Startseite Kassel Erstellt: 15. 11. 2010 Aktualisiert: 16. 2010, 06:58 Uhr Kommentare Teilen Mit dem Charakter des Totensonntags nicht vereinbar: Klaus-Wilhelm Friedenreich vor Adventsschmuck, den er in seiner Gärtnerei künftig am Totensonntag nicht mehr verkaufen darf. Foto: Herzog Kassel. Seit 1978 ist es in den Gärtnereien Brauch, dass sie am Totensonntag Adventsschauen veranstalten und die Kunden sich für die Weihnachtszeit mit Adventskränzen und -gestecken eindecken. Künftig dürfen die Floristen per Gesetz an diesem Tag nur noch Blumen und Grabgestecke verkaufen. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) wird zum Schutz von Feiertagen in Stadt und Landkreis konsequent ausgelegt und auch kontrolliert. Gärtnereien in Stadt und Landkreis dürfen am Totensonntag nichts Weihnachtliches mehr verkaufen. Es war keine angenehme Post, die Floristmeister Heinrich Göllner aus Baunatal, Vorsitzender des Fachverbands Deutscher Floristen, am 26. Oktober seinen Kollegen zustellen musste. Die Kernaussage des Briefes: Den Adventsschautag im bisher praktizierten Stil darf es nicht mehr geben. "Dafür musste nicht das Gesetz geändert werden", sagt Göllner.
Welche Sortimente darf ich in meinem Betrieb an Sonntagen verkaufen? Welche Sortimente verkauft werden dürfen, hängt von Ihrem Betriebskonzept ab. Entscheidend sind hier die Größe und die sogenannte "sortimentsbezogene Ausrichtung" Ihres Betriebes. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Betriebskonzepten. Bitte prüfen Sie, zu welchem Betriebskonzept Ihr Betrieb gehört. a) Betriebe, die auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind: Zu diesen Betrieben gehört neben den Gartencentern auch der klassische Blumenladen, sofern er nicht unter die Fallgruppe b) fällt. Zu beachten ist, dass diese Betriebe (§ 4 Abs. Verschlossene Türen am Totensonntag: Viele Adventsausstellungen werden vorverlegt - Stade. 1 Nr. 4 NLöffVZG) an Sonntagen grundsätzlich nur Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen einschließelich eines zu deren Dekoration dienenden Ergänzungsangebots wie Bänder, Zierrat, Kerzen und Übertöpfe verkaufen dürfen. Es lässt sich festhalten, dass es nicht erlaubt ist, andere Waren (z. B. Gartenmöbel, Elektroartikel etc. ), die sonst auch werktags angeboten werden, zu veräußern.
Für den einen ist es ein Tabu, dass am Totensonntag, dem Gedenktag für die Verstorbenen, Rummel in Geschäften herrscht – wie in Blumenläden der Region, die jeweils für einige Stunden zu ihren traditionellen Adventsausstellungen geöffnet hatten.
Gerne ist das Ordnungsamt Ansprechpartner, wenn Unsicherheiten auftreten. Zuständig ist Steffen Bieber, Telefon 06441-99-3216, E-Mail:
Adventsausstellungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, da sie gewerblicher Natur sind. Zulässig sind lediglich Ausstellungen nicht-gewerblicher Art, beispielsweise Basare von gemeinnützigen Vereinen, die weder durch ein Begleitprogramm noch auf andere Weise den ernsthaften Charakter des jeweiligen Tages beeinträchtigen.
Gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale haben wir diese Information erstellt, um über den aktuellen Rechtsrahmen zu informieren und Antworten auf die genannten Fragen zu geben. Ladenöffnung in der Vorweihnachtszeit (Floristik-Betriebe) Die Ladenöffnungszeiten sind landesgesetzlich im Niedersächsischen Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) geregelt. Viele Unternehmer sind aber verunsichert, ob und wann sie sonntags öffnen dürfen. Außerdem wird vermehrt die Frage gestellt, welche Sortimente dann verkauft werden dürfen. Andere Unternehmer ärgern sich wiederum über Mitbewerber, die die gesetzlich zulässigen Öffnungszeiten nicht einhalten. Die Wettbewerbszentrale hat bereits Verstöße gegen das NLöffVZG abgemahnt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften des NLöffVZG halten, kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Adventsausstellung am totensonntag feiertag. Darüber hinaus können die Kommunen ordnungsbehördlich gegen sie vorgehen.
Kosten / Finanzierung: Für die Kosten der Schulung ist eine 100%-Förderung durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und anderen Träger möglich. Die Kosten für die Schulung zur "Waffensachkunde gem. §7 WaffG" betragen inkl. Lehrmaterial, Munition, Schießsstandgebühren und Prüfung: € 448, - (inkl. ges. MWSt. ) Für Arbeitnehmer können die Kosten der Schulung durch das Förderprogramm "Bildungsscheck" des Landes NRW bis zu 50% übernommen werden! Waffensachkunde §7 WaffG. Wir informieren Sie gerne oder folgen Sie dem Link.
Gerne bieten wir Ihnen einen Lehrgang als jährliche Auffrischung in Theorie und Praxis an. Diesen führen wir gerne in Absprache mit Ihnen durch. Lehrgänge können auch für kleinere Gruppen veranstaltet werden, wir beraten sie gerne. Sollte in der Prüfung etwas schief gehen, können Sie die Prüfung kostenlos wiederholen. Waffensachkunde für Berufswaffenträger | Anmeldung. Intensive Wiederholung des Stoffes vor der erneuten Prüfung. Waffenkunde Lang- und Kurzwaffen Munition, Ballistik, Wirkungsweise von Geschossen Waffenrecht Notwehr/ Notstand und Nothilfe Transport, Aufbewahren von Schusswaffen Führen von Schusswaffen und Munition VAP (Standaufsicht) Vorbereitung auf die Prüfung Sichere Handhabung von Lang- und Kurzwaffen (darauf legen wir allergrößten Wert!!! ) Schießen mit Lang- und Kurzwaffen verschiedenster Kaliber. Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang mit anschließender Prüfung nach §7 WaffG: Das Mindestalter zur Teilnahme ist 18 Jahre. Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem der sichere Umgang mit der deutschen Sprache.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in unserem Anti Attack Seminar diese Fähigkeiten zu erlangen. Inhalte Anti Attack Teil 1 (8 Stunden): Rechtsgrundlagen in Notwehr/ Notstandssituationen Einführung Strafrecht Wahrnehmungstraining Selbsteinschätzung Abwehrtechniken Eingriffstechniken Abwehrtechniken mit Alltagsgegenständen Einführung Abwehrtechniken mit dem Reizstoffsprühgerät u. Gruppenschulungen sind auf Anfrage selbstverständlich in unseren Schulungsräumen oder auch bei Ihnen möglich. Unsere Anti Attack Seminare sind selbstverständlich auch für Jugendgruppen ab 12 Jahren geeignet. Unter der Leitung von Patrick Niggemann besteht unser Team aus aktiven sowie ehemaligen Polizeivollzugsbeamten, erfahrenen Sicherheitsmitarbeitern, Einsatztrainern sowie Rechtsanwälten. Waffensachkunde – Sachverständigungsbüro Roger Mohr. Durch diese vielfältigen Erfahrungshintergründe können wir eine bestmögliche Ausbildung gewährleisten. Die pädagogische Eignung weist jeder unserer Dozenten durch eine erfolgreich abgelegte arbeitspädagogische Eignungsprüfung der IHK nach.
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Schießen mit Handfeuerwaffen Im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung wird die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. Dauer und Kosten: 4 Tage, 380, 00 € (Die Lehrgangskosten beinhalten das Lehrmaterial, Schießstand, Waffen und Munition und die Prüfungsgebühr. )