinhaltung der dreimonatigen Ankündigungsfrist, dass der Zeitpunkt des Beginns der Arbeitszeitreduzierung nach hinten verschoben wird. Diese Auslegungsregel ist aber nicht ohne Weiteres auf das die Brückenteilzeit übertragbar. Beim unbefristeten Teilzeitgesuch nach § 8 TzBfG gehe es dem oder der Beschäftigten primär darum, die Arbeitszeit generell zu reduzieren und erst in zweiter Linie um den Beginn der Teilzeit. Mit dem Antrag auf Brückenteilzeit legt der oder die Beschäftigte dagegen den Anfang und das Ende des Zeitraums der Teilzeittätigkeit genau fest. Kein Recht auf Brückenteilzeit bei versäumter Frist | Personal | Haufe. In diesem Fall lasse sich gerade nicht ohne Weiteres durch Auslegung ermitteln, ob Beschäftigte die Verkürzung oder die Verschiebung des beantragten Zeitraumes begehren.
Seit kurzem haben Arbeitnehmer, die weniger arbeiten möchten, die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu beantragen. Der Antrag darauf muss beim Arbeitgeber nicht begründet werden. Daneben hat die Brückenteilzeit noch einen weiteren Vorteil für Arbeitnehmer, den andere Teilzeitregelungen nicht haben. Welcher das ist, verraten wir hier. Was bedeutet Brückenteilzeit? Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung zur Brückenteilzeit, die sich im Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) findet. Das müssen Sie zur Brückenteilzeit wissen. Diese Regelung besagt, dass Arbeitnehmer im Rahmen den Brückenteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, ihre Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum zu reduzieren. Dieser Zeitraum ist mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre lang. In Tarifverträgen oder anderen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch andere Zeiträume vereinbart werden. Unter Umständen können Beschäftigte daher zum Beispiel auch für sieben Jahre in Brückenteilzeit gehen. Nach diesem Zeitraum, der vorher mit dem Arbeitgeber festgelegt wird, kehren die Arbeitnehmer wieder zu ihrer ursprünglichen wöchentlichen oder monatlichen Stundenanzahl zurück – ohne einen entsprechenden Antrag stellen zu müssen.
Tarifverträge können einen anderen möglichen Zeitrahmen für die Brückenteilzeit vorsehen. Antrag auf brückenteilzeit des. Auch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis einen anderen Zeitraum vereinbaren. Voraussetzungen für den Anspruch auf Brückenteilzeit Ihre Mitarbeiter haben allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Wichtigste Bedingungen für den Anspruch auf Brückenteilzeit sind: das Arbeitsverhältnis besteht schon länger als 6 Monate und Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer Brückenteilzeit nur in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern Um kleine Unternehmen durch die neue Brückenteilzeit nicht zusätzlich zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Beschäftigten-Untergrenze festgelegt, ab der die befristete Teilzeit überhaupt erst von ihren Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb nicht mehr als 45 Arbeitnehmer (ohne Mitarbeiter in Berufsbildung), haben Ihre Mitarbeiter keinen Anspruch auf Brückenteilzeit.
Der Fall: Arbeitgeber lehnt Teilzeitbegehren ab Im konkreten Fall war die Arbeitnehmerin seit 2007 zunächst in Vollzeit mit einer Stundenanzahl von 38, 5 Stunden bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Um ihr damals noch minderjähriges Kind zu betreuen, vereinbarte sie entsprechend einer tariflichen Grundlage für die Jahre 2012 bis 2019 eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 35 Stunden. Von 2019 bis 2020 verringerte sie diese Stundenanzahl weiter auf 33 Stunden. Im Januar 2020 bat sie den Arbeitgeber, der Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf 33 Stunden erneut zuzustimmen - diesmal für den Zeitraum von April 2020 bis März 2021. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Arbeitnehmerin klagt auf Gewährung der Brückenteilzeit Nach Meinung des Arbeitgebers lagen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BAT/AOK-Neu für eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr vor. Antrag auf brückenteilzeit da. Die Arbeitnehmerin erneuerte ihren Antrag unter Hinweis darauf, dass ihr Vater pflegebedürftig sei. Ihr Schreiben vom 22. Januar 2020, das dem Arbeitgeber am 24. Januar 2020 zuging, lehnte der Arbeitgeber erneut ab.